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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Umkleideraum und ArbstV

G
glori
Nov 2016 bearbeitet

Hallo mal wieder :-) folgende Situation: wir bekommen bei uns neue Auszubildende (7 an der Zahl). Sie kommen ab Montag. Vorgestern erfuhren wir von einem Kollegen, dass für die Azubis ein Umkleideraum "geschaffen" wurde, der absolut den Rahmen jeder Arbeitsstättenverordnung sprengt. Wir schauten uns ihn an, er ist ungefähr 4 qm groß und der Durchgang zum Personalklo... kein Fenster, 4 Spinde drin, kein Hocker, grad mal Platz zum hindurchlaufen.... Jetzt haben wir darauf hingewiesen, dass das gegen die ArbstV verstößt und auf Abhilfe gedrängt.

Was können wir tun, wenn die GL das bis Montag nicht durchgeführt hat?

10.975026

Community-Antworten (26)

I
Immie

14.09.2007 um 21:45 Uhr

@Glori Nun ja, heute ist Freitag:-) Ob das bis Montag etwas wird? Aber warum bekommen die Azubis einen "extra" Umkleideraum?

G
glori

14.09.2007 um 21:47 Uhr

tja, weil in dem anderen kein Platz war....

I
Immie

14.09.2007 um 21:59 Uhr

Das Problem kenne ich:-)) Und "plötzlich" kommen neue Azubis. Aber dieser geschaffene Umkleideraum "geht gar nicht". Wäre da " zusammenrücken" in dem anderen Raum nicht sinnvoller? Zumindest bis man eine andere Lösung gefunden hat?

G
glori

14.09.2007 um 22:03 Uhr

ja Immi, jede andere Lösung wäre sinnvoller, darum auch nicht sehr aufwändig und schnell durchführbar....

I
Immie

14.09.2007 um 22:10 Uhr

Wir sind 40 Ma innen und haben 4 Duschen- Bei uns hängt ein Schild: "Spare Wasser- dusche mit einem Freund" Du siehst......

W
Waschbär

15.09.2007 um 11:30 Uhr

immi,

Lustig... Spare Wasser Dusche mit einem Freund .-) Das könnte klatt vom Waschbären kommen !

H
Hannes

15.09.2007 um 15:36 Uhr

waschbär das ist ein sehr heikles Thema ! So ein kleiner Raum, und so viele "Füsse" !!

W
Waschbär

15.09.2007 um 16:12 Uhr

Hannes, OK ! Das ist ein Argument da muss abhilfe her ,schnell das ist ja mega gefählich ! Wie man wann den AG in zugzwang versetzt ist ja bekannt.

Ich habe da mal was vorbereitet .-))

Sehr geehrter Arbeitgeber,

in den §§ 5 und 6 ArbSchG ist eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, eine Maßnahmenableitung und die schriftliche Dokumentation der Ergebnisse vorgeschrieben. Wir möchten Sie als Betriebsratsgremium auf Grund der Überwachungspflicht nach § 80 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) auf die Durchführung dieser Bestimmungen hinweisen und Sie auffordern, umgehend die Beurteilung der Arbeitsbedingungen in die Wege zu leiten.

Der Betriebsrat hält es für sinnvoll, ein Team ins Leben zu rufen, welches die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung konzipiert und bearbeitet. Der Betriebsrat erklärt seine Bereitschaft, seine Kompetenzen in dieses Gremium einzubringen und dort mitzuarbeiten. Weiterhin beantragen wir, durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung die Konzeption der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes festzulegen.

Es ist uns wichtig darauf hinzuweisen, dass es hierbei nicht ausschließlich um die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben geht, sondern um die Gesundheit der Beschäftigten.

