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Probezeitverlängerung

M
marko
Jan 2018 bearbeitet

Wo steht die länge der probezeit? im MTV unserer Firma steht 6 monate. unser chef möchte eine bv mit einer verlägerung der probezeit um weitere 6 monate abschließen. geht das überhaupt.

1.61803

Community-Antworten (3)

K
Konrad

11.05.2005 um 16:54 Uhr

In welchem MTV (Manteltarifvertrag) ? Welche Ausnahmen lässt Euer MTV zu ?

6 Monate sind genug, denn selbst wenn keine Tarifbindung besteht, sagt das Gesetz BGB § 622 höchstzulässige Probezeit 6 Monate.
Sehe da kein Handlungsbedarf bezüglich einer BV.

Gruß Konrad

R
Rollie

12.05.2005 um 15:49 Uhr

Ich verstehe denn Sinn ehrlich gesagt auch nicht.

Wie gesagt, tritt nach 6 Monaten der Kündigungsschutz ein. Welchen Kündigungsgrund sollte er also vorbringen können, der dem Kündigungsschutz standhält ?

B
betriebsrat

12.05.2005 um 18:46 Uhr

siehe auch hier wieder § 77 BetrVG Abs 3, und da der gesetzliche Ramen auch ausgeschöpft ist, handelt der BR gegeb tarifliche und gesetzliche Bestimmungen.

mfg

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