Hallo Kollegen/innen,
wir haben ein Problem mit dem Internetzugang. Da leider einige Kollegen das Internet missbraucht haben (Sex, Internetbanking, u.a.), wurde von der Geschäftsleitung der freie Zugriff gesperrt. Es müssen nun die Seiten für die berufliche Nutzung beantragt und freigegeben werden. Natürlich darf aus Datenschutzgründen diese Information nicht gegen die betroffenen Personen eingesetzt werden (?).
Wir überlegen uns nun ob in Form einer BV der BR in Fällen von Verstößen informiert wird und dieser dann mit den betroffenen Personen spricht. Daraus darf keine Abmahnung abgeleitet werden. Dafür ist aber das Internet wieder frei Verfügbar.

Wir würden gerne wissen ob es einschlägige Erfahrungen im Forum zu dieser Problematik gibt und wie das bei Euch gelöst wurde.
Es grüßt Euch der Delphin