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Kandidatur zurückziehen - ist das möglich ?

F
FG
Apr 2018 bearbeitet

Ich habe mich bei einer bevorstehenden Listenwahl auf eine Wählliste setzen lassen.

Ich möchte nun meine Kandidatur zurückziehen.

Was muß ich beachten ? Ist dies möglich ?

5.57203

Community-Antworten (3)

FB
Frank B.

14.02.2006 um 12:06 Uhr

Ist die Vorschlagsliste bereits eingereicht, war es das, wenn nicht kannst du dich immer noch streichen.

Wenn die Liste bereits eingereicht ist, hilft nur im Falle der Wahl, die Wahl nicht anzunehmen.

N
nachtradler

14.02.2006 um 12:13 Uhr

Sollte dein Name aber auf einer weiteren Liste als Wahlbewerber auftauchen, muss der Wahlvorstand dich binnen drei Tagen auffordern, dich für eine Liste zu entscheiden. Tust du dies nicht, wirst du von allen Listen gestrichen.

W
w-j-l

14.02.2006 um 17:45 Uhr

@ nachtradler

.... er wird ggf. nur von den zuletzt eingereichten Listen gestrichen

@ FG

Du brauchst Dich nicht streichen zu lassen. Wenn die Wahl stattgefunden hat, erklärst Du ggf., dass Du die Wahl nicht annimmst. Wenn Du nur als Nachrücker gewählt bist, dann legst Du zum gegebenen Zeitpunkt Dein Amt nieder.

Das Steichen von Bewerbern auf einer Liste führt immer zu deren Ungültigkeit. Der Wahlvorstand kann nämlich nicht beurteilen, ob die Streichung vor oder nach Abgabe der Stützunterschriften erfolgt ist. Du zwingst also den Listenführer immer, die Liste komplett neu zu erstellen, ohne Streichungen.

Gruesse w-j-l

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