Erstellt am 11.05.2005 um 14:54 Uhr von Konrad
In welchem MTV (Manteltarifvertrag) ? Welche Ausnahmen lässt Euer MTV zu ?
6 Monate sind genug, denn selbst wenn keine Tarifbindung besteht, sagt das Gesetz
BGB § 622 höchstzulässige Probezeit 6 Monate.
Sehe da kein Handlungsbedarf bezüglich einer BV.
Gruß Konrad
Erstellt am 12.05.2005 um 13:49 Uhr von Rollie
Ich verstehe denn Sinn ehrlich gesagt auch nicht.
Wie gesagt, tritt nach 6 Monaten der Kündigungsschutz ein. Welchen Kündigungsgrund sollte er also vorbringen können, der dem Kündigungsschutz standhält ?
Erstellt am 12.05.2005 um 16:46 Uhr von betriebsrat
siehe auch hier wieder § 77 BetrVG Abs 3, und da der gesetzliche Ramen auch ausgeschöpft ist, handelt der BR gegeb tarifliche und gesetzliche Bestimmungen.
mfg