W.A.F. LogoSeminare

Aufgaben des Personalausschusses?

E
ECBR
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein neuner Betriebsrat und haben einen Betriebsausschuß. Demzufolge haben wir unserem Personalausschuß (PA) Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen ( u.a. alles was den 99er BetrVG betrifft). Meine Frage ist nun, ob der PA von allen seinen Sitzungen ein Protokoll führen muss und ob er zu allen seinen Sitzungen eine ordnungsgemäße schriftliche Einladung erstellen muss, mit Namen der zu behandelnden Personen ( Neueinstellung, Versetzung, Kündigung etc.) Wer kann helfen und wo steht es??

5.37302

Community-Antworten (2)

H
HF

20.09.2007 um 13:47 Uhr

Siehe dazu § 30 BetrVG, bei Fitting Rn 2.

"Die Vorschrift ist auf die Sitzungen des Betriebsausschuss (§27) und andere Ausschüsse des BR gem. §28 entsprechend anzuwenden."

Also Einberufung wie eine normale Betriebsratssitzung, das gleiche trifft auch bei der Niederschrift zu.

P
peters

20.09.2007 um 22:18 Uhr

Der BR kann bestimmte Aufgaben an einen Ausschuss übertragen. Damit überträgt er aber auch alle damit zusammenhängenden Pflichten für eine korrekte Beschlussfassung, die im BetrVG festgelegt sind. Korrekte Einladung, Tagesordnung, Beschlussfassung, Niederschrift und Anwesenheitsliste. Ohne diese Unterlagen könnt Ihr im Falle eines Rechtsstreits möglicherweise nicht die Korrektheit Eures Beschlusses nachweisen.

Vielleicht steht das so nirgends (der §30 bezieht sich nur auf die Terminierung der Sitzungen), aber es ist meines Erachtens eine Selbstverständlichkeit, dass diese Pflichten mit einer Übertragung nicht einfach unter den Tisch fallen.

Ihr müsst weiterhin darauf achten, dass Ihr dem Arbeitgeber die Bildung eines Ausschusses, sowie dessen Mitglieder und Aufgaben auch mitteilt. Sollte der Sprecher eines Ausschusses auch dessen Stellungnahmen unterschreiben, so braucht er dazu per Beschluss (des BR) eine Unterschriftsberechtigung, die der Arbeitgeber ebenfalls kriegen muss.

Ihre Antwort