Erstellt am 02.08.2007 um 10:21 Uhr von Sternburg
Einen Sachverständigen darf der BR nicht von vornherein hinzuziehen, sondern erst, wenn klar ist, dass Fragen nicht oder nicht ausreichend geklärt werden können.
Dazu bedarf es immer einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.
Wenn dieser einverstanden ist, von Anfang an einen Sachverst. dabei zu haben, steht dem aber meines Erachtens nach nichts im Wege.
Erstellt am 02.08.2007 um 10:37 Uhr von paula
Naja wenn der BR keine Ahnung hat steht ja schon fest, dass man die Frage eigentlich nicht hinreichend beantworten kann.
Die Klippe ist eigentlich immer der § 80 BetrVG, nachdem es eine Vereinbarung mit dem AG bedarf. GGf. muss man den Sachverständigen einklagen
Erstellt am 02.08.2007 um 10:56 Uhr von nikiforos62
hallo,
wie wäre es mit einem Gewerkschaftssekretär?
Er kann euch sicher helfen.
Erstellt am 02.08.2007 um 13:13 Uhr von Der Biber
Den Gewerkschaftssekretär haben wir dem AG schon angeboten, den lehnt er aber kategorisch ab, von wegen: Gewerkschaft - mit mir nicht!
Für den Fall das wir mit dem AG nicht auf einen Nenner kommen (was mit Sicherheit passieren wird so wie der sich anstellt),
können wir dann schon nach der ersten Verhandlung diese für gescheitert erklären? Oder gibt es eine Richtlinie wie oft man verhandeln muss bis man das kann/ oder darf?
Erstellt am 02.08.2007 um 13:32 Uhr von paula
Gescheitert sind die Verhandlungen damit sicher noch nicht! Ihr könnt nicht wegen der fehlenden Zustimmung zum Sachverständigen die Verhandlungen für gescheitert erklären
Den Sachverständigen könnt ihr aber einklagen. Zum Anwalt und Antrag zum Arbeitsgericht. Wenn der AG einen GewSekr nicht wünscht... zeigt dem AG doch mal was andere Berater kosten. 1000 Euro am Tag sind da ganz schnell ausgegeben. Und die können viele Tage brauchen....
Erstellt am 02.08.2007 um 19:21 Uhr von Der Biber
Ich meinte nicht das Scheitern der Verhandlungen wegen dem Sachverständigen, sonder wegen des Inhaltes der BV
(Tschuldigung, hab mich wohl was verquer ausgedrückt).
Erstellt am 02.08.2007 um 22:40 Uhr von Der alte Heini
Der Biber,
wenn der BR mit dem AG nicht einig wird, muss per Beschuß festgestellt werden, dass die Verhandlungen gescheitert sind. Das wird dem AG mitgeteilt. Zusätzlich wird der AG aufgefordert seine Beisitzer zu benennen und einen Vorsitzenden für die Einigungsstelle vorzuschlagen. Gleichzeitig sollte der BR beschließen einen RA hinzuzuziehen. Dieser wird dann alles weiter mit dem BR besprechen und sollte möglichst auch Beisitzer in der Einigungsstelle sein.
Erstellt am 03.08.2007 um 08:43 Uhr von der alte Zweifler
Hallo Ihr ALLE,
ist es nicht so, dass eine Betriebsvereinbarung eine Art Vertrag mit dem AG ist und das diese Vereinbarung einen freiwilligen Charakter hat?
Wenn der AG schlicht erklärt gar keine BV abschließen zu wollen, erübrig sich doch die Frage nach Sachverständigen usw. Oder?
Arbeitszeit wird üblicherweise im TV geregelt.
Mit freundlichen Grüßen
der alte Zweifler
Erstellt am 03.08.2007 um 10:39 Uhr von paula
@zweifler
ich bekomme jetzt ja mal ganz große Zweifel an der Kompetenz deiner Antwort....
Also die Verhandlungen zur BV könnt ihr sicher nicht scheitern lassen, weil der AG Euch keinen Sachverständigen zugesteht. Ihr könnt hier wie bereits dargestellt den Sachverständigen einklagen.
Erstellt am 04.08.2007 um 13:40 Uhr von Der alte Heini
paula,
und warum soll der BR sich dem Stress ausliefern einen Sachverständigen einzuklagen.
Das wäre in der genannten Situation taktisch nicht sinnvoll.
Vor allen Dingen muss der BR zusehen, das er sich in eine bessere Verhandlungsposition bringt.
Man sollte schon, wenn solche Verhandlungen anstehen, eine gewisse Strategie haben und nicht einfach planlos rumlaufen. Sich hier über die Hinzuziehung eines Sachverständigen streiten, ist quatsch.
Erstellt am 04.08.2007 um 19:11 Uhr von paula
tja heini ob das wirklich so ein Quatsch ist? Wie schrieb doch der thread-Ersteller:
"Vor allem wenn man nicht all zuviel Ahnung von sowas hat, so wie wir!"
Strategieerarbeitung bei Ahnungslosigkeit ist halt etwas schwierig. Da würde ich mir lieber einen Sachverständigen organisieren....
Erstellt am 04.08.2007 um 19:29 Uhr von Der alte Heini
paula,
der Weg ist so einfach im Rahmen dieses Verfahrens Hilfe zu bekommen, man muss nur über den Tellerrand schauen und in die richtige Richtung gehen. Ich würde Dir empfehlen dir die Mühe zumachen, über Denkanstöße von Anderen einmal nachzudenken und nicht einfach abzubügeln.
Na paula, wie lange würde es den dauern bis der BR sich den Sachverständigen er stritten hat, wenn der AG es darauf anlegt dieses Verfahren in die länge zu ziehen.
Erstellt am 06.08.2007 um 10:45 Uhr von paula
@heini
ich setze mich gerne inhaltlich mit Deinen Argumenten auseinander. Aber könntest Du bitte Deine persönlichen Angriffe lassen. Ich kann das auch aber ich finde das brauch es doch alles nicht. Wir kennen Deine Art hier im Forum nur zu gut aber langsam habe ich keinen Bock mehr auf diese Spielereien. Insbesondere finde ich es interessant, dass gerade DU mir unterstellst andere einