Hallo liebe BR-Kolleginnen und Kollegen....

nach längerer Suche nach einem bestimmten Punkt, den ich leider nicht finden konnte, stelle ich nun mal selbst eine Frage ein und hoffe, das ihr mir helfen könnt.

Da hier (Call Center) mit den Teamleitern eine Zielvereinbarung getroffen wurde, die an der Entlohnung gekoppelt ist, würde ich (stellv.) gerne prüfen, in wie weit wir MBR haben nach §87 BetrVG. Da es zu prüfen gilt, ob es eine kollektive Lohngestaltung ist und dies sich auf einen abstrakten Personenkreis bezieht (Teamleiter), würde ich mir gerne diese ZV aus der Personalakte der jeweiligen Mitarbeiter als Kopie und anonymisiert vorlegen lassen.

Frage hier: Dafür benötige ich doch nicht das Einverständnis der betroffenen ( hab ich zwar, aber grundsätzlich), da ich nach §80 Abs 1, Nr. 1, Abs 2. BetrVG die Aufgabe dazu habe zu wachen, das......

Unsere Datenschutzbeauftrage sagte ebenfalls, das sie überhaupt kein Problem darin sieht, weil a) der Betriebsrat eh nach §79 zur Geheimhaltung verpflichtet wird und b) dem Mitarbeiter keine Nachteile dadurch entstehen.

Wie seht ihr das?


Gruß Spikelee