Grundlehrgang für den Betriebsrat - gesamter Betriebsrat oder würde es auch reichen wenn der 1. und der 2. Vorsitzende teilnimmt?
Sollte der gesamte Betriebsrat an den Grundlehrgängen teilnehmen,oder würde es auch reichen enn der 1. und der 2. Vorsitzende die jeweiligen Lehrgänge besuchen?
Community-Antworten (13)
09.08.2007 um 18:18 Uhr
Also, ich finde, dass jedes BR-Mitglied eine Grundschulung machen sollte. Da soll sich jeder ein bißchen engagieren. Sonst bleibt alles an 2 Personen hängen. Und das kann ganz schön anstrengend sein. Gruß, elmer.
09.08.2007 um 18:26 Uhr
Hallo erstmal!
Falsche Frage! Die Frage sollte heißen "muß". Dazu sage ich: JA verdam....!!! Das ist eure Pflicht. Wie soll ein Gremium Beschlüsse fassen, wenn nicht mal jeder Grundwissen hat? Ok, Ausschüsse beraten, aber ihr beschließt!!! Kleiner Tipp, schau mal im Netz nach, welche Seminare alles welche nach §37 Abs 6 sind. Das alles sind reine Grundlagen!!! Ich persönlich würde sogar soweit gehen, dass ein BRM, das keine Seminare besuchen möchte, sich nach §23 BetrVG rechtswidrig verhält und seines Amtes enthoben werden sollte.
09.08.2007 um 18:26 Uhr
Jedes BR- Mitglied hat Anspruch auf die "Grundlehrgänge". Warum heißt es wohl "Grundlehrgänge" ? Hier geht es um grundsätzliches Wissen eines BR-Mitgliedes. Betrachte es einfach als die" Lizenz BR-Mitglied zu sein" !! Oder auf gut norddeutsch:"Wat mutt, dat mutt".
Gruß Mischu
09.08.2007 um 18:29 Uhr
Nelly, jeder BRM und auch das Ersatz BR 1,2+3 sollten die "Grund" BR seminare Besuchen ! Dazu haben sie das recht und nach meiner Meinung auch die Pflicht !
Es Reicht nicht eben nicht wenn nur 2-3 BRM zur Schuhlung gehen ! Ihr werdet schon noch früh genug "Problemchen" mit Semiaren bekommen.
Und wenn du einen grund suchst das jemannd zu den standard seminaren gehen soll ... bitte stelle ihn "drei" Fragen hier aus dem forum wahllos , kann er sie aus dem steht greif nicht Beantworten > ab zum Senimar !
soory auch wenn es dem einen oder anderen weh tut, zu 90 % sind das hier fragen die kommen in BR 1 und 2 vor ! ggf noch BR 3 . ach mal BR 4 . Oder arbeitsrecht 1+2
Aber im Ernst , so richtig die Wurst vom Teller hohlt hier keiner von den Frage stellern , was aber auch nicht schmimm ist .-)
09.08.2007 um 19:30 Uhr
@waschbär
.. und immer nicht vergessen: jeder fängt mal an. Selbst wenn man schon auf einem Seminar war, hat man nicht gleich jede Antwort parat, ohne nachzuschlagen. Man muss nicht alles wissen. Man sollte nur wissen, wo es steht !
Waschbär, einfach mal locker bleiben. Ein Fahrschüler bockt bei der Fahrschule auch mal den Wagen ab. Und ??? Wir haben alle mal angefangen !!
Gruß Mischu
10.08.2007 um 10:26 Uhr
@waschbär da Du anscheinend ein alter waschbär (Hase) bist, nun die Frage zum Thema Ersatzbetriebsräte und Seminar. Dürfen denn o.g. BR uneingeschränkt zum Seminar, oder müssen da nicht vielmehr bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden wie z.B. , dieser muss des öfteren als Ersatz eingesetzt gewesen sein und auch für Zukunft ist dieses zu erwarten???
10.08.2007 um 16:32 Uhr
ego112,
grade bei ewrsatzmitgliedern "boockt" der Ag öfters gerne mal , allerdings steht es bei den Seminaren eindeudigt Fest wer wann wo zum Seminar geht !
