Erstellt am 16.10.2007 um 13:42 Uhr von pit47
Hallo Bluesun,
dieses Schreiben muß "innerhalb" der letzten drei Monate vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses an den AG geschickt werden.
der Inhalt könnte wie folgt sein:
Sehr geehrte Damen und Herren der Geschäftsleitung,
hiermit verlange ich nach § 78a Abs. 2 BetrVG nach Abschluss des Ausbildungsverhältnisses die Weiterbeschäftigung.
Mit freundlichen Grüßen
Bluesun
Azubi
Erstellt am 16.10.2007 um 13:45 Uhr von Bluesun
Hallo Pit47,
erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Also ich soll aufjedenfall übernommen werden. Allerdings befristet. Und nun möchte ich halt den §78 geltend machen.
Ein Satz zu schreiben finde ich persönlich etwas "unschön".
Viele Grüße