Erstellt am 14.08.2007 um 07:59 Uhr von Frank B
Müssen musst du nicht, ein Ehrenamt fällt auch nicht unter die Klausel nebenburfliche Tätigkeit. Es sit also dir überlassen ob und wann du dies dem neuen AG mitteilen willst.
Erstellt am 14.08.2007 um 08:50 Uhr von Sternburg
Ich denke, es geht vor allem darum, ob der neue AG über künftige Fehlzeiten wegen der Ausübung dieses Ehrenamtes informiert werden soll oder nicht.
Die passende Antwort habe ich hier gefunden: http://www.schoeffen.de/index.php?option=faq&task=viewfaq&artid=21