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Zeitweiser Ausstieg aus dem BR

M
mic34
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe die Möglichkeit innerhalb des Unternehmens für ein halbes Jahr ins Ausland zu gehen. Dieses würde ich gerne wahrnehmen. Muss ich mein BR Amt und den Vorsitz niederlegen, oder kann ich es auch für diese Zeit ruhen lassen?

Wäre dankbar für Tipps und Hinweise

Gruß

Michael L.

4.32907

Community-Antworten (7)

K
Kölner

19.09.2007 um 09:29 Uhr

@mic34 Zeitweilige Verhinderung...

W
Werner

19.09.2007 um 09:39 Uhr

Hallo mic34, man könnte es evtl. mit einem Motageeinsatz gleichsetzen, dann wäre es eine zeitweilige Verhinderung. Wie es sich verhält, wenn der Einsatzbetrieb des Unternehmens nicht einen gemeinsamen Betrieb mit dem Entsendenden Betrieb darstellt, bleibt für mich aber offen.

T
torstenxxx

19.09.2007 um 10:22 Uhr

Im Falle der Verhinderung ist der Stellvertreter gefragt und dann bist du wieder da und gut. Oder nicht?

FB
Frank B

19.09.2007 um 10:33 Uhr

Verhinderung aus betrieblichen Gründen würde ich meinen.

H
Heini4President

19.09.2007 um 11:22 Uhr

Zuerst müsste einmal überprüft werden, ob mic34 überhaupt weiterhin AN des Betriebes bleibt und damit seine Wahlberechtgung behält. Ohne diese Prüfung sind alle Antworten wilde Spekulation!

W
Werner

19.09.2007 um 11:36 Uhr

Das meinte ich mit meiner vorherigen Aussage!

K
Kölner

19.09.2007 um 12:17 Uhr

@Heini4President Du musst ne mächtig große Glaskugel besitzen.

Im Zweifel geht auch "Leihe"...

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