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Eigenes Telfon als Vorsitzender

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DanielRussASS
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, einen schönen Tag ihr wo heut arbeiten müßt :-)

Ich habe ein Anliegen : Ich bin gestern zum Betriebsratsvorsitzenden gewählt worden, der bisherige hat sein Amt niedergelegt. Ich würde gerne wissen, ob ich als Vorsitzender ein eigenes Handy ( betriebsüblich) bekommen kann ? Wir haben zwar ein Büro mit Telefon, das ist aner etwas weg von meinem Arbeitsplatz. Da könnte ich also nur anrufen. Außerdem habe ich keinen festen Arbeitsplatz - ich arbeite iun der Produktion - und werde an verschiedenen Maschinen eingesetzt. Zwar gibts auch bei uns im Büro direkt inder Produktionshalle Telefone, aber direkt kann man mich werder anrufen ( man muß mich erst suchen ) noch wäre hier auch ein ungestörtes Telfongespräch möglich ! Außerdem wenn ich das Telefon meines Vorgesetzten belagern würde würde ich den Arbeitsablauf meines Meisters stören...

Was empfiehlt ihr mir ?

LG Daniel

5.23008

Community-Antworten (8)

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matze83

15.08.2007 um 14:02 Uhr

Hatte dein Vorgänger ein eigenes Firmenhandy? Was heißt betriebsüblich? Gibt es eine BV zu den Firmenhandys?

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DanielRussASS

15.08.2007 um 14:14 Uhr

Ja er hatte eins - aber das hatte er schon von seiner Anstellung her schon. BV gibts dazu nicht !

S
see-see

15.08.2007 um 14:27 Uhr

Hallo DanielRussASS,

ICH finde deine Gründe für ein Mobiltelefon ausreichend. Zumal du schreibst, Mobiltelefone sind bei euch betriebsüblich. Ich würde das also im BR beschließen, dem AG den Beschluss mitteilen und ein Handy kaufen (auf AG-Rechnung; sofern der AG euch kein Mandy zur Verfügung stellen will). Wenn der AG etwas dagegen hat, muss er klagen bzw. Einigungsstelle anrufen, was teuer ist.

Liebe Forum-User, wie üblich: wenn Ihr Einwände habt, bitte korrigieren

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ego112

15.08.2007 um 14:34 Uhr

@see-see, mit dem eigenmächtigen Kauf wäre ich vorsichtig. Den Beschluss fertigen, weiterreichen an AG und abwarten. Lehnt der AG dieses Verlangen ab, seit Ihr am Zug(RA,AG usw.)

M
Mona-Lisa

15.08.2007 um 14:35 Uhr

@DanielRussASS, lies dir das mal durch, könnte für dich interessant und eine gute Argumentation sein!

§ 40 BetrVG (im Däubler) III. Sachaufwand und Büropersonal, RN. 97e

Ja und..... HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH ZUM BRV! Dann leg Dir mal schleunigst ein besonders dickes Fell zu, du wirst es brauchen! :-))

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DanielRussASS

15.08.2007 um 14:41 Uhr

habe leider keinen däubler zur hand :-( haben ja heute feiertag !

also handy war vielleicht nicht ganz richtig - sind eher schnurlose telefone die von uns fast alle in der produktion und vorgesetzte etc. haben !

M
Mona-Lisa

15.08.2007 um 14:48 Uhr

@DanielRussASS, hier, zum "Nachtisch" ;-))

97e, Entsprechendes gilt nach der Aufnahme der IuK-Technik in den Katalog der Arbeitsmittel des BR aber auch für technische Möglichkeiten, die im Betrieb noch nicht standardmäßig vorhanden sind, die der BR aber im Rahmen seines Auswahlermessens für erforderlich halten kann. Ist beispielsweise in einem Betrieb oder Unternehmen der Einsatz von Notebooks, Handys, E-Mail-Systemen oder anderen IuK-Technik-Komponenten nicht üblich, kann der BR ihre Zurverfügungstellung analog der vorstehend beschriebenen Grundsätze ebenfalls verlangen, wenn eine entsprechende Erforderlichkeit besteht. Die tatsächliche IuK-Ausstattung, die der AG nutzt oder nicht, stellt aus Sicht des BR keine Begrenzung für die Erforderlichkeit im Sinne der Vorschrift dar. Ein Verzicht des AG auf technische Neuerungen darf nicht dazu führen, dass die Arbeitsmöglichkeiten des BR in unzulässiger Weise eingeschränkt werden. Der AG kann einzelnen BR-Mitgliedern auch nicht verwehren, dass sie dem BR private IuK-Geräte (etwa ISDN-Modem, Scanner usw.) oder private Datenbankzugänge (für arbeitsrechtliche Themen etwa den Zugriff auf www.boeckler.de) zur Verfügung stellen, wenn diese für die BR-Arbeit erforderlich, aber im Betrieb noch nicht vorhanden sind. Dies gilt insbesondere, wenn durch die Nutzung keine Mehrkosten ausgelöst werden.

E
Edelweis

15.08.2007 um 18:21 Uhr

Wir haben in unserem Betrieb, genau wie von Daniel geschildert für viele Mitarbeiter und Vorgesetzte und auch für unseren BRV ein solches "Handy"(schnurloses Telefon mit Nummer des BR). Da das im Rahmen der Firmentelefonanlage kaum oder keine Kosten verursacht(lediglich Modelländerung beim Telefon-Festanschluss) , solltet ihr das hinkriegen. Außerdem kann Dich der GF dann auch "immer"erreichen.

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