unser ag würde also am 11, spätestens am 12. davon Kentnnis bekommen.
ist dies zu kurzfristig ? unser chef übernimmt sowieso nicht die seminargebührenerklärung (wie bisher ) - ABER bisher hat er nie das arbeitsgericht angerufen um dem entgegenzuwirken.
wollten nur wissen ob dies zu kurzfrsitig wäre !
danke