Erstellt am 09.10.2007 um 15:42 Uhr von hans
ja, es können nicht mehr als die anzahl mandate sein ;-)
Erstellt am 09.10.2007 um 15:59 Uhr von Lotte
wie ist es denn, wenn die Vertretung des BRV nicht mehr gesichert ist?
Erstellt am 09.10.2007 um 20:32 Uhr von DonJohnson
Lotte hat Recht. Die Geschäftsordnung muß das regeln. Also: BRV leitet die Sitzung, wenn der verhindert ist, sein Stelli, wenn der auch verhindert ist, wer dann? Das muß in der Tat in der Geschäftsordnung geregelt sein. In der Regel werden hier aus gutem Grund Ersatzmitglieder nicht genannt. Warum aus gutem Grund? Meistens sind die nciht so weit in der Materie, einen ordentlichen Beschluß in der Kürze der Zeit "einzublicken". Sollten aber alle gut geschult und im Bilde sein, steht dem natürlich rein rechtlich auch nichts im Wege, würde aber dennoch wenn möglich wichtige Entscheidungen dann vertagen und so eine Klausel nciht mit aufnehmen in die GO.
Erstellt am 11.10.2007 um 13:37 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Es würde ein Vermerk in der Sitzungsniederschrift vollkommen ausreichen!
Müssen muss man eine GO überhaupt nicht haben.
Ich bin übrigens fest davon überzeugt, dass Lotte etwas anderes mit Ihrer Aussage bezwecken wollte.