Erstellt am 19.09.2007 um 07:29 Uhr von Kölner
@mic34
Zeitweilige Verhinderung...
Erstellt am 19.09.2007 um 07:39 Uhr von Werner
Hallo mic34,
man könnte es evtl. mit einem Motageeinsatz gleichsetzen, dann wäre es eine zeitweilige Verhinderung.
Wie es sich verhält, wenn der Einsatzbetrieb des Unternehmens nicht einen gemeinsamen Betrieb mit dem Entsendenden Betrieb darstellt, bleibt für mich aber offen.
Erstellt am 19.09.2007 um 08:22 Uhr von Torstenxxx
Im Falle der Verhinderung ist der Stellvertreter gefragt und dann bist du wieder da und gut. Oder nicht?
Erstellt am 19.09.2007 um 08:33 Uhr von Frank B
Verhinderung aus betrieblichen Gründen würde ich meinen.
Erstellt am 19.09.2007 um 09:22 Uhr von Heini4President
Zuerst müsste einmal überprüft werden, ob mic34 überhaupt weiterhin AN des Betriebes bleibt und damit seine Wahlberechtgung behält. Ohne diese Prüfung sind alle Antworten wilde Spekulation!
Erstellt am 19.09.2007 um 09:36 Uhr von Werner
Das meinte ich mit meiner vorherigen Aussage!
Erstellt am 19.09.2007 um 10:17 Uhr von Kölner
@Heini4President
Du musst ne mächtig große Glaskugel besitzen.
Im Zweifel geht auch "Leihe"...