Erstellt am 12.04.2019 um 12:35 Uhr von Challenger
Zitat : Kann man einen BR komplett Rückgängig machen?
Warum das denn ???
Erstellt am 12.04.2019 um 12:42 Uhr von §§Reiter
...und wer ist "man"??
Der BR selber? Der AG? Die Mitarbeiter?
Erstellt am 12.04.2019 um 12:42 Uhr von Maschine
Da der BR seit langem absolut nicht auf der Seite der Angestellten ist. Ist auch nur ne Frage,da ich den BR ins Leben gerufen habe. Nach meinem Urlaub wünsche ich ein Gespräch mit dem BR
Erstellt am 12.04.2019 um 12:51 Uhr von Challenger
Zitat Maschine : Da der BR seit langem absolut nicht auf der Seite der Angestellten ist.
Was genau sollen wir darunter verstehen ?
Wie viele Mitglieder und Ersatzmitglieder hat denn der BR und wie viele davon sind auf Deiner Seite ?
Erstellt am 12.04.2019 um 13:18 Uhr von takkus
@Maschine: versuche doch bitte mal die Situation znd die Frage kompetent zu formulieren. Irgendwie ist es wie Knochenabnagen.
Erstellt am 12.04.2019 um 13:23 Uhr von §§Reiter
Sorry Maschine, ich will jetzt wirklich nicht behaupten dass das auf Dich zutrifft, aber nach meiner Erfahrung haben die meisten Leute die behaupten "der BR ist nicht auf meiner Seite" einfach keine Ahnung wir BR-Arbeit eigentlich funktioniert. Oft ist das jemand der den Betriebsrat für eine Wunderlampe hält, an der er nur reiben muss damit ein magischer Vorsitzender herausschwebt um ihm seine persönlichen Wünsche zu erfüllen und zwar sofort! ...und wehe das klappt nicht. Denn der Vorsitzende ist ja schließlich der Chef vom Betriebsrat und hat zu tun, was er als Mitarbeiter verlangt!
Ein Mensch dem man noch so oft erklären und belegen kann, dass es für seine Forderungen keine Rechtsgrundlage gibt auf der man sie erzwingen könnte und das außer ihm selbst, das sowieso niemand will. Der aber trotzdem nur hört was er hören will, nämlich "der Betriebsrat will mir einfach nicht helfen, obwohl er eigentlich müsste".
Dieser "kritische Mitarbeiter" rennt dann durch den Betrieb und erzählt jedem, dass der BR ja sowieso niemandem hilft und an allem Problemen Schuld ist. Das sich der Vorsitzende durch seine Freistellung ja eh nicht für die Probleme der "kleinen Leute" interessiert und nur den ganzen Tag im BR-Büro seine Eier schaukelt. ...wenn er nicht gerade wild mit der Geschäftsleitung kopuliert während sie gemeinsam über das Elend der armen Mitarbeiter lachen.
Wie gesagt, ich behaupte sicher nicht, dass das auf Dich zutrifft. Du machst das schon richtig, mit dem BR ein klärendes Gespräch suchen. Wenn Du dann zu Deinen Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten bekommst, kannst Du hier ja nochmal konkret nachfragen wie andere BRM/BRV das sehen.
Erstellt am 12.04.2019 um 13:26 Uhr von Challenger
Zitat §§Reiter : Oft ist das jemand der den Betriebsrat für eine Wunderlampe hält, an der er nur reiben muss damit ein magischer Vorsitzender herausschwebt um ihm seine persönlichen Wünsche zu erfüllen und zwar sofort!
Brüller--))))
Erstellt am 12.04.2019 um 14:20 Uhr von Cyber99
@§§Reiter
Der Spruch mit der Wunderlampe ist echt klasse - muss ich mir merken.
Aber auf der anderen Seite ist es schön, wenn es Mitarbeiter gibt, die dem BR zutrauen, dass er etwas bewegen könnte. Bei uns käme erst gar niemand auf die Idee an der Lampe zu reiben!!
Erstellt am 12.04.2019 um 15:22 Uhr von Maschine
Ich bin in der Firma nunmal derjenige, zu dem die MA kommen. Wir setzten uns nächste Woche zusammen und klären die Punkte in einem Gespräch. Vielen Dank für die Informationen. Wünsche euch allen ein schönes Wochenende.
Erstellt am 13.04.2019 um 21:55 Uhr von Köpenicker
Das wäre §23 abs 1 betrVg
(1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.
Eine grobe Pflichtverletzung wäre z. B. das keine Betriebsversammlungen abgehalten werden.
Ich glaube die Variante mit dem Br zu reden wäre die bessere Wahl. Zaubern kann der Br nicht. Es kann viele Gründe geben warum das dir so vorkommt.
Erstellt am 15.04.2019 um 09:23 Uhr von Enigmathika
@Maschine "Ich bin in der Firma nunmal derjenige, zu dem die MA kommen."
Dennoch bist Du anscheinend nicht in den BR gewählt worden, obwohl du, wie es sich anhört, die Wahl initiiert hast. Wie wäre es denn, wenn du die Mitarbeiter, die zu dir kommen, an den BR verweist?
Ich will Dir nichts unterstellen, aber mir drängt sich der Eindruck auf, dass Du das Gefühl hast, dass der BR Dein Baby ist, weil Du ihn "ins Leben gerufen hast". Nun, da er nicht im Sinnes seines Schöpfers agiert, willst Du ihn wieder abschaffen. So funktioniert das BertVG aber nicht.
Erstellt am 15.04.2019 um 10:45 Uhr von Pjöööng
"komplett rückgängig machen" kann es nur ein Arbeitsgericht und das auch nur wenn Fehler bei der Wahl so erheblich waren, dass die Wahl nichtig war.