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Handy für BR Mitglied

L
Leo20
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, ich habe als BR seit mehr als 4 Jahren ein Handy zur Verfügung. Eine ganze Reihe von Mitarbeitern (nebenberuflich) ist auf diesen Kontakt angewiesen - am Tage arbeiten sie und können mich nicht erreichen. Jetzt will die GL mir das Handy wegnehmen mit der Begründung "es würde anderweitig gebraucht". Was tun ???

Gruß Leo20

4.30502

Community-Antworten (2)

P
pirat

28.08.2007 um 21:11 Uhr

@"Leo20" behalten.... § 40 Abs. 2 BetrVG

http://www.schwbv.de/urteile/34.html

Handys für den Betriebsrat Der Betriebsrat hat einen Anspruch auf zur Verfügungstellung von Mobilfunktelefonen (Handys), wenn auf andere Weise eine unmittelbare, zugleich direkte und zeitnahe Kommunikation zwischen dem Betriebsratsmitglied und den betroffenen Arbeitnehmern nicht möglich ist. ArbG Frankfurt, Beschluss vom 12. August 1997 - 18 BV 103/97 (rechtskräftig) AiB 1998, 225 mit Anm. Hess-Grunewald vgl. zu den Sachmitteln für den Betriebsrat FKHE, BetrVG, 19. Aufl., § 40 Rn. 88 ff.; DKK, BetrVG, 6. Aufl., § 40 Rn. 75 ff.

P
pirat

28.08.2007 um 21:17 Uhr

noch was als Argumentationshilfe,

Entscheidend ist dabei auch, was im Betrieb üblich ist. Kommuniziert die Führungsebene in der Regel mit Handys, kann der Arbeitgeber diese dem Betriebsrat auch nicht vorenthalten. Allerdings muss es eine "Waffengleichheit" zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat mangels Vergleichbarkeit nicht geben, so das BAG.

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