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Internetzugang - BV für Nutzung

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Delphin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen/innen, wir haben ein Problem mit dem Internetzugang. Da leider einige Kollegen das Internet missbraucht haben (Sex, Internetbanking, u.a.), wurde von der Geschäftsleitung der freie Zugriff gesperrt. Es müssen nun die Seiten für die berufliche Nutzung beantragt und freigegeben werden. Natürlich darf aus Datenschutzgründen diese Information nicht gegen die betroffenen Personen eingesetzt werden (?).
Wir überlegen uns nun ob in Form einer BV der BR in Fällen von Verstößen informiert wird und dieser dann mit den betroffenen Personen spricht. Daraus darf keine Abmahnung abgeleitet werden. Dafür ist aber das Internet wieder frei Verfügbar.

Wir würden gerne wissen ob es einschlägige Erfahrungen im Forum zu dieser Problematik gibt und wie das bei Euch gelöst wurde. Es grüßt Euch der Delphin

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Community-Antworten (8)

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Konrad

23.10.2007 um 16:56 Uhr

Hallo Delphin, „von der Geschäftsleitung der freie Zugriff gesperrt“ wie ? ohne Beteiligung des BR? Ich halte von der Vorgehensweise der GL das Internet bis auf wenige Ausnahmen als auch der angedachten BV nichts! Ihr ignoriert den Datenschutz.

Wir haben von der GL eine Filtersoftware gefordert und erhalten, die eine private Nutzung während der Arbeitszeit weitgehend unterbindet. Während der Pausen ist die Filtersoftware nur eingeschränkt (sex,..) aktiv. Eine private Nutzung ist in der Pause nicht verboten und natürlich ist während der Arbeitszeit privates Surfen nicht erlaubt. In einer BV ist aus Datenschutz rechtlichen Gründen geregelt, dass nichts mittels techn. Kontrollen personenbezogen archiviert bzw. auch so nicht geahndet werden kann. Da müsste schon der Vorgesetzte oder wer auch immer den Missbrauch auf dem Bildschirm in flagranti entdecken.

P
paula

23.10.2007 um 17:06 Uhr

Die Frage ob dem MA der Internetanschluss zur Verfügung gestellt wird und ob privates Surfen erlaubt ist, unterliegt aber nicht dem MBR.

Ich gebe Konrad aber recht, dass es andere Aspekte gibt die man einer Regelung zuführen sollte

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Konrad

23.10.2007 um 18:44 Uhr

@paula: ja, bei Neuinstalation des Systems ist das die Entscheidung der GL, aber die Frage war aber das Entziehen des Internet- Zugangs mit Gründen die eine kollektive Beteiligung des BR erforderlich machen.

P
paula

23.10.2007 um 23:04 Uhr

@konrad

das sehe ich definitiv anders! Ich sehe hier kein MBR beim Entzug der Nutzung!

K
Konrad

24.10.2007 um 10:04 Uhr

@Paula unter Beteiligung verstehe ich Regelungsbedarf wenn eine zugesagte Infoquelle für Alle offen war und dann wieder zurück genommen und für einen Teil der Beschäftigten wieder zur individuellen geschäftlichen Nutzung mit beantragten Sites freigegeben wird, schreit doch nach einer BV. Mal ganz sarkastisch ausgerückt: es besteht sicher keine MBR wenn der AG das Internet für Alle ganz abschaltet, aber das tut er eben nicht!

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Delphin

24.10.2007 um 12:31 Uhr

Hallo Paula, Konrad, ich verfolge mit Interesse Eure Diskussion. Natürlich hat der BR kein erzwingbares MBR aber die Informationspflicht liegt beim AG. Daraus, und das ist unser anliegen, muss man versuchen eine Lösung zu finden die durchaus in eine BV einmünden kann. Wenn der AG sich weigert unseren Argumenten zu folgen haben wir natürlich ein Problem. Da wir als Bildungsstätte inzwischen auf das Internet angewiesen sind, wird er natürlich den Internetzugang nicht ganz sperren können. Der Beitrag von Konrad enthält eine Lösung die auch für uns umsetzbar wäre, nämlich das Internet in festgelegten Zeiträumen frei zu geben. Das könnte über eine BV festgelegt werden. Da der Datenschutz immer im Vordergrund steht muss man an die Vernunft der Kollegen appellieren. Man kann nicht verhindern das der AG die Aufzeichnungen des Servers ausliest. Er darf dieses Wissen nicht einsetzen aber sein Verhalten wird davon gesteuert. Hier sind sicherlich die Grenzen einer Zusammenarbeit gesetzt. Der BR kann nicht, unter dem Siegel der Verschwiegenheit, direkt die Personen ansprechen die sich nicht an die Regeln halten. Unser Hauptanliegen ist es mit Hilfe des Forums Informationen zu sammeln, die nicht nur uns sondern auch anderen helfen können. Denn wir glauben das diese Probleme global zu sehen sind.

P
paula

24.10.2007 um 12:53 Uhr

@konrad

ich denke wir sind gar nicht auseinander. Ob das Internet bereitgestellt wird und ob der AG sagt es darf nur dienstlich genutzt werden ist mitbestimmungsfrei aber ich bin bei Dir, dass gerade die vorliegende Situation einer Regelung bedarf.

Der BR hat über § 87 Abs. 1 Ziffer 6 BetrVG sicher einen Fuß in der Tür aber leider nicht hinsichtlich der hier interessanten Fragen. Aber das kann man ja in Verhandlungen herrlich verknüpfen :-)

K
Konrad

24.10.2007 um 16:00 Uhr

@paula :-) dem ist ist nichts hinzu zufügen.

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