Erstellt am 14.09.2007 um 14:18 Uhr von waschbär
Silberblick,
Welche Besonderheiten bestehen in bezug auf das Freizeitverhalten des Arbeitnehmers bei Arbeitsunfähigkeit?Der Arbeitnehmer darf den Heilungsprozeß nicht durch ein Verhalten verzögern, das seiner Genesung widerspricht.
Quelle:
Bundesarbeitsgericht 13.11.1979 AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 5
So und solltest Du eben nicht in der Freizeit dort zum Seminar gehen,dann ist es eben eine Eigenverantwortliche sache,der Arzt hat dich ja nicht Bettlägerig geschrieben sondern AU ! Aber das Seminar ist ja nicht deine "eigendliche" Arbeit !
Also *Ja* ein Besuch ist möglich !
Siehe auch bei Ver.di unterpunkt Krankheit/Krankgeschrieben.... etc..
Erstellt am 15.09.2007 um 00:17 Uhr von peterwi
Hallo Sielberpfeil,
leider bin ich etwas spät dran aber vielleicht liest du das doch noch.
Wie ist denn dein Verhältnis in der Fa mit Geschäftsführung; Personalabteilung?
Hatte mal einen ähnlichen Fall in eigener Person. Hab ich mit der Peronalabteilung geklärt.
Damals gings um eine Fahrt nach Berlin, nicht mal ein Lehrgang Seminat oder ähnliches, sonderen reine Freizeit.
Bei dir ist es das Problem daß du ja Krankgeschrieben bist und das Semiar der Betrieb bezahlen muß, könnte also Verrechnungsprobleme geben, Krankengeld und Seminarkosten, wer weis wie sie bei euch die Stellen anstellen. Also unbedingt vorher klären.
Und viel Erfolg auf dem BR1