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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Konstituierende Sitzung: Was ist geheim?

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pelikan
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

auf der konstituierenden Sitzung wurden der/die Vorsitzende, Stevertreter/in und Freistellungen gewählt. Ist das Ergebnis der geheimen Wahl, also der Stimmenanteil auf einer Person, nach aussen geheim? Oder kann man sagen das Person A mit einem Stimmenanteil von z.B. 9:6 gegenüber Person B gewonnen hat?

Gruß Pelikan

2.02507

Community-Antworten (7)

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rolfo

18.05.2010 um 10:26 Uhr

Wie üblich bei allen Abstimmungen sollte hier nur das Ergebnis bekanntgegeben werden, nicht die Stimmen. Der BR hat als Gremium dazustehen das den Beschluss gefasst hat.

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pelikan

18.05.2010 um 11:46 Uhr

Hi rolfo,

ja, dass verstehe ich. Nur meine Frage zielte auf die Geheimhaltung. Darf man, unabhängig der üblichen Vorgehensweise, das Abstimmungsverhältnis erzählen, oder unterliegt es der Geheimhaltung und ist somit verboten?

W
Waschbär

18.05.2010 um 15:04 Uhr

@Pelikan, Das Abstimm ergebinss ist defenitiv "Geheim" es darf nur dem BRMs zuteil sein !!!!!!

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rkoch

18.05.2010 um 16:03 Uhr

@waschbär

"Die Stimmenauszählung erfolgt öffentlich"

Wie willst Du so etwas geheim halten ?

P
peters

18.05.2010 um 16:12 Uhr

@rkoch, es handelt sich nicht um die BR-Wahl sondern um die Wahl des BRV und Stellvertreter. Dennoch spricht m.E. nichts dagegen, wenn das Wahlergebnis bekannt gegeben wird. Das ist Grundlage bei jeder demokratischen Wahl, warum sollte es beim BR nicht so sein?

Geheime Wahl heißt, dass nicht bekannt wird, wie einzelne Mitglieder abgestimmt haben. Das bezieht sich aber nicht auf das Wahlergebnis in Summe.

Davon abgesehen sollte es aber auch demokratischer Grundsatz sein, dass das gesamte Gremium und aúch die Belegschaft einen gewählten BRV akzeptiert; egal wie groß seine Mehrheit war.

W
Waschbär

18.05.2010 um 16:18 Uhr

@rkoch, sehr Witzig... echt leider voll daneben.

Es geht NICHt um die Auszählung der Stimmen FÜR den BR sondern die Abstimmung zum BRV oder so.... Und das Abstimmungsverhalten unterliegt Defenitiv der Verschwiegenheit !!!!!!! der AG erfährt NUR das ergebinss, aber nicht wieviele dagegen oder dafür gestimmt haben.

Verstösst ein BRM gegen diese Verschwiegheit so stellt das per Fakto eine Grobe Pflichtverletzung des Mandates dar..... Ist das schon mal vorgekommen ? JA Wurde das BRMs vom Gericht für "enthoben" erklärt JA. Bist Du dir sicher JA Warum .... Weil ich im Sall war.

Fragen ? Nein ... ?

Sag mal du als Koch, könntest du mir nicht ein Baumkuchen ? Backen ? Ich meine Köche lernen doch auch Konditor ?

@peters, danke...

R
rkoch

18.05.2010 um 17:21 Uhr

Sorry, war so im WAHlfieber das ich die Geschichte mit der konstituierenden Sitzung voll überlesen hab.... war natürlich Unsinn was ich da geschrieben hab....

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