BR Beschliesst AG Bezweifelt und ego112 wer entscheidet ? ! genau ! Dein Frage ist damit wohl Beantwortet oder .... (Inhalt BR 2 3 Tag )
Mischu: ich bleibe dabei viele hier waren nie auf einen Grundlagen Seminar , deshalb wissen sie auch nicht wo sie was finden, grade die Teamer von WAF geben den BR´s das Forum mit auf dem wege und sie sagen auch was sie auf den Seiten von WAF finden , da nennt man Kunden bindung .
http://www.neu-im-betriebsrat.de/erste_schritte/
http://www.betriebsrat.com/seminare/
http://www.waf-seminar.de/content/kostenuebernahme/index.php
ego112 , die drei seiten , zeigen dir bestimmt antworten zu 80 % der Fragen hier, deine wegen den Seminare Bedarf der Ersatzmietglieder wird dort auch Beantwortet !
gruss
11.08.2007 um 19:08 Uhr
@waschbär kleiner Hinweis für Dich. Musst Du lesen und dann Mund waschen für die Pfui-Antworten. Werden ERBM über einen längeren Zeitraum hinweg bei ca. 50% der BR-Sitzungen herangezogen und ist damit auch zukünftig zu rechnen, so hat der der AG die Schulungskosten zu ersetzen, welche dem ERBM Grundkenntnisse des BtrVG vermittelt. Nachzulesen LAG Köln vom 10.02.2000 5TaBV 63/99
11.08.2007 um 19:27 Uhr
ego112,
ja ja immer diese Kölner Urteile ! :-)
Ich gehe gleich los und Kaufe mir dieses echt Kölnischwasser als Badezusatz ! Und dann wenn ich so richtig schön nach "Tuke" riche , gehe ich zur Feuerwehr und Arbeite mal an meinem ego .
Ich habe früher bei meinen Playmobilmännchen immer eine Ebse in den Kopf getan , damit es nach Gehirn aus sah :-)
Kann ich bei dir auch das Haupthaar entfernen und ihn das "Loch" etwas rein machen , damit du endlich meine ware Grösse erkennst und auf hörst mir zu wieder sprechen ! Ich dulde keinen Wiederstand , erst recht nicht von Stehpinklern !
12.08.2007 um 00:08 Uhr
waschbär, Dein Hirn hat man dann wohl durch ne Knallerbse ersetzt!
12.08.2007 um 00:49 Uhr
ego112, warst Du's? http://www.welt.de/vermischtes/article1097670/Frau_erwuergt_Waschbaer_mit_blossen_Haenden.html ;-))
12.08.2007 um 19:54 Uhr
Später stellte sich heraus, dass der Waschbär tollwütig war.
danke lotte, nun können wir mit der Thrapie bei dem "Waschbären" anfangen und hoffen das er bald wieder der "alte" ist .
13.08.2007 um 13:29 Uhr
@kirikiri, nicht persönlich werden, waschbär ist so. @Lotte, nöö, war ich nicht, könnt ich auch nicht übers Herz bringen. Ausserdem ist waschbär unser liebenswerter Forumschaot (Smile) und ihm lässt Frau/Mann nun mal einiges durch.
Verwandte Themen
Grundlehrgang BR 1 für Betriebsleiter
ÄlterDürfen Betriebsleiter zum Grundlehrgang für Betriebsräte? Hallo!!! Wir sind ein neugewählter Betriebsrat. Unser Betrieb besteht aus 3 Geschäftsbereichen und die Geschäftsleitung hat uns vorgeschlage
Arbeitgeber verweigert PC Grundlehrgang für SBV
ÄlterArbeitgeber verweigert PC Grundlehrgang für SBV. Um eine vernünftige Umsetzung unserer Arbeit als Schwerbehindertenvertretung zu erreichen,wollten wir einen PC-Grundkurs absolvieren. Wir, das sind d
Niederlegung Amt des BR-Vorsitzenden - Welche Rechte habe ich als BR-Vorsitzender oder wir als gesamter BR?
ÄlterIch bin im Sept. letzen Jahres in den BR gewählt worden und dann zum Vorsitzenden bestimmt. Da es vorher keinen BR gab, waren die anfänglichen Aktivitäten unseres BR eher wenig. Dies sollte sich ab di
Schulung und 400€ Job
ÄlterHallo, als " Nachrücker " bin ich seit kurzem in unseren 9 Köpfigen Betriebsrat eingerückt. Nun möchte mein AG und auch der Betriebsratsvors. mich auf den Grundlehrgang 1 schicken.Der dauert in der Re
Opportunistischer Betriebsrat (Denkt nur an seinen eigenem Vorteil )
ÄlterHallo, Wir haben einige Kandidaten auf der Wahl Vorschlagsliste die schon 63 Jahre alt sind und sich nur Wählen lassen damit sie im Fall einer Schließung des Werkes ihren Arsch an der Wand haben. Vie