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Terminänderungen per WhatsApp

NJ
Nordisch Jung
Mai 2019 bearbeitet

Hallo zusammen

Kann man vereinbarte BR Termine per WhatsApp ändern, wenn die Mehrheit zugestimmt hat oder braucht man hierfür einen Beschluss bzw darf man dies in den Sitzungen beschliessen?

Dankeschön

423019

Community-Antworten (19)

P
Pjöööng

20.05.2019 um 13:02 Uhr

Firmen- oder Privathandy?

N
NordischJung

20.05.2019 um 13:04 Uhr

Privathandy... wenn das nicht möglich ist, wo kann ich das nachlesen?

C
Cyber99

20.05.2019 um 13:07 Uhr

Was meinst Du mit BR-Termine? Die Termine für die Sitzungen?

N
NordischJung

20.05.2019 um 13:15 Uhr

Ja die Termine für die Sitzungen. Haben die für das Jahr soweit festgelegt- mit dem Hintertürchen, falls was dazwischen kommt, ändern wir den Termin. Jetzt müssten wir ein Termin ändern und die Mehrheit war dafür und der Vorsitzende behauptet dass das nicht zulässig gewesen wäre.

C
celestro

20.05.2019 um 13:19 Uhr

Habt Ihr die Sache (inkl. Hintertürchen) per Geschäftsordnung geregelt? Dann sollte da hoffentlich das Prozedere haarklein beschrieben sein.

P.S. Mehrheit dafür ... über WA?

C
Cyber99

20.05.2019 um 13:31 Uhr

Es ist zwar möglich über die Geschäftsordnung einen Turnus für die Sitzungen festzulegen. Das entbindet den BRV dann von der Verpflichtung nochmal explizit einladen zu müssen. Dennoch bin ich der Auffassung, dass der BRV gem. §29 Abs. 2 nach Belieben zu Sitzungen einladen kann. Dadurch wird eine turnusmäßige Sitzung ggf. obsolet. Wenn der BRV allerdings zu nicht nachvollziehbaren Alleingängen neigt, oder womöglich durch geänderte Sitzungstermine die Mehrheitsverhältnisse verschieben will, dann solltet Ihr über eine Abwahl des BRV nachdenken.

M
Moreno

20.05.2019 um 13:44 Uhr

Man kann doch nichts in einer Geschäftsordnung regeln was das private Handy anbelangt!

P
Pjöööng

20.05.2019 um 14:19 Uhr

Wenn alle Betroffenen damit einverstanden sind, dann kann man das machen. Allerdings kann man niemanden zwingen sich daran zu beteiligen.

E
ExBoMa

20.05.2019 um 15:34 Uhr

Ich halte WhatsApp für ungeeignet, damit BR Arbeit zu machen. Ein Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen von WhatsApp sollte da ausreichen. ...-> meine subjektive Meinung. Wenn Ihr schon mit so einem Programm arbeiten möchtet, gibt es auch andere Anbieter, die nicht so "Datenhungrig" sind, wie WhatsApp. Ich glaube, da gibt es z.B. einen Anbieter in der Schweiz. Dann würde auch nicht US Recht gelten, sondern Schweizer Recht.

E
enigmathika

20.05.2019 um 16:42 Uhr

@cyber99 "Das entbindet den BRV dann von der Verpflichtung nochmal explizit einladen zu müssen." Das kann ich nicht so recht glauben. In der Einladung muss doch die Tagesordnung aufgeführt sein, die kann man sicher nicht für das ganze Jahr planen.

Gruß Enigmathika

N
NordischJung

20.05.2019 um 16:47 Uhr

man kann doch die termine vereinbaren. dann kann sich jeder drauf einrichten. sollte sich spontan was ändern, kann man immer noch was verschieben. 7 tage vorher verschickt man die termine. also alles korrekt, oderß

C
Cyber99

20.05.2019 um 17:46 Uhr

Zitat Enigmathika: Das kann ich nicht so recht glauben. In der Einladung muss doch die Tagesordnung aufgeführt sein, die kann man sicher nicht für das ganze Jahr planen.

Im Fitting steht unter RN22 zu §29 etwas zum Thema Anberaumung von Sitzungen. Das interpretiere ich schon so, dass der BRV nicht mehr einladen muss, wenn eine turnusmäßige Anberaumung der Sitzungen in der Geschäftsordnung beschlossen wurde. Allerdings behaupte ich auch, dass es den BRV nicht davon entbindet, rechtzeitig eine Tagesordnung zur Sitzung bekannt zu geben. Die Mitglieder des BR müssen sich ja vorbereiten können. Ich persönlich würde ohnehin grundsätzlich eine Einladung mit Tagesordnung versenden. Aber die Eingangsfrage hat ja darauf abgezielt, ob der BRV einfach die Termine verschieben und diese per WhatsApp versenden darf. Da behaupte ich nach wie vor, dass der BRV nach §29 Abs. 2 Termine für BR-Sitzungen festlegen und ggf. auch ändern kann. Formvorschriften für die Einladung gibt es ohnehin nicht. Auch wenn man in Hinblick auf die Nutzung von WhatsApp in Punkto Datenschutz bedenken hat, halte ich das für zulässig.

E
Erbsenzähler

21.05.2019 um 10:38 Uhr

@Cyber99 Es geht in der Rn 22 zum §29 nur um die Festlegung des Termins aber die Einladung ist etwas anderes! Da hat Enigmathika vollkommen recht. Eine Einladung mit Tagesordnung muss immer an die BRMs rausgehen. Das kann man sich nicht bei turnusmäßigen Sitzungsterminen sparen...

