BV für Betriebsratsarbeit - wer hat Tipps und Tricks?
Hallo zusammen, unser Betriebsrat möchte gerne mit der GL eine Betriebsvereinbarung über "Betriebsratstätigkeit" abschließen. In der Vereinbarung soll u.a. geregelt werden: Zuschlagsausfall durch BR Arbeit, Mehrarbeitabrechnung durch BR-Tätigkeit, Abmeldeverfahren beim AG für BR Arbeit, Einreichungsfristen an den BR, usw. Falls jemand eine derartige BV hat oder Tipps und Tricks geben kann: Danke im Voraus. Gruß Nicole aus Kassel
Community-Antworten (26)
18.10.2007 um 20:18 Uhr
@NICOLE,
cool, ihr wollt das Rad neu erfinden......
18.10.2007 um 20:29 Uhr
@NICOLE Bitte nicht. Das meiste ist auch nicht regelbar, weil alles gesetzlich geregelt ist und das Rad würde m.E. nicht neu erfunden werden, sondern per so einer BV "gefährlich eiern"!
18.10.2007 um 21:06 Uhr
@NICOLE, Kölner hat alles gesagt.
19.10.2007 um 10:32 Uhr
Der Betriebsrat möchte? ÄH? Schulung? Schonmal was von einem Seminar gehört?
19.10.2007 um 10:37 Uhr
@NICOLE, wieso wollt ihr so eine "Betriebsvereinbarung" auf die Beine stellen? Wie kommt ihr auf die Idee?????
19.10.2007 um 10:51 Uhr
@Frank B Vermutungsmodus an Ich kann mir eine gewisse Not bei NICOLE schon vorstellen: Da geht möglicherweise der AG hin und möchte dezidiert z.B. eine Urflaubs-, Freistellungs- und Arbeitsplanung eines/mehrerer BRM's haben. Zudem behauptet er, dass er dies auch als Planungsgrundlage dringend benötigt. Vielleicht erwähnt er auch noch, dass er ein Recht darauf habe. NICOLE und das Gremium verspüren vielleicht jetzt eine grosse Not und wollen mit der Hilfe einer solchen BV, retten, was nicht damit zu retten ist. Vermutungsmodus aus
19.10.2007 um 11:15 Uhr
Bei gewissen Schlagwörtern wird hier ohne viel Nachdenkens die Keule heraus geholt.
Dabei ist Nicoles Anliegen gar nicht so verkehrt.
"Zuschlagsausfall durch BR Arbeit" Ist zwar insofern gesetzlich geregelt, dass das BRM nicht weniger verdienen darf als vergleichbare andere AN, in der Praxis stellt es sich aber dann doch oft als sehr schwer heraus, den Anspruch auf Euro und Cent zu beziffern. Da macht es durchaus Sinn auf der gesetzlichen Grundlage eine betriebliche Regelung zu vereinbaren wie die Ansprüche ermittelt werden. Allerdings halte ich es hier für schwer, Vorlagen aus anderen Betrieben zu übernehmen.
"Mehrarbeitabrechnung durch BR-Tätigkeit" Klar: Allgemeiner Grundsatz ist, dass BR-Arbeit in der üblichen Arbeitszeit zu erledigen ist und für betriebsbedingte BR-Arbeit außerhalb der üblichen Arbeitszeit ein Anspruch auf Freizeitausgleich besteht. Was auf dem Papier so einfach klingt, stellt in der Praxis oft ein Problem dar. Warum also nicht einmal diskutieren und vereinbaren, z.B. wann der AG BR-Arbeit außerhalb der üblichen Arbeitszeit als betriebsbedingt akzeptiert? Und wie diese gemeldet und abgerechnet wird.
" Abmeldeverfahren beim AG für BR Arbeit" Auf jeden Fall sinnvoll. Nicht umsonst gibt es genau zu diesem Punkt immer wieder Fragen in Foren.
"Einreichungsfristen an den BR" Ja, das hat der AG auch sehr genau geregelt, es muss schlichtweg "rechtzeitig" geschehen... :-( Aber was ist rechtzeitig? Auch hier ist es durchaus sinnvoll gemeinsam den Begriff "rechtzeitig" zu definieren und eine automatische Fristverlängerung zu vereinbaren.
