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Befristete Arbeitsverhältnisse

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Hetti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo und guten Morgen, hier mal wieder eine Frage. Es geht um befristete Arbeitsverhältnisse. Es gibt sachbezogene, die immer wieder verlängert werden können und es gibt fristgebundene, die einmal im Original und dann 3mal verlängert werden können. Nun gibt unsere GL uns zwei Einstellungen mit dem Hinweis:" Bis auf weiteres". Wie gehe ich damit um? Danke für Eure Antworten.

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Community-Antworten (6)

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pit47

06.08.2007 um 11:30 Uhr

Hallo Hetti, der BR sollte den Einstellungen zustimmen. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz § 14 gibt es keine Frist "bis auf weiteres", also werden diese Arbeitsverhältnisse unbefristetet sein.

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Hasan

06.08.2007 um 12:01 Uhr

Da kann ich pit47 nur zustimmen. Also Einstellung zustimmen und Arbeitnehmer bei beabsichtigter Beendung des Arbeitsverhältnisses durch den AG daraufhinweisen das ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht. Wird voraussichtlich mit einer Feststellungsklage beim Arbeitsgericht landen.

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paula

06.08.2007 um 12:27 Uhr

Naja es gibt noch eine weitere Form der Befristung die AG zwar sehr selten nutzen die hier evtl zum Tragen kommt:

Schon mal in § 15 Abs. 2 TzBfG geschaut. Es gibt die sog. Zweckbefristung. Da brauche ich kein Datum angeben....

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pit47

06.08.2007 um 13:09 Uhr

Hallo @, auch für einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag muss ein Grund genannt werden, z.B. bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit von Herrn Meier. Ein Grund des Arbeitsverhältnisses wurde von Hetti in ihrer Frage nicht genannt.

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paula

06.08.2007 um 15:50 Uhr

@pit

da hast Du sicher recht. Vielleicht kann uns Hetti aufklären, ob es eine solchen Hinweis gab.

Wir müssen auch unterscheiden zwischen der kollektiven Schiene und dem Individualarbeitsrecht. Ob ein unbefristeter Vertrag entsteht oder nicht ist nur nach der individuellen Lage zu entscheiden. Also was sagt der AG gegenüber dem AN. Bei der Zweckbefristung muss der AG gegenüber der Zeitbefristung ja den konkreten Grund nennen

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packer

06.08.2007 um 16:55 Uhr

die neue "betriebsrat aktuell hat übrigends in der aktuellen ausgabe einen dicken artikel über die sog. zweite-wahl arbeitnehmer gebracht...

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