Erstellt am 11.09.2007 um 10:17 Uhr von Kölner
@HF
Gibt es ein U r t e i l zum Tendenzbetrieb?
Ansonsten würde ich als BR immer genau das Gegenteil behaupten.
Erstellt am 11.09.2007 um 10:24 Uhr von Heinz
Hallo HF,
Dein Arbeitgeber hat Recht. WfbM`s sind Tendenzbetriebe, da sie karitative und erzieherische Ziele verfolgen. Also nix mit Wirtschaftsausschuss. Aber es kommt noch schlimmer, Eure Mitbestimmung ist bei Tendenzträgern eingeschränkt, wenn es sich um Tendenzmaßnahmen handelt. Interessant ist die Frage, wer in WfbM´s zu den Tendenzträgern gehört. Hierzu gibt`s zahlreiche Urteile und das ist immer wieder ein Punkt, an dem sich BR`s und GL`s von WfbM´s reiben.
Erstellt am 11.09.2007 um 10:30 Uhr von Kölner
@Heinz
Bist Du Hellseher? Das ist doch so nicht richtig!
Und...
...nicht jede WfbM ist ein Tendenzbetrieb
...die MBR sind nur bei § 99+106 BetrVG wirklich eingeschränkt
...nicht jeder Beschäftigte ist ein Tendenzträger
...
Erstellt am 11.09.2007 um 10:43 Uhr von HF
gnau das ist die Frage, sind alle WfbM's Tendenzbetriebe.
ich hab mich schon im In-Net die Finger wundgeschrieben.
@Heinz, kannste mir da evtl. ein paar Links posten mit Urteilen, wäre dir dankbar ;)
Erstellt am 11.09.2007 um 10:47 Uhr von Kölner
@HF
Was willst Du mit anderen Entscheidungen?
Vergleiche bringen m.E. gar nichts.
Natürlich kann man sich auch schicksalsregeben zeigen...
Erstellt am 11.09.2007 um 11:03 Uhr von Heinz
Hallo Kölner,
zur 1. Frage, nein ich bin kein Hellseher, sondern arbeite in einer WfbM und bin seit 15 Jahren im Betriebsrat.
ich kenne keine WfbM, die kein Tendenzbetrieb ist, wäre aber auch hilfreich für mich, wenn Du da Infos hast, her damit. Mit §§ 99- 106 hast Du auf jeden Fall Recht, es können aber auch Urlaubsregelungen u. U. pädagogisch begründet werden und wenn diesen Begründungen ein Gericht folgt, hast Du eine Tendenzmaßnahme und das MBR ist rausgekegelt. Natürlich ist auch nicht jeder Beschäftigte Tendenzträger, die Leute aus der Verwaltung z. B. sind keine. Wie sieht`s aber mit den Gruppenleitern aus???
Erstellt am 11.09.2007 um 11:10 Uhr von Kölner
@Heinz
Die bagwfbm hatte mal einen Flyer dazu herausgegeben...
Erstellt am 11.09.2007 um 11:12 Uhr von Heinz
HF,
besorge Dir mal folgende Urteile: 4 Ta BV 93/90; 8 Ta BV 30/06; 1 BV 32/03 h. Aber, auch Kölner hat Recht, wir BR`s müssen immer dagegen halten, damit die Mitbestimmung für die Kollegen bestehen bleibt, das ist mal klar.
Erstellt am 11.09.2007 um 11:16 Uhr von Kölner
@Heinz
Ich würde tatsächlich bis zu einem Gerichtsurteil das Gegenteil behaupten.
Achja:
Einschränkungen sehe ich - nach einem solchen Gerichtsurteil - nur in den §§ 99 UND 106 BetrVG!
Erstellt am 11.09.2007 um 11:18 Uhr von HF
Danke Heinz und Kölner, das hilft mir schon weiter.
Erstellt am 12.09.2007 um 11:47 Uhr von Jube
Hallo HF,
Eine unter allen WfbM-BRen immer wieder gern diskutierte Frage: Klagen oder nicht?
Die Antwort auf viele Fragen zu wirtschaftlichen Angelegenheiten kann man sich durch konstruktive Zusammenarbeit mit dem WR holen.
Es gibt übrigens ein verdi-forum für WfbM-BR. Habe die Zugangsdaten gerade nicht vorliegen, versuche aber, sie Dir zu besorgen. Vielleicht musst Du mich mal daran erinnern: Feld ankreuzen und Haken aus bei "diesen Beitrag zur Frage im Forum speichern".