Seminarbeschluss am 11.10. Seminarbeginn am 29.10.07 - zu kurzfristig?
wir haben am do br-sitzung. wollen 3 brm zu einem seminar schicken, das am 29.10 beginnt. also beschlussfassung am 11.10. unser ag würde also am 11, spätestens am 12. davon Kentnnis bekommen.
ist dies zu kurzfristig ? unser chef übernimmt sowieso nicht die seminargebührenerklärung (wie bisher ) - ABER bisher hat er nie das arbeitsgericht angerufen um dem entgegenzuwirken.
wollten nur wissen ob dies zu kurzfrsitig wäre !
danke
Community-Antworten (2)
08.10.2007 um 19:17 Uhr
Hallo in einem Handbuch speziell über Seminare steht das der AG 2 1/2 bis 3 Wochen vor Schulungsbeginn unterricht werden soll. Das würde dann ja gerade so hinkommen.
09.10.2007 um 09:06 Uhr
In den Kommentierungen zum §37 Abs.6 BetrVG steht irgendwas von einer Widerspruchsfrist von 14 Tagen (laut BAG- Urteil), welche der Arbeitgeber Zeit hat, dem BR sein Schulungsanspruch streitig zu machen.
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