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Interessenabfrage oder Stellenausschreibung

R
Rehlein76
Mrz 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, wie sind ein ziemlich neuer Betriebsrat. Wir wollten einer Stellenausschreibung und von der Einsatzleitung vorgeschlagener Kandidaten nicht zustimmen. Daraufhin informierte er uns, dass dies keine Stellenausschreibung sei sondern nur eine Interessenabfrage. Da wir hierbei keine Mitbestimmung haben, schauen wir in die Röhre. Nun wird dieser Mitarbeiter in der Funktion eingesetzt und ein halbes Jahr später erfolgt die Ausschreibung mit genau diesem erworbenen Fähigkeiten! Da zurzeit (!) keine Höhergruppierung geplant ist - haben wir null Mitspracherecht, oder?

1.02805

Community-Antworten (5)

AM
alter Mann

22.03.2019 um 21:54 Uhr

Wenn der Kollege versetzt wird, dann ist das eine personelle Einzelmaßnahme, die Euch vorgelegt werden muss. Eine Höhergruppierung ist da nicht maßgebend. Was eine Versetzung genau ist, steht im Kommentar unter § 99. Nun sind die Möglichkeiten eines BR, einer Versetzung zu widersprechen, nicht gerade umfassend. Und wenn es der Wunsch des AG ist, einen AN zu befördern, hat ein BR da in aller Regel keine Handhabe, kann sich aber kräftig die Finger verbrennen. Als ziemlich neuer BR gibt es für Euch vermutlich Themen, deren Bearbeitung mehr lohnt.

R
Rehlein76

22.03.2019 um 21:59 Uhr

Danke für die Antwort, ist aber schade dass andere gleichqualifizierte und Dienstältere MA dabei übergangen werden und wir nichts unternehmen können. Hebt die Stimmung nicht gerade.

K
kratzbürste

23.03.2019 um 08:56 Uhr

Habt ihr schon Grundlagenseminare besucht?

P
Pjöööng

23.03.2019 um 13:23 Uhr

Ihr habt einer Stellenausschreibung nicht zuzustimmen! Ihr könnt die Ausschreibung offener Stellen verlangen, aber welche Stellen geschaffen oder wiederbesetzt werden sollen, das entscheidet der Arbeitgeber.

Allerdings solltet Ihr Euch um Eure Mitbestimmung bei Versetzungen kümmern. Das wird ja wohl mit Füßen getreten.

A
AlterMann

23.03.2019 um 21:55 Uhr

ergänzend zu Pjöööng: Und dann seid Ihr noch in der Beratung bei der Personalplanung. Ist zwar ein stumpfes Schwert, aber um das Thema im Monatsgespräch zu erörtern, reicht es allemal.

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