Verlorene Quittung Azubi soll Geld bezahlen - Wie kann ich ihm als JAV helfen?
Hallo zusammen! Folgendes: Unsere Azubis müssen für Kundenbesuche Kuchen holen. Sie bekommen das Geld von der Firma und sollen das Restgeld mit einer Quittung abgeben. Jetzt hat ein Azubi Kuchen geholt und das Wechselgeld abgegeben, aber die Quittung nicht. Er hat sie daheim gesucht und nicht mehr gefunden. Dafür sollen ihm jetzt die 6,80 Euro vom Gehalt abgezogen werden!!! Das ist doch alles andere als fair, oder? Er hat weder das Geld behalten noch den Kuchen selbst gegessen!!! Und unser Ausbilder ist damit auch noch einverstanden!!! Wie kann ich ihm als JAV helfen? Bitte um schnelle Antwort!!!
Community-Antworten (11)
23.10.2007 um 21:41 Uhr
Vielleicht dafür sorgen dass Azubis kein Catering machen! Die sollen das machen was für Ihre Ausbildung gut ist und nicht so ein SCH Zeug!
Wenn du das erfolgreich umgesetzt hast überweise ich dir gerne die 6,80€ oder backe dir einen Cokie!
24.10.2007 um 09:18 Uhr
Der Azubi sollte sich bei der zuständigen IHK beschweren!
24.10.2007 um 09:51 Uhr
Wenn der AG, das Geld haben möchte, muss er eine Schadensersatzklage vorm AG anstrengen. Er darf es nicht vom "Lohn" einbehalten ohne Zustimmung.
24.10.2007 um 10:12 Uhr
Ahoi, MatzeRo,
....Wechselgeld abgegeben, aber die Quittung nicht... welcher Schaden ist entstanden? Ich erkenne keinen Sinn.......die Lohneinbehaltung ist Rechtswidrig und Unverschämt! aber hier nochwas zum lesen für Eventuell http://www.wkw.at/docextern/recht/SchadenersatzpflichtvonArbeitnehmern.htm
24.10.2007 um 10:52 Uhr
@pirat, leider hast Du die Seite zu früh gekapert. Du hast in fremden Gewässern gefischt. Dieser Link verweist auf das Österreichische Hoheitsgebiet, deshalb ist dieser Freibrief in unseren Gewässern nicht zulässig.
24.10.2007 um 11:12 Uhr
Ahoi, ego 112,
danke das wusste ich, mein Steuermann hatte mich darauf hingewiesen, wollt nur mal einen Denkanstoß geben. Kaperbrief gilt auch für Österreichisches Hoheitsgebiet.
Mast und Schotbruch Ego.
lesenswert..... http://www.dgb-jugend.de/UNIQ119321030924982/doc70224A.html
Arbeitnehmerhaftung – sie gilt auch für Azubis: Welchen Schaden muss man ersetzen, wenn mal wieder größere Gegenstände im Weg stehen? Über Vorsatz und Fahrlässigkeit. ......Vorsatz trifft ja wohl nicht zu, da sind wir uns einig?!
24.10.2007 um 11:32 Uhr
Auch ein "Softway": Das Steuerrecht sieht eine "Eigenquittung" für geringe Beträge vor. Rein praktisch: Der Rechschenschaftspflichtige schreibt selbst eine Quittung über den ausgegebenen Betrag, die von einer unabhängigen Person mit 'Für die Richtigkeit' gegengezeichnet wird.
Der für's Betriebsklima bessere Weg ist aber der oben bezeichnete: Azubi-Gehalt darf aus diesem Grund nicht gekürzt werden! Azubi ist Azubi und nicht Handlanger!!
25.10.2007 um 13:40 Uhr
Hallo,
ich muss mich schon wundern... Klar sollen Azubis hauptsächlich Tätigkeiten ausführen, die der Ausbildung dienen, ABER wer besorgt denn sonst diese Dinge in den Unternehmen? Ich denke nicht, dass es in jedem Unternehmen einen unterbezahlten Handlanger gibt, der die "unwürdigen" Arbeiten erledigt. Ich bin der Meinung, wenn eine gut ausgebildete (das unterstelle ich jetzt mal) Sekretärin Kaffee kochen, Schnittchen schmieren und Kekse besorgen kann, kann man auch einem Azubi hin und wieder zumuten eine "niedere" Tätigkeit auszuführen. Nach seiner Ausbildung wird er dies, je nach Job, wahrscheinlich auch ab und zu machen müssen.... Für welchen Job wird der Azubi ausgebildet? Wenn er natürlich zum Vorstandschef der Deutschen Bank ausgebildet wird, wäre Kuchen holen sicher unter seiner Würde.... :-)
31.10.2007 um 11:45 Uhr
Der Azubi darf einen Eigenbeleg ausstellen!!! Notfalls muss ihm eine weitere Person diesen Beleg unterschreiben(zum Beispiel die Bäckerei?! oder ein weiterer Azubi oder Kollge) Die Person muss nicht zwingend dabei gewesen sein. Im Eigenbeleg müssen wie in der Quittung Datum, Betrag, der Kuchen und der Verkäufer angegeben sein.
Ist mir auch schon 2 mal passiert. Einmal im Wert von 25€ einmal wegen 7€!... Eigenbelege sind da ausreichend!!!!
Gruß Jenny
23.04.2017 um 13:52 Uhr
Also wenn Ihr den eigenbeleg von einem Azubi ausstellen lassen wollt, würde ich Ihm aber stets eine fertig vorformulierte Eigenbeleg Vorlage bereit stellen. Dann könnt Ihr sicher sein, dass keine notwendigen Angaben vergessen werden. Wir nutzen dazu immer folgende Vorlage: http://www.eigenbeleg-vorlage.de/eigenbeleg-vorlage-word-kostenlos/
23.04.2017 um 18:00 Uhr
Joerg21, nur mal so am Rande: der Beitrag, auf den du geantwortet hast, stammt aus 2007.
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