Erstellt am 22.03.2019 um 14:59 Uhr von Kjarrigan
Ja, solange noch keine GBV unterschrieben wurde, brennt nix an.
Und daher erteilt man "vorischtigerweise" nur die Verhandlung aber nicht den Abschluss oder stellt den Abschluß unter die Zustimmungerteilung des jeweiligen BR.