Mit freundlichen Grüßen (Betriebsratswaschbär)

G
glori

15.09.2007 um 18:11 Uhr

oh waschbär, das is ja mal ein toller einsatz :-) vielen vielen dank dafür... ich hab da nur mal ein paar verständnisfragen und hoffe, damit nicht allzu großes gelächter hervorzurufen ... wie sieht das mit den gefährdungsbeurteilungen aus? sind die vorgeschrieben für JEDEN arbeitsplatz und wo finde ich dazu was? was beinhalten diese beurteilungen? auch zum beispiel diese umkleideräume und/oder duschen und pausenräume etc? auch psychische belastungen am arbeitsplatz? stellt man diese gefährdungsbeurteilungen als BR zusammen oder wer macht das (mit)? ich bin ja noch nicht so lange im amt und wir haben verdammt viele baustellen am laufen, würde aber gerne so etwas angehen demnächst... für hilfe und unterstützung bin ich sehr sehr dankbar :-)

S
Spartacus

15.09.2007 um 23:57 Uhr

Moin glori,

ich bin zwar nicht der nette Waschbär ;-) aber ich rate dir zum Thema "Arbeits.-u.Gesundheitsschutz" dringend zum Seminar. Bis dahin nutze die "Experten" wie , Fachkraft für Arbeitssicherheit(habt ihr bestimmt), Berufgenossenschaft(Unfallverhütungsvorschriften) und Gewerbeaufsicht (zuständig für Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung) Übrigens- zu den Umkleideräumen findest du was in den ASR 34/1-5(ASR=Arbeitsstättenrichtlinien) Viel Spaß beim lesen :-)

G
glori

16.09.2007 um 00:06 Uhr

nabend spartacus :-))

oooch du bist aber genauso nett wie der waschbär, vielen dank für deine tipps. also meinst du, man kann dann so leute wie fachkraft für arbeitssicherheit, berufsgenossenschaft und gewerbeaufsicht einladen und ihnen mal ein paar fragen stellen? :-> oh das wäre aber fein und würde meinem chef sicher viel freude machen 8-} angefangen zu lesen hab ich schon, ich muss nur immer recht vorsichtig sein, weil ich dann beim lesen so viele sachen finde, dazu müsste ich noch 23456243857 jahre betriebsrätin sein, um das alles durchzusetzen ;-)

S
Spartacus

16.09.2007 um 00:27 Uhr

Moin glori, natürlich könnt ihr mit den außerbetrieblichen "Experten" Kontakt aufnehmen. Ob per Telefon oder schriftlich bleibt euch überlassen. Auch die ASA - Sitzungen (ASA=Arbeitsschutzausschuß) sind eine geeignete Plattform für Probleme im betriebliche Arbeitsschutz. In welchen Branche bist du tätig?

G
glori

16.09.2007 um 08:23 Uhr

ich bin im sozialen Bereich tätig schnief wir haben zwei mal im Jahr ASA Sitzungen mit dem BAD zusammen aber die bringen eigentlich überhaupt nix, ich frage mich jedes Mal wozu ich da hingehe, weil eigentlich niemand ne Peilung hat, wozu die da sind. Alle Maßnahmen, die vom BAD "empfohlen" werden, schmettert der AG ab, weil sie "nicht finanzierbar" sind angeblich. Und irgendwie werde ich den Verdacht nicht los, dass der BAD auch nur Geld verdienen will...... Ich find das Thema generell im Moment noch recht schwierig, da ich wirklich auch noch nicht weiß, wie die alle miteiander verwoben sind weißt du, wer da wen finanziert, was passiert, wenn ich den und den einlade usw....

P
pirat

16.09.2007 um 10:44 Uhr

Ahoi, glori, hier noch etwas zu Lesen.... http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16486/5_034_1_5.pdf

ISTZUSTAND.. aber die bringen eigentlich überhaupt nix, ich frage mich jedes Mal wozu ich da hingehe, weil eigentlich niemand ne Peilung hat, wozu die da sind. Alle Maßnahmen, die vom BAD "empfohlen" werden, schmettert der AG ab......

Da ist der BR gefragt.......

SOLLZUSTAND......wir haben zwei mal im Jahr ASA Sitzungen mit dem BAD zusammen............. Umsetzung von beantandeten Mängeln obliegt Sicherheitsingineur. BR achtet auf Umsetzung. Hygieneschulung vom BAD ebendfalls regelmäßig. Für alle MA. Sehr sinnvoll. Auch hier ist der BR in der Pflicht. Experten einladen für Infogespräch* Kosten *eventuell im Vorfeld erfragen.

