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Arbeiten trotz Krankheit - müssen wir da einschreiten?

H
hansial
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Im unserenj Betrieb ist ein Betriebsleiter der Fertigung ( Leitender Angestellter ) der seit einen 1/2 Jahr wegen einen Arbeitsunfall ( Autounfall) Krank ist. Er kommt aber seit 4 Monaten 2 mal die Woche 8Std. zum arbeiten, rennt mit seinen Krücken ca. 4 Stunden durch die Halle. Ist das Erlaubt (Betrug Berufsgenossenschaft ) müssen wir da einschreiten, oder sollen wir das so weiter laufen lassen.

7.67309

Community-Antworten (9)

P
pirat

19.09.2007 um 20:52 Uhr

Ahoi, hansial,

Arbeiten trotz Krankenschein Willst du trotz Krankenschein schon früher wieder arbeiten, sollte dein Arbeitgeber, der ja eine Fürsorgepflicht hat, dem zustimmen. Übrigens: Auch wenn du früher wieder an deinen Arbeitsplatz zurückkehrst, verlierst du nicht den gesetzlichen Unfallschutz der Berufsgenossenschaft. Vorausgesetzt die Tätigkeit dient betrieblichen Interessen. Das ist dann der Fall, wenn du trotz "Krankschreibung" deinen üblichen Tätigkeiten oder einer Schonarbeit nachgehst.

Tipp Gelbe Seiten Ein Anruf bei der KK oder der BG wäre vielleicht auch informativ.

P
paula

19.09.2007 um 22:54 Uhr

@pirat

was darf ich denn hier unter Deinem Tipp mit dem Anruf verstehen.

Ich denke mal das ist eindeutig nicht Job des BR!!!!

K
Kölner

19.09.2007 um 22:59 Uhr

@pirat Stimme paula zu!

@hansial Beim besten Willen: Was soll denn da betrogen werden?

H
hansial

19.09.2007 um 23:31 Uhr

Hallo! Wenn man Krank ist sollte man sich schonen, damit man schnell wieder Fit ist. Aber hier wurde sich nich geschont es ist nicht alles so verheilt wie es sollte. Dadurch wurden mehrere OP zusätzlich gemacht. Beim betrügen meine ich,das er Krankengeld bezieht und trozdem Arbeitet.

J
jugo

20.09.2007 um 18:17 Uhr

@hansial

Beim betrügen meine ich,das er Krankengeld bezieht und trozdem Arbeitet.

Sind das nicht zwei paar schuhe ? ... wenn er doch regulär krankgeschrieben ist dann ist er nun mal krank und bezieht zu recht -was auch immer- für eine geld .... wenn er trotzdem arbeiten geht ist es doch sein ding, hat mit oben nichts zu tun

G
Grinsi

20.09.2007 um 22:51 Uhr

Sorry jugo (und Kölner), aber das stimmt nicht. Die BG zahlt Übergangsgeld, das ist eine Entgeltersatzleistung, wird also nur gezahlt, wenn wegen Arbeitsunfall kein Entgelt vom AG gezahlt wird.

Wer arbeitet hat aber Anrecht auf Arbeitsentgelt. Beides zusammen geht nicht. (Geht nur bei einer Wiedereingliederung, danach hört es sich aber hier nicht an.)

MfG

Grinsi

K
Kölner

20.09.2007 um 23:01 Uhr

@grinsi Wenn schon, denn schon: Übergangsgeld erhält der Kollege wohl weniger; es sei denn Du bist Hellseher! Eher schon ein Verletztengeld und dann könnte es gut möglich sein, dass der Kollege im Betrieb herumrumpelstilzt!

Für Dich: §§ 45 ff. Sozialgesetzbuch VII

B
BR092007

27.09.2007 um 15:36 Uhr

Hallo Zusammen,

zunächst einmal, scheint hier alles auf Spekulationen aufgebaut zu sein, vielleicht erkundigt sich der BR mal bei betreffendem Mitarbeiter, weshlab er im Betrieb ist bzw. noch an Krüken daher kommt! Wäre ein Anfang als BR seine Arbeit so zu machen wie es sich gehört - schließlich sind wir für die MA da und haben hier eine Fürsorgepflicht, wie auch der Arbeitgeber. Liegt diesem eine Krankmeldung vom betreffenden MA vor, so sollte der AG sofort den MA nach hause schicken bzw. eine Meldung des Arztes verlangen, dass er wieder arbeiten darf. Noch eine Anmerkung: ob Krankengeld, Verletzten-, Unfall- oder Übergangsgeld bezahlt wird ist vollkommen egal, es ist meist weniger als der normale Arbeitslohn und beides geht nicht, da hat Grinsi vollkommen recht. Doch eventuell macht der MA schon ein Wiedereingliederungsprogramm mit auch das wäre zu klären.

W
Waschbär

27.09.2007 um 16:07 Uhr

@ll, ich würde als BR auch die "Schutzkarte" ziehen und deskret nachfragen beim AN ob er gewungen wird und beim Ag nach fragen ob er es für wirklich schlau hält , jemannden Arbeiten zu lassen der offensichtlich laut Arzt auch AU ist

.-))

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