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Einstellung Azubi - nur Volljährig?

M
meik
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, unser Arbeitgeber will dieses Jahr einen Azubi einstellen. Er möchte allerdings, daß der zukünftige Azubi dieses Jahr noch volljährig wird. Bisher sind noch keine konkreten Gespräche mit Bewerbern gelaufen, allerdings gibt es unseres Wissens nach mindestens einen 16-jährigen, der von der Bewerbung her wohl gut aussehen soll. Worauf müssen wir jetzt achten? Und in wie weit haben wir hier Mitbestimmungsrechte? Zur Zeit haben wir keinen Azubi, das ist also Neuland für uns.

meik

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Community-Antworten (3)

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DonJohnson

09.08.2007 um 21:49 Uhr

Schau dir mal §99 Abs 1 BetrVG an. Ihr habt ein MBR bei Einstellungen. Auch alle Bewerbungsunterlagen müssen euch vorgelegt werden und zwar vollständig! Macht das dem AG klar. Solltet ihr die Zustimmung verweigern, muß er vor das Arbeitsgericht um sich dort die Zustimmung einzuholen. Als erstes würde ich aber den §95 BetrVG ziehen, könnt ihr euch demnach nicht auf ein Alter einigen, geht es vor die Einigungsstelle. Es gibt da noch andere Möglichkeiten, diese sollten aber ausreichen, sie kosten dem AG Geld, drum wird er einlenken.

W
Werner

10.08.2007 um 09:53 Uhr

Hallo Meik, sollte der 16 jährige eingestellt werden, müßt ihr auch auf das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) achten.

M
matze83

10.08.2007 um 11:45 Uhr

gilt das AGG bei gleicher Qualifikation nicht auch für jüngere...

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