Erstellt am 23.10.2007 um 14:56 Uhr von Konrad
Hallo Delphin,
„von der Geschäftsleitung der freie Zugriff gesperrt“ wie ? ohne Beteiligung des BR?
Ich halte von der Vorgehensweise der GL das Internet bis auf wenige Ausnahmen als auch der angedachten BV nichts! Ihr ignoriert den Datenschutz.
Wir haben von der GL eine Filtersoftware gefordert und erhalten, die eine private Nutzung während der Arbeitszeit weitgehend unterbindet. Während der Pausen ist die Filtersoftware nur eingeschränkt (sex,..) aktiv.
Eine private Nutzung ist in der Pause nicht verboten und natürlich ist während der Arbeitszeit privates Surfen nicht erlaubt.
In einer BV ist aus Datenschutz rechtlichen Gründen geregelt, dass nichts mittels techn.
Kontrollen personenbezogen archiviert bzw. auch so nicht geahndet werden kann.
Da müsste schon der Vorgesetzte oder wer auch immer den Missbrauch auf dem Bildschirm in flagranti entdecken.
Erstellt am 23.10.2007 um 15:06 Uhr von paula
Die Frage ob dem MA der Internetanschluss zur Verfügung gestellt wird und ob privates Surfen erlaubt ist, unterliegt aber nicht dem MBR.
Ich gebe Konrad aber recht, dass es andere Aspekte gibt die man einer Regelung zuführen sollte
Erstellt am 23.10.2007 um 16:44 Uhr von Konrad
@paula: ja, bei Neuinstalation des Systems ist das die Entscheidung der GL, aber die Frage war aber das Entziehen des Internet- Zugangs mit Gründen die eine kollektive Beteiligung des BR erforderlich machen.
Erstellt am 23.10.2007 um 21:04 Uhr von paula
@konrad
das sehe ich definitiv anders! Ich sehe hier kein MBR beim Entzug der Nutzung!
Erstellt am 24.10.2007 um 08:04 Uhr von Konrad
@Paula
unter Beteiligung verstehe ich Regelungsbedarf wenn eine zugesagte Infoquelle für Alle offen war und dann wieder zurück genommen und für einen Teil der Beschäftigten wieder zur individuellen geschäftlichen Nutzung mit beantragten Sites freigegeben wird, schreit doch nach einer BV.
Mal ganz sarkastisch ausgerückt: es besteht sicher keine MBR wenn der AG das Internet für Alle ganz abschaltet, aber das tut er eben nicht!
Erstellt am 24.10.2007 um 10:31 Uhr von Delphin
Hallo Paula, Konrad,
ich verfolge mit Interesse Eure Diskussion. Natürlich hat der BR kein erzwingbares MBR aber die Informationspflicht liegt beim AG. Daraus, und das ist unser anliegen, muss man versuchen eine Lösung zu finden die durchaus in eine BV einmünden kann. Wenn der AG sich weigert unseren Argumenten zu folgen haben wir natürlich ein Problem. Da wir als Bildungsstätte inzwischen auf das Internet angewiesen sind, wird er natürlich den Internetzugang nicht ganz sperren können.
Der Beitrag von Konrad enthält eine Lösung die auch für uns umsetzbar wäre, nämlich das Internet in festgelegten Zeiträumen frei zu geben. Das könnte über eine BV festgelegt werden.
Da der Datenschutz immer im Vordergrund steht muss man an die Vernunft der Kollegen appellieren.
Man kann nicht verhindern das der AG die Aufzeichnungen des Servers ausliest. Er darf dieses Wissen nicht einsetzen aber sein Verhalten wird davon gesteuert. Hier sind sicherlich die Grenzen einer Zusammenarbeit gesetzt. Der BR kann nicht, unter dem Siegel der Verschwiegenheit, direkt die Personen ansprechen die sich nicht an die Regeln halten.
Unser Hauptanliegen ist es mit Hilfe des Forums Informationen zu sammeln, die nicht nur uns sondern auch anderen helfen können. Denn wir glauben das diese Probleme global zu sehen sind.
Erstellt am 24.10.2007 um 10:53 Uhr von paula
@konrad
ich denke wir sind gar nicht auseinander. Ob das Internet bereitgestellt wird und ob der AG sagt es darf nur dienstlich genutzt werden ist mitbestimmungsfrei aber ich bin bei Dir, dass gerade die vorliegende Situation einer Regelung bedarf.
Der BR hat über § 87 Abs. 1 Ziffer 6 BetrVG sicher einen Fuß in der Tür aber leider nicht hinsichtlich der hier interessanten Fragen. Aber das kann man ja in Verhandlungen herrlich verknüpfen :-)
Erstellt am 24.10.2007 um 14:00 Uhr von Konrad
@paula :-) dem ist ist nichts hinzu zufügen.