Probezeitverlängerung
Wo steht die länge der probezeit? im MTV unserer Firma steht 6 monate. unser chef möchte eine bv mit einer verlägerung der probezeit um weitere 6 monate abschließen. geht das überhaupt.
Community-Antworten (3)
11.05.2005 um 16:54 Uhr
In welchem MTV (Manteltarifvertrag) ? Welche Ausnahmen lässt Euer MTV zu ?
6 Monate sind genug, denn selbst wenn keine Tarifbindung besteht, sagt das Gesetz
BGB § 622 höchstzulässige Probezeit 6 Monate.
Sehe da kein Handlungsbedarf bezüglich einer BV.
Gruß Konrad
12.05.2005 um 15:49 Uhr
Ich verstehe denn Sinn ehrlich gesagt auch nicht.
Wie gesagt, tritt nach 6 Monaten der Kündigungsschutz ein. Welchen Kündigungsgrund sollte er also vorbringen können, der dem Kündigungsschutz standhält ?
12.05.2005 um 18:46 Uhr
siehe auch hier wieder § 77 BetrVG Abs 3, und da der gesetzliche Ramen auch ausgeschöpft ist, handelt der BR gegeb tarifliche und gesetzliche Bestimmungen.
mfg
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