Lohnfortzahlung freigestellter Betriebsrat
Hallo zusammen, seit Anfang April befinde ich mich in der Freistellung als Betriebsrat. Ich habe vor der Freistellung in einem 3-Schicht-Rythmus gearbeitet. Jetzt war der Gedanke unserer Freistellung auch das jemand im BR immer da ist, zu den Arbeitszeiten Tagsüber. Der AG ist jetzt allerdings mit einem Urteil des BAG (Urt. v. 18.05.2016, Az.: 7 AZR 401/14) gekommen und sagt das mir die Nachtarbeitszuschläge nicht mehr zustehen wenn ich in die Gleitzeit gehe. Habt ihr evtl. Erfahrungen mit solchen Fällen. Ich bin der Meinung man kann meinen Fall nicht direkt damit vergleichen. Ich denke der Nachtarbeitszuschlag müsste mir weiter gezahlt werden, natürlich dann aber versteuert werden.
Bin gespannt war ihr dazu sagt und was ihr für Erfahrungen habt
Community-Antworten (2)
18.04.2019 um 08:26 Uhr
Dazu steht in der aktuellen AIB (04/2019) ein Artikel ab Seite 28.
18.04.2019 um 10:04 Uhr
Das zitierte BAG-Urteil ist meines Erachtens auf deinen Fall nicht anwendbar. Dort ging es nur um eine Freistellung gem. §37 Abs. 2 und um einen insgesamt etwas komplexeren Sachverhalt. Im besagten Fall wurde die Uhrzeit der Freistellung auch konkretisiert (außerhalb der Nachtarbeit) und eine einvernehmliche Arbeitszeitverschiebung vereinbart. Du bist ja, wenn ich dich richtig verstanden habe voll freigestellt nach §38. Nachtarbeitszuschläge sind Vergütungsbestandteile, die auch an freigestellte BR-Mitglieder zu zahlen sind.
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