N
NordischJung

21.05.2019 um 15:13 Uhr

hallo again, die frage war eigentlich nicht, ob man die themen mit den terminen verschickt. man kann diese separat machen - hauptsache die leute wissen, wann , wo und welche themen besprochen werden. die frage war, kann das gremium via whatsapp ein feststehendes datum mit der stimmenmehrheit verschieben/ ändern? der vorsitzende fand das nicht in ordnung. jedoch sehe ich darin keine probleme.

C
celestro

21.05.2019 um 15:37 Uhr

Ich finde das auch nicht in Ordnung. Nicht umsonst muss man in einer Sitzung physisch anwesend sein bei einer Abstimmung. Und grundsätzlich ist es ja Sache des BRV, die Sitzungstermine nach Ihrer Notwendigkeit "zu machen".

E
ExBoMa

22.05.2019 um 08:28 Uhr

Wenn ich das so richtig verstehe(?): Es gab einen Termin für eine BR Sitzung. Dann hat die Mehrheit des BR über den Kommunikationsweg "WhatsApp" an den Vorsitzenden vorbei einen neuen Termin vereinbart und Euer Vorsitzender fand das nicht gut? Da bin ich auf der Seite Eures Vorsitzenden, so etwas geht gar nicht! Folgende Gründe:

  1. Der Vorsitzende lädt grundsätzlich zu Sitzungen ein
  2. Eine rechtlich gültige Mehrheitsbildung des BR ist m.E. nur beim physischen (räumlichen) Zusammensein möglich. (reine Terminabsprachen natürlich auch anders)
  3. Ihr "demontiert" mit so einem Vorgehen Euren Vorsitzenden.
  4. Wenn Eure AG Seite von so etwas Wind bekommt, wird diese den BRV auch nicht mehr Ernst nehmen. Das schwächt Euch als Gremium

Der normale Weg wäre in einem solchen Fall, das die BR Kollegen den Vorsitzenden darum bitten/ihn auffordern, die Sitzung terminlich zu verlegen und dann alle BRler durch den Vorsitzenden über den neuen Termin informiert werden.

Wenn so etwas bei Euch öfter vorkommt, scheint das Verhältnis zwischen Vorsitzenden und BR gestört zu sein. Entweder Ihr bemüht Euch um einen neuen Vorsitzenden oder Ihr erkennt selbigen als Vorsitzenden an und steht hinter Ihm.

N
NordischJung

22.05.2019 um 10:23 Uhr

Hallo ExBoMa,

vielen Dank für deine Antwort. ich versuche mal mehr Licht ins dunkeln zu bringen.

  1. das Gremium hat gemeinsam eine Jahresplanung erstellt, damit jeder besser planen kann
  2. zztl sind einige im Wirtschaftsausschuss
  3. der WA ist ganz neu und es ist nicht unser Aufgabengebiet
  4. wir haben nach der ersten WA Sitzung mit dem AG festgestellt, dass wir uns ganz schlecht vorbereitet hatten
  5. jetzt haben wir 4 A4 Seiten ausgearbeitet und mpüssen das im Gremium besprechen
  6. eine Woche vorher haben wir uns gefragt, ob der kommende WA Termin sinnvoll ist, weil wir kaum Zeit zum besprechen haben (3,5 Std BR Sitzung für 30 Themen und dann WA, wo wir kaum noch Ahnung haben)
  7. dann haben wir abgestimmt und die Mehrheit hat klar gesagt, dass wir den Termin ausfallen lassen sollen
  8. der Vorsitzende war nicht über diese Art von Abstimmung begeistert, will aber einige Male immer per Email o.ä. Sachen abklären.
  9. jetzt werden wir unsere Sitzung anders aufteilen und eine Geschöftsordnung schreiben wo wir solche Terminänderung klar regeln

Frage: war diese Abstimmung so richtig und ist unsere Lösung besser?

Dankeschön

E
ExBoMa

22.05.2019 um 10:47 Uhr

zu 5: jetzt haben wir... ->der WA? // ...im Gremium besprechen -> der BR? zu 6: ...haben wir uns gefragt... -> der BR oder der WA? zu 7: dann haben wir abgestimmt...wir den Termin..... -> der BR oder der WA? zu 9: jetzt werden wir.... -> der BR?

Eine Geschäftsordnung, in der so etwas geregelt ist, schadet bestimmt nicht. Ob die Abstimmung rechtlich gesehen so richtig war, kann hier vermutlich nur schwer beantwortet werden.

N
NordischJung

22.05.2019 um 10:57 Uhr

Antwort vom RA eben gerade bekommen:

"eine besondere Form ist für die Ladung im Gesetz ebenfalls nicht vorgeschrieben. Es ist anerkannt, dass sie auch mündlich erfolgen. Es genügt rechtzeitige Mitteilung von Ort und Zeit der Sitzung.

Der oder die Vorsitzende kann auch über WhatsApp Sitzungstermine abändern. Es sollte dann aber auch die aktualisierte Tagesordnung mitgeschickt werden. Eine Mehrheit ist hierfür grds. nicht erforderlich."

da der vorsitzende aber dagegen war, wir alle es verschieben wollten, mussten wir abstimmen. deswegen kommt jetzt ne geschäftsordnung, wo wir sowas klar regeln.

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