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Bürotätigkeit jetzt noch als Verpacker einsetzen?? BR kann nicht Helfen!!!

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Ben01
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR's - da mein Beitrag leider nicht mehr zu finden ist, Versuch 2

ich bin selbst BR und im Büro tätig. Ich bin für den Postversand verantwortlich. Nun kommt der AG auf die Idee, ich könnte ja die Ware auch Verpacken. Diese Tätigkeit haben bis jetzt Arbeiter übernommen. Kann man mir zumuten, dass ich die Ware verpacke? Das gehört meines erachtens nicht zu meinem Tätigkeitsfeld. Kann der AG mir diese Aufgabe aufs Auge drücken?

Weiß jemand Rat???

Gruß Ben01

4.67106

Community-Antworten (6)

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matze83

22.08.2007 um 18:03 Uhr

Was steht in deinem AV zu deinem Tätigkeitsfeld?

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ben01

22.08.2007 um 18:16 Uhr

Hallo matze83

auf diese frage wartete ich!!! In meinem AV steht davon nichts. Ich wurde im März versetzt und einer anderen abteilung als sachbearbeiter zugeordnet. Leider kam ich mit den aufgaben nicht zurecht weil ich zu wenig warenkunde habe. Soweit so gut. Jetzt will man meinen aufgabenbereich neu definieren. Nun kam eben mein Chef auf diese Idee mit dem verpacken. Meiner meinung nach ist das aufgabe unserer kommissionierer.

Eine Änderungskündigung können die mir ja nicht geben wegen der BR sache.

Wie siehste des "matz83"

Gruß ben01

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pirat

22.08.2007 um 18:28 Uhr

ben01,

...Tätigkeit haben bis jetzt Arbeiter übernommen..... was geschah mit ihnen?

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paula

22.08.2007 um 18:34 Uhr

@ben01

irgendwie sinnvoll muss Dich Dein Chef ja beschäftigen. Wenn es keinen Job mehr gibt den Du im Unternehmen übernehmen kannst geht auch irgendwann die betriebsbedingte Kündigung durch. Was stellst Du Dir denn als Aufgabengebiet vor?

B
ben01

22.08.2007 um 19:22 Uhr

@pirat die arbeiter bleiben weiterhin im betrieb. die sollen ja nur entlastet werden. Bei uns unterscheidet man zwischen "Paketversand" und "LKW-Versand".

Der Paketversand ist ein aufwand von 1-20 Paketen täglich.

@paula es ist ja nicht so, dass ich mich weigere diese arbeit zu machen, mir geht es ja nur darum ob ich als Bürofuzzi verpackungaufgaben ausführen muss. Auch wenn ich den Postversand unter mir habe, die ware verpacken haben immer die kommissionierer.

Also bitte nicht falsch verstehen!!!!!!!

Gruß ben01

P
paula

22.08.2007 um 23:03 Uhr

@ben01

ich habe Dich nicht falsch verstanden. Bist Du denn gegenwärtig ausgelastet? Wenn nein, dann ist ja die frage wie kann Dich der AG denn auslasten. Wenn sich da nichts findet (selbst freikündigen eines anderen Arbeitsplatzes würde nicht gehen) wäre der Bestand Deines Arbeitsplatzes gefährdet. BR hin oder her. Das wollte ich vorhin nur zum Ausdruk bringen.

Ob der AG Dich zum verpacken einteilen kann ist eine Frage Deines Arbeitsvertrages. Was ist dort ganz genau geregelt. Wie ist Deine Tätigkeit bezeichnet und gibt es Versetzungsklauseln. Da kommt es auf den genauen Wortlaut an. Oder sind irgendwo Berufsbilder hinterlegt, die man ggf. heranziehen kann. Ohne diese Fakten kann Dir hier niemand eine valide Antwort geben

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