Natürlich muss bei solch einer BV (oder Regelungsabrede) genau aufgepasst werden, dass nicht das Gesetz verbogen wird. Aber innerhalb der gesetzlichen Schranken die dazugehörigen Abläufe zu definieren, das ist sehr sinnvoll.
19.10.2007 um 12:59 Uhr
@Marcus Die "Keule" habe ich mir jetzt nicht anziehen müssen. "Puh" und "Danke"!
Ich meine aber, dass Deine Anmerkungen nur bedingt/fast gar nicht anwendbar sind. Allein Deine Anmerkungen bzgl. einer Regelungsabrede zu Mehrarbeitsabrechnung bei BR-Tätigkeit dürfte gegen geltendes Recht verstoßen.
Hast Du da Erfahrungen?
19.10.2007 um 13:23 Uhr
"Allein Deine Anmerkungen bzgl. einer Regelungsabrede zu Mehrarbeitsabrechnung bei BR-Tätigkeit dürfte gegen geltendes Recht verstoßen."
Na prima! Bei den anderen Punkten sind wir also schon mal einig. Hatte nicht erwartet dass das so schnell geht.
Kannst Du bitte auch noch erklären inwiefern meine Anmerkungen gegen geltendes Recht verstoßen dürfte? Sind sie beleidigend? Rufen sie zu Straftaten auf? Erfüllen sie den Tatbestand der Volksverhetzung?
19.10.2007 um 13:40 Uhr
@Marcus Naja. Bei anderen Punkten sehe ich zwar ebensowenig die Notwendigkeit, aber - sind wir halt ehrlich - selbst bei dem ein oder anderen BR Gremium regelt eine GO viele Dinge, die geregelt sind.
Zu Deiner Frage eine Gegenfrage: Wie kann BR-Tätigkeit eine Mehrarbeit sein?
19.10.2007 um 14:03 Uhr
§ 37 (3) letzter Satz.
19.10.2007 um 14:15 Uhr
@Marcus
Also?
19.10.2007 um 14:21 Uhr
@Marcus Entschuldige... ...aber das gilt doch nur wenn sie (die Mehrarbeit des BR) aus betriebsbedingten Gründen so initiiert wurde. Diesbezüglich kann sie also nicht durch den BR an sich und ohne weiteres gegeben sein! Sehe ich da was falsch? Vor allem in diesem Fall?
Und unter uns: Glaubst Du, dass ein AG einer BV in diesem Fall zustimmen würde?
19.10.2007 um 15:06 Uhr
"...aber das gilt doch nur wenn sie (die Mehrarbeit des BR) aus betriebsbedingten Gründen so initiiert wurde."
Na siehst Du, das ist doch ziemlich genau das, was ich auch geschrieben hatte: "z.B. wann der AG BR-Arbeit außerhalb der üblichen Arbeitszeit als betriebsbedingt akzeptiert?"
"Diesbezüglich kann sie also nicht durch den BR an sich und ohne weiteres gegeben sein! Sehe ich da was falsch? Vor allem in diesem Fall?"
Entschuldige, aber ich verstehe nicht was Du mit diesen drei Sätzen sagen willst.
"Und unter uns: Glaubst Du, dass ein AG einer BV in diesem Fall zustimmen würde?"
Dafür kenne ich "diesen Fall" viel zu wenig. NICOLE hat über "diesen Fall" nicht viel geschrieben. Generell halte ich es aber für gut möglich dass der AG solch einer BV freudig zustimmt, z.B. weil ihm der BR dann möglicherweise innerhalb der BV bei der zeitlichen Festlegung der regelmäßigen Sitzungen entgegenkommt.
Dein Vergleich mit der GO ist übrigens nicht sonderlich passend. Eine GO betrifft nur das Innenverhältnis des BR. Solch eine BV wie hier besprocen würde aber letztendlich den ganzen Betrieb (innerhalb des gesetzlich zulässigen) binden. Und da kann es oft hilfreicher sein, z.B. den Abteilungsleiter auf die mit dem AG abgeschlossene BV zu verweisen, als auf einen abstrakten Gesetzestext.
19.10.2007 um 15:53 Uhr
@Marcus, hast Du Dich nicht im Forum geirrt?
