Wir sind ein neuner Betriebsrat und haben einen Betriebsausschuß. Demzufolge haben wir unserem Personalausschuß (PA) Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen ( u.a. alles was den 99er BetrVG betrifft). Meine Frage ist nun, ob der PA von allen seinen Sitzungen ein Protokoll führen muss und ob er zu allen seinen Sitzungen eine ordnungsgemäße schriftliche Einladung erstellen muss, mit Namen der zu behandelnden Personen ( Neueinstellung, Versetzung, Kündigung etc.) Wer kann helfen und wo steht es??