Zeitweiser Ausstieg aus dem BR
Hallo,
ich habe die Möglichkeit innerhalb des Unternehmens für ein halbes Jahr ins Ausland zu gehen. Dieses würde ich gerne wahrnehmen. Muss ich mein BR Amt und den Vorsitz niederlegen, oder kann ich es auch für diese Zeit ruhen lassen?
Wäre dankbar für Tipps und Hinweise
Gruß
Michael L.
Community-Antworten (7)
19.09.2007 um 09:29 Uhr
@mic34 Zeitweilige Verhinderung...
19.09.2007 um 09:39 Uhr
Hallo mic34, man könnte es evtl. mit einem Motageeinsatz gleichsetzen, dann wäre es eine zeitweilige Verhinderung. Wie es sich verhält, wenn der Einsatzbetrieb des Unternehmens nicht einen gemeinsamen Betrieb mit dem Entsendenden Betrieb darstellt, bleibt für mich aber offen.
19.09.2007 um 10:22 Uhr
Im Falle der Verhinderung ist der Stellvertreter gefragt und dann bist du wieder da und gut. Oder nicht?
19.09.2007 um 10:33 Uhr
Verhinderung aus betrieblichen Gründen würde ich meinen.
19.09.2007 um 11:22 Uhr
Zuerst müsste einmal überprüft werden, ob mic34 überhaupt weiterhin AN des Betriebes bleibt und damit seine Wahlberechtgung behält. Ohne diese Prüfung sind alle Antworten wilde Spekulation!
19.09.2007 um 11:36 Uhr
Das meinte ich mit meiner vorherigen Aussage!
19.09.2007 um 12:17 Uhr
@Heini4President Du musst ne mächtig große Glaskugel besitzen.
Im Zweifel geht auch "Leihe"...
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