19.10.2007 um 16:08 Uhr
@Marcus Schade, dass Du mich hier und da nicht verstehst. Darf ich Dir dazu Seminare empfehlen. :-)
Eins noch: Je nach Lage und Inhalt, könnte der Abschluss einer solchen BV durchaus auch § 23er BetrVG würdig sein!
Ja, ich liebe Dich auch.
19.10.2007 um 16:44 Uhr
Schade!
Wieder einmal nur hohle Phrasen von "Kölner".
19.10.2007 um 16:46 Uhr
"@Marcus, hast Du Dich nicht im Forum geirrt? Antwort 15 Erstellt am 19.10.2007 - 13:53 Uhr von ego112 "
Inwiefern?
19.10.2007 um 16:51 Uhr
@Marcus, lass es doch jetzt mal gut sein bitte Es nervt !
19.10.2007 um 16:54 Uhr
@Marcus Wenn jemand so zu mir ist, dann verletzt mich das. Bitte höre damit auf! Ich versuche es noch einmal, Dein "Froind" zu sein. Du kennst mich nicht, ich bin sensibel und durchaus depressiver Grundnatur. Und trotzdem deflorierst Du mich permanent. Warum?
Also - ich bin sachlich - ein weiterer Antwortversuch: Überlege doch einmal, warum ich etwas zum § 23 BetrVG geschrieben habe. Ich meine, dass - je nach Lage und BV - sich der BR auf Dinge einlassen würde, die eine BR-Arbeit ver- und behindern. Das geht dann wiederum leider nicht!
19.10.2007 um 16:56 Uhr
Darf man nicht anderer Meinung als Ihr sein?
Dass Ihr die Dreeinigkeit seid ist mir ja auch schon aufgefallen, anscheinend seht Ihr Euch aber auch als die Dreifaltigkeit,
P.S. Vielleicht würde es Euch auch weniger nerven wenn Ihr mal versuchen würdet zu argumentieren statt zu diskreditieren.
19.10.2007 um 17:12 Uhr
"Ich meine, dass - je nach Lage und BV - sich der BR auf Dinge einlassen würde, die eine BR-Arbeit ver- und behindern. Das geht dann wiederum leider nicht!"
Gut, ich verstehe zwar nicht, was Du jetzt mit "Lage" meinst, aber die Tatsache dass jemand in solch einer BV auch unzulässige Dinge "vereinbaren" könnte kann doch kein Argument dagegen sein, solch eine BV überhaupt abzuschliessen.
Warum soll es z.B. (um noch einmal auf den Punkt "Mehrarbeit" zu kommen) unzulässig sein, eine Vereinbarung etwa folgender Qualität zu vereinbaren:
"Die regelmäßigen BR-Sitzungen finden Dienstags ab 14:30 statt. BRM in Frühschicht können den Zeitausgleich dafür am darauf folgenden Werktag nehmen. Das BRM hat seinem Abteilungsleiter spätestens am Vorabend formlos anzuzeigen dass er Zeitausgleich beansprucht. Erfolgt kein umgehender Zeitausgleich erfolgt die Auszahlung als Mehrarbeit mit dem übernächsten Gehaltslauf."
Wieso ver- oder behindert das die BR-Tätigkeit?
19.10.2007 um 17:18 Uhr
@Marcus Aber Dein Formulierungsvorschlag würde sich mit § 78 BetrVG beissen. Andere AN können das eben nicht, WEIL sie eben nicht im BR sind.
19.10.2007 um 17:25 Uhr
Natürlich können andere AN nicht um 14:30 an der BR Sitzung teilnehmen! Und deshalb können sie auch keinen Zeitausgleich für die Teilnahme an BR Sitzungen beanspruchen. Das liegt in der Natur der Sache.
Ein Verstoß gegen § 78 ist das aber nicht.
19.10.2007 um 17:33 Uhr
@Kölner, vielleicht dachte Marcus ja an die Möglichkeit der zwei Klassen BV ! BV erster Klasse für AN! BV zweiter Klasse für BRM!
Was bitte ist die Natur bei dieser Sache
20.10.2007 um 00:19 Uhr
"@Kölner, vielleicht dachte Marcus ja an die Möglichkeit der zwei Klassen BV ! BV erster Klasse für AN! BV zweiter Klasse für BRM!"
Was sollte eine BV über die Teilnahme an BR-Sitzungen außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit für nicht BR-Mitglieder bringen?
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