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Vertreten Ersatzmitglieder ordentliche Mitglieder auch während der Geschäftszeiten?

R
Rick
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben die Diskussion in unseren Sitzungen bereits mehrfach gehabt, ob Ersatzmitglieder (Ordentliches Mitglied ist im Urlaub bzw. länger Krank) auch an den Sprechzeiten oder Geschäftszeiten des BR teil nimmt oder nicht? Ich bin der Auffassung, dass das Ersatzmitglied das ordentliche Mitglied während seiner Abwesenheit vertreten kann und sich in das BR-Büro setzen kann, um dort für die Kollegen während der festen Gesprächszeiten da zu sein oder geht dies nicht?

Für Antworten wäre ich dankbar

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Community-Antworten (3)

M
Mona-Lisa

09.08.2007 um 22:38 Uhr

@Rick, ein Ersatzmitglied vertritt ein verhindertes BR-Mitglied mit allen Rechten und Pflichten! Also?

DAH
Der alte Heini

10.08.2007 um 00:05 Uhr

Bei einer zeitweiligen Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds tritt das entsprechende Ersatzmitglied KRAFT GESETZ (§ 25 Abs. 1 BetrVG ) als ordentliches Betriebsratsmitglied in den Betriebsrat ein. Bis auf die Funktionen des Vertretenen übernimmt das Ersatzmitglied alle Rechte und Pflichten eines Betriebsratsmitglieds und das gilt nicht nur für die Betriebsratssitzungen, sondern auch für andere Betriebsratsarbeit. Dazu bedarf es keiner Benennung oder einer Beschlussfassung des Betriebsrats. Ein Ersatzmitglied kann alle diese Aufgaben aber nur erfüllen, wenn es über seinen Einsatz informiert wird. Diese Information gehört zu den Pflichten des Vorsitzenden.

R
Rick

10.08.2007 um 11:26 Uhr

Dankeschön für die Antwort. Bestätigte ja meine Auffassung

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