Aufgrund Krankheit Vertragsverlängerung verweigert - Was können wir da machen?
Hallo Forum, etwas sehr verzwicktes! AN mit befristetem AV wird mündlich durch PL Verlängerung zugesagt. Jetzt erkrankt AN bevor Verlängerung schriftlich festgestellt wurde. PL sagt jetzt natürlich, dass Verlängerung nicht beabsichtigt war und ist... Was können wir da machen? Der AN kann für das Gespräch Zeugen nennen.
Community-Antworten (5)
26.09.2007 um 17:03 Uhr
Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien zunächst nur mündlich die Befristung eines Arbeitsvertrags, so ist die Befristungsabrede unwirksam und ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen, denn nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. Juni 2007 - 7 AZR 700/06 - Vorinstanz: LAG Hamm, Urteil vom 9. Mai 2006 - 19 Sa 2043/05 -
26.09.2007 um 17:05 Uhr
ich bin mir nicht sicher, ob man da was erzwingen kann, vor allem, ob das auch sinnvoll ist; als BRV würde ich versuchen, beim Vorgestzten oder der PL die Vorteile des bereits befristet beschäftigten AN hervorzuheben : kennt die betrieblichen Abläufe und Strukturen, hat zuverlässig gearbeitet, neue Kraft muss erst wieder eingearbeitet werden; Personalsuche kostet auch Geld, den neuen MA kennt man noch garnicht, jeder Mensch kann mal krank werden, wer wünscht sich das schon;
26.09.2007 um 17:38 Uhr
@HF, der AV war bereits schriftlich befristet. Die Befristung, also AV, läuft aus. Der PL sagt mündlich vor Zeugen eine Verlängerung zu. Jetzt wird AN krank bevor der PL die Vertragsverlängerung schriftlich bestätigt und nun weiß der PL natürlich plötzlich von nichts mehr von der Verlängerung...
26.09.2007 um 20:18 Uhr
@Scherbenfeger Schlechte Karten für den AN...
27.09.2007 um 15:32 Uhr
@Scherbenfeger, wenn der Kollege bereits 2 Jahre befristet gearbeitet hat und mündlich eine Verlängerung ohne Sachgrund zugesagt hat, der Zeuge dies bestätigt, hat er einen unbefristeten Arbeitsvertrag; ( theoretisch)!! Weil nur unbefristete Verträge können auch mündlich geschlossen werden. Handelt es sich um eine Verlängerung mit Sachgrund, oder innerhalb der Frist von 2 Jahren ohne Sachgrung, siehe Beitrag von Kölner, denn befristete Verträge müssen zwingend schriftlich abgeschlossen werden ( siehe Beitrag HF). Den Beitrag von Uhu find ich gut!! Immer das Positive von dem Kollegen in den Vordergrund stellen, vielleicht gibt`s ja noch ein paar nette Kollegen, die auf den Zug aufspringen. Mein erster Satz ist zwar gesetzliche Grundlage, wird dem Kollegen aber nur ein Monatsgehalt einbringen, da wenn ihr dem AG das unter die Nase reibt dieser wahrscheinlich so stinkig wird, dass er die nächste Gelegenheit sucht, den Kollegen abzuschießen.
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