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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einsicht Personalakte, aber anonymisierte Kopien

S
Spikelee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe BR-Kolleginnen und Kollegen....

nach längerer Suche nach einem bestimmten Punkt, den ich leider nicht finden konnte, stelle ich nun mal selbst eine Frage ein und hoffe, das ihr mir helfen könnt.

Da hier (Call Center) mit den Teamleitern eine Zielvereinbarung getroffen wurde, die an der Entlohnung gekoppelt ist, würde ich (stellv.) gerne prüfen, in wie weit wir MBR haben nach §87 BetrVG. Da es zu prüfen gilt, ob es eine kollektive Lohngestaltung ist und dies sich auf einen abstrakten Personenkreis bezieht (Teamleiter), würde ich mir gerne diese ZV aus der Personalakte der jeweiligen Mitarbeiter als Kopie und anonymisiert vorlegen lassen.

Frage hier: Dafür benötige ich doch nicht das Einverständnis der betroffenen ( hab ich zwar, aber grundsätzlich), da ich nach §80 Abs 1, Nr. 1, Abs 2. BetrVG die Aufgabe dazu habe zu wachen, das......

Unsere Datenschutzbeauftrage sagte ebenfalls, das sie überhaupt kein Problem darin sieht, weil a) der Betriebsrat eh nach §79 zur Geheimhaltung verpflichtet wird und b) dem Mitarbeiter keine Nachteile dadurch entstehen.

Wie seht ihr das?

Gruß Spikelee

6.48605

Community-Antworten (5)

K
Kölner

11.09.2007 um 11:57 Uhr

@Spikelee Aus der Personalakte bekommst Du gar nichts! Aber den Umweg über § 87 BetrVG sollte gelingen... By the way: Wie können ZV eingeführt werden, ohne eine vernünftige BV?

S
Spikelee

11.09.2007 um 14:01 Uhr

Hallo Kölner,

"by the way" geantwortet, indem der BR nicht mit eingebunden wird. Und das nicht nur in diesem Punkt.

Danke erstmal für Deine Antwort. Doch laut BetrVG (Basiskommentar § 80 Rn. 27) geht dies ohne Bedenken (hab ich eben erst gefunden, was ich dem AG direkt auf´s Auge gedrückt hab).

K
Kölner

11.09.2007 um 14:07 Uhr

@Spikelee Du redest von dem Einblickrecht in die Bruttolohnlisten? Was hat das mit der ZV zu tun?

S
Spikelee

11.09.2007 um 14:25 Uhr

@ kölner,

ob ich nun in die Listen Einlick nehme oder mir Kopien des AV geben lasse, spielt doch keine Rolle, oder? Solange wir nach § 80 und 87 berechtigt sind zu überwachen und mitzubestimmen, müssen wir doch auch erst prüfen, ob wir tätig werden müssen oder nicht.

S
Spikelee

11.09.2007 um 14:48 Uhr

Zusatz: in unserem Fall handelt es sich um eine konkrete Information, nicht um die gesamte Personalakte.

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