L
Lotte

16.09.2007 um 11:55 Uhr

glori, nochmal zur Gefährdungsanalyse: Ja, ist für jeden Arbeitsplatz notwendig, es sei denn es gibt gleichgestaltete Arbeitsplätze. Du findest dazu etwas im ArbschG unter §5 und zur MB des BR gibt es ein interessantes U.rteil des BAG vom 8. Juni 2004, 1 ABR 4/03.

Seminare dazu bietet übrigens die BG an, z.B.: https:www.bgw-online.de/internet/generator/Navi-bgw-online/NavigationLinks/Kundenzentrum/Seminare/navi.html für die Wohlfahrtspflege. Aber man muss sich rechtzeitig anmelden.

G
glori

16.09.2007 um 17:23 Uhr

@pirat... ist der sicherheitsingeneur aus der firma oder wo kommt der her? wir haben keinen sicherheitsingeneur...

P
pirat

16.09.2007 um 17:43 Uhr

Ahoi, glori,

Laut Arbeitssicherheitsgesetz muss ein Sicherheitsingenieur „(...) berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicher-heitstechnische Fachkunde verfügen“. (§7 Abs. 1 ASiG). Beide Kriterien ..... liesmal weiter...

http://www.vdsi.de/webcom/show_page.php/_c-39/_nr-9/i.html

es ist unser Betriebsingenieur, der sich weitergebildet hat....

G
glori

16.09.2007 um 18:56 Uhr

Ahoi Pirat,

also, da müssen wir glaub ich passen, wir haben auch keinen Betriebsing.... dafür fehlt wohl im sozialen Bereich das Geld gg

I
Immie

16.09.2007 um 19:08 Uhr

Fachkraft für Arbeitssicherheit, so nennt man sie/ihn auch

G
glori

16.09.2007 um 19:17 Uhr

also, ich merk schon... das thema ist ziemlich komplex, ich muss mich damit mal intensiver beschäftigen, damit ein bisschen mehr durchblick bekomme. vorher hat das alles gar keinen sinn denk ich.

P
pirat

16.09.2007 um 19:26 Uhr

Ahoi, glori,

wie Immi schon schrieb..... einer unserer BRM hat sich als Elektriker zu Fachkraft für Arbeitssicherheit weiterbilden lassen. Shit happens für den Ag ()-o)

B
Bussi

16.09.2007 um 20:56 Uhr

Hallo Glori das ist ja eine einfache Sache vom AG. Aber Schau mal ins BetrVG §87 Abs 8 oder §90 Abs 1. Nur auf diesem Wege muss die Info vom AG kommen und nicht über irgendwelche Kollegen. Wenn gar nicht anders muss der AG einen Container stellen bis zur Lösung. Wenn er sich auf die Hinterbeine stellt ist das ein Telefonat mit der Gewerbeaufsicht. Es kann nicht sein immer alles hinnehmen zu müssen oder? Gruß Bussi

G
glori

16.09.2007 um 21:02 Uhr

Hallo Bussi, ja, das haben wir natürlich auch gerügt, er hat sich nämlich noch hingetellt und gemeint, er hätte uns doch umfassend informiert... welch lachnummer ich habe noch nie kontakt zur gewerbeaufsicht gehabt...also das wäre dann das mittel, was man einsetzen müsste, um da durch zu kommen?

P
Peanuts

16.09.2007 um 21:19 Uhr

wir bekommen bei uns neue Auszubildende (7 an der Zahl). Sie kommen ab Montag. Vorgestern erfuhren wir von einem Kollegen, dass für die Azubis ein Umkleideraum "geschaffen" wurde, ....

Müssen alle 7 Auszubildende bei Ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen, sich also wirklich umziehen?

G
glori

16.09.2007 um 21:54 Uhr

jep peanuts, sind köche :-) also solche die es werden wollen...

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