Hallo,
eine Mitarbeiterin hat im November reklamiert, dass es an ihrem Arbeitsplatz sehr laut wäre. Dieses wurde dann im Dezember vom Betriebsarzt gemessen, im Januar nochmals durch die BG bestätigt und im März durch die Paritätische Kommission mit einem Belastungspunkt abgesegnet.
Hat diese Mitarbeiterin nun Anspruch auf den Belastungspunkt rückwirkend zum November, also mit der Reklamation???