W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

ehrenamtlicher Richter - AG mitteilen oder nicht????

A
Alex07
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen an alle

ich bin für die nächsten 5 Jahre zum ehrenamtlichen Richter berufen worden. Nun habe ich bei einem anderen AG ein Vorstellungsgespräch. Soll oder muss ich dies erwähnen oder erst wenn ich den Job habe???

Danke Gruß Alex07

3.84502

Community-Antworten (2)

FB
Frank B

14.08.2007 um 09:59 Uhr

Müssen musst du nicht, ein Ehrenamt fällt auch nicht unter die Klausel nebenburfliche Tätigkeit. Es sit also dir überlassen ob und wann du dies dem neuen AG mitteilen willst.

S
Sternburg

14.08.2007 um 10:50 Uhr

Ich denke, es geht vor allem darum, ob der neue AG über künftige Fehlzeiten wegen der Ausübung dieses Ehrenamtes informiert werden soll oder nicht.

Die passende Antwort habe ich hier gefunden: http://www.schoeffen.de/index.php?option=faq&task=viewfaq&artid=21

Ihre Antwort