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Wirtschaftsausschuss in einer Behinderten Werkstatt??

H
HF
Jan 2018 bearbeitet

Moin moin,

ich habe leider da nichts richtiges gefunden und wollte mal nachfragen, ob es evtl. hier im Forum es jemanden genauso geht oder Erfahrungen dazu hat.

Wir sind eine Werkstatt für Behinderte und wollen einen Wirtschaftsausschuss bilden, so wie es im § 106 BetrVG steht. Jetzt sagt der AG, schau mal in § 118 BetrVG. Dort steht, das wir unter die Betriebe mit karitativer Zielsetzung fallen (Fitting § 118 Rn 19)

Hat da jemand Erfahrung drinn ob es trotzdem Möglich ist diesen Ausschuss zu bilden?? Oder hat vielleicht jemand auch so ein Problem?? Was können wir genau machen??

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Community-Antworten (11)

K
Kölner

11.09.2007 um 12:17 Uhr

@HF Gibt es ein U r t e i l zum Tendenzbetrieb? Ansonsten würde ich als BR immer genau das Gegenteil behaupten.

H
Heinz

11.09.2007 um 12:24 Uhr

Hallo HF,

Dein Arbeitgeber hat Recht. WfbMs sind Tendenzbetriebe, da sie karitative und erzieherische Ziele verfolgen. Also nix mit Wirtschaftsausschuss. Aber es kommt noch schlimmer, Eure Mitbestimmung ist bei Tendenzträgern eingeschränkt, wenn es sich um Tendenzmaßnahmen handelt. Interessant ist die Frage, wer in WfbM´s zu den Tendenzträgern gehört. Hierzu gibts zahlreiche Urteile und das ist immer wieder ein Punkt, an dem sich BRs und GLs von WfbM´s reiben.

K
Kölner

11.09.2007 um 12:30 Uhr

@Heinz Bist Du Hellseher? Das ist doch so nicht richtig! Und... ...nicht jede WfbM ist ein Tendenzbetrieb ...die MBR sind nur bei § 99+106 BetrVG wirklich eingeschränkt ...nicht jeder Beschäftigte ist ein Tendenzträger ...

H
HF

11.09.2007 um 12:43 Uhr

gnau das ist die Frage, sind alle WfbM's Tendenzbetriebe.

ich hab mich schon im In-Net die Finger wundgeschrieben. @Heinz, kannste mir da evtl. ein paar Links posten mit Urteilen, wäre dir dankbar ;)

K
Kölner

11.09.2007 um 12:47 Uhr

@HF Was willst Du mit anderen Entscheidungen? Vergleiche bringen m.E. gar nichts. Natürlich kann man sich auch schicksalsregeben zeigen...

H
Heinz

11.09.2007 um 13:03 Uhr

Hallo Kölner,

zur 1. Frage, nein ich bin kein Hellseher, sondern arbeite in einer WfbM und bin seit 15 Jahren im Betriebsrat. ich kenne keine WfbM, die kein Tendenzbetrieb ist, wäre aber auch hilfreich für mich, wenn Du da Infos hast, her damit. Mit §§ 99- 106 hast Du auf jeden Fall Recht, es können aber auch Urlaubsregelungen u. U. pädagogisch begründet werden und wenn diesen Begründungen ein Gericht folgt, hast Du eine Tendenzmaßnahme und das MBR ist rausgekegelt. Natürlich ist auch nicht jeder Beschäftigte Tendenzträger, die Leute aus der Verwaltung z. B. sind keine. Wie sieht`s aber mit den Gruppenleitern aus???

K
Kölner

11.09.2007 um 13:10 Uhr

@Heinz Die bagwfbm hatte mal einen Flyer dazu herausgegeben...

H
Heinz

11.09.2007 um 13:12 Uhr

HF,

besorge Dir mal folgende Urteile: 4 Ta BV 93/90; 8 Ta BV 30/06; 1 BV 32/03 h. Aber, auch Kölner hat Recht, wir BR`s müssen immer dagegen halten, damit die Mitbestimmung für die Kollegen bestehen bleibt, das ist mal klar.

K
Kölner

11.09.2007 um 13:16 Uhr

@Heinz Ich würde tatsächlich bis zu einem Gerichtsurteil das Gegenteil behaupten. Achja: Einschränkungen sehe ich - nach einem solchen Gerichtsurteil - nur in den §§ 99 UND 106 BetrVG!

H
HF

11.09.2007 um 13:18 Uhr

Danke Heinz und Kölner, das hilft mir schon weiter.

J
Jube

12.09.2007 um 13:47 Uhr

Hallo HF, Eine unter allen WfbM-BRen immer wieder gern diskutierte Frage: Klagen oder nicht?

Die Antwort auf viele Fragen zu wirtschaftlichen Angelegenheiten kann man sich durch konstruktive Zusammenarbeit mit dem WR holen.

Es gibt übrigens ein verdi-forum für WfbM-BR. Habe die Zugangsdaten gerade nicht vorliegen, versuche aber, sie Dir zu besorgen. Vielleicht musst Du mich mal daran erinnern: Feld ankreuzen und Haken aus bei "diesen Beitrag zur Frage im Forum speichern".

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