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Ablehnung von GF eines Seminars für BR-Mitglied

S
sg
Nov 2016 bearbeitet

Der Betriebsrat hat in einer Sitzung den Beschluss gefasst, dass ein BR-Mitglied zu einer ASA Schulung geht. Dieses BR-Mitglied ist im ASA Auschuss. Einige Vorkommnisse im Gebäude bzw. ein Rundgang mit einem ASA-Beauftrager hat Mängel aufgedeckt. Die HR-Abteilung möchte dem Seminar nicht zustimmen.

5.82006

Community-Antworten (6)

B
Bergmann

07.08.2007 um 11:22 Uhr

@ sg,

geh mal über die Suchfunktion ( ggf zweimal ) und gib Seminarablehnung ein !! Steht eigentlich alles drin, was du brauchst !!

Wir haben alles was sie brauchen--was wir nicht haben, brauchen sie auch nicht !!:-))

I
Immie

07.08.2007 um 11:27 Uhr

BetrVg §37 Abs 6 ....wenn die Kenntnisse für die Br Arbeit erforderlich sind..... Der Kollege ist im ASA Ausschuss- ergo braucht er Kenntnisse.

Beschluss , dem Ag die notwendigen Daten mitteilen. Wenn dem AG das nicht gefällt kann er die Einigungsstelle anrufen.

P
paula

07.08.2007 um 17:09 Uhr

@Immi Warum Einigungsstelle? Diese ist nur zuständig wenn es um die betrieblichen Notwendigkeit bei der Festlegung des Termins geht und nicht wenn der AG die Erforderlichkeit ablehnt....

C
Chio

07.08.2007 um 17:16 Uhr

Hmmm...

Das könnte wieder mal interessant werden...

W
Waschbär

07.08.2007 um 17:41 Uhr

chio, nicht wirklich.

SG> Schulungsanspruch des Betriebsrats bei Spezial-Seminaren: Bei Spezial- und Intensiv-Seminaren sind konkrete Voraussetzungen für die Fortbildung zu prüfen. Es kommt vor allem auf die jeweiligen Aufgaben des Betriebsrats oder der einzelnen Mitglieder an (z. B. Betriebsratsvorsitzender oder Mitglied im Wirtschaftsausschuss). Zu berücksichtigen ist, ob Fragen und Probleme in dem jeweiligen Betrieb anstehen, die der Beteiligung des Betriebsrats unterliegen und bei denen im Hinblick auf den Wissensstand des Betriebsrats eine Schulung von Betriebsratsmitgliedern erforderlich erscheint (siehe Text im BAG, 14.06.1977 AP Nr. 18 zu § 37 BetrVG).

Die Fortbildung muss immer dazu dienen, dass der Betriebsrat seine Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann.

Es bedarf einer gewissen Aktualität für die Notwendigkeit einer Fortbildung, so dass die im Seminar vermittelten Kenntnisse wenigstens in absehbarer Zeit für den Betriebsrat notwendig sind, siehe BAG, 15.02.1995 AP Nr. 106 zu § 37 BetrVG.

Wünsche dir viel Spass und Schönes Wetter auf dem seminare, sollte er weitere Infos brauchen, sage einfach bescheid gruss W.b

I
Immie

07.08.2007 um 18:33 Uhr

Stimmt , dann vom ArbG im BeschlVerf.

Danke paula

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