Erstellt am 11.10.2007 um 13:53 Uhr von Kölner
@Hummer9973
Ja, das geht.
Erstellt am 11.10.2007 um 13:53 Uhr von Sternburg
Guten Tag,
ja, ist er, wenn die Bedingungen des § 8 BetrVG erfüllt sind.
Erstellt am 11.10.2007 um 13:59 Uhr von Der alte Heini
Der Wahlvorstand nicht, aber deren Mitglieder.
Erstellt am 11.10.2007 um 14:02 Uhr von Nicoletti
§28 WO Einladung zur Wahlversammlung
... Zu der Wahlversammlung können drei Wahlberechtigte des Betriebs oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einladen... und Vorschläge für die Zusammensetzung des Wahlvorstands machen.
§29 WO Wahl des Wahlvorstands
§30 WO Wahlvorstand, Wählerliste
Unmittelbar nach seiner Wahl hat der Wahlvorstand in der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands die Wahl des Betriebsrats einzuleiten
Nimm dir mal die Wahlordnung vor, sie wird dir bestimmt weiterhelfen.