Antrag auf Unterlassung
Hallo zusammen,
es folgt eine Frage eines relativ neuen Gremiums: nach § 23 Abs. 3 BetrVG kann der BR beim Arbeitsgericht beantragen, dass der AG eine Handlung unterlassen soll. Wie genau läuft dies ab? Schreibt man das Gericht formlos an, genügt ein Anruf oder muss dies einer bestimmten Schriftform entsprechen?
Hintergrund ist, dass der AG erneut die Mitbestimmungsrechte des BR missachtet.
Danke für eure Antworten.
Community-Antworten (8)
26.03.2019 um 12:44 Uhr
Ich würde Euch raten, hierfür einen Anwalt zu beauftragen. Nicht dass Ihr nachher zwar Recht habt, aber nicht Recht bekommt, weil Ihr irgendeinen dummen Fahler gemacht habt.
Die Beauftragung des Anwaltes muss in einer Sitzung beschlossen werden.
26.03.2019 um 12:53 Uhr
Bin zwar kein Experte, aber ein Anruf reicht ganz sicher nicht. Ein Antrag muß es mMn schon sein und das auch eher nicht "formlos". Es gibt bei Gerichten aber eine "Hilfsstelle", die einem bei einem Antrag behilflich ist.
26.03.2019 um 13:43 Uhr
Zitat Pjöööng : Ich würde Euch raten, hierfür einen Anwalt zu beauftragen. ........Die Beauftragung des Anwaltes muss in einer Sitzung beschlossen werden.
Ergänzung : Die Kosten für die Beauftragung des Anwaltes, hat der AG zu tragen. Vergleich :
§ 40 BetrVG - Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats - (1) Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber.
Es ist jedoch zu empfehlen, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu beauftragen
26.03.2019 um 15:36 Uhr
Ich würde (und so machen wir es) hier immer die Eskaliationsstufen einhalten.
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Schreiben des BR an den AG - auf die Missachtung hinweisen und die sofortige (Fristsetzung nicht vergessen) Abhilfe einfordern.
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Passiert nix - Beschluss fassen einen Anwalt zu beauftragen und diesem Beschluss dem Ag mitteilen - dann ist er vorgewarnt, dass Kosten auf ihn zukommen können - er kann immer noch einlenken.
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passiert nix - Beauftragung des Anwaltes - der wird dann "wahrscheinlich" den Ag erneut anschriebn mit gleichzeitiger Fristsetzung und Androhung Klage beim AG einzureiche.
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Klage - da der Anwalt ja schon eingeschaltet ist, must ihr nur den Beschluß fassen Rest macht der Anwalt
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Einzige Ausnahme ware: Wenn die Mahnamen des AG Eilbedürftig sind (z.B. Aufstellung von Videokamera in Aufenthaltsräumen oder ähnliches) sollte man den AG direct mit einer kurzen Frist auffodern diese abzuschalten ansonsten "Einstweilige verfügung" - aber auch immer mit Anwalt.
26.03.2019 um 16:56 Uhr
Hmmmm meine 1. erste Eskalationsstufe ist, dass ich erstmal den Telefonhörer in die Hand nehme und den AG anrufe, ob er nicht zufällig den Betriebsrat vergessen hat ;-)
26.03.2019 um 17:28 Uhr
das ist keine Eskalation, sondern einfach nur eine Nachfrage ... ;-)
26.03.2019 um 20:15 Uhr
Celestro auch wenn du es nicht verstehst wenn der AG so einen Anruf bekommt sollte er wissen, dass er Mist gebaut hat und jetzt noch die Möglichkeit hat dies schnell auszubügeln! :-)
26.03.2019 um 20:22 Uhr
Warum sollte ich es nicht verstehen? Nur weil ich das noch nicht als Eskalation ansehe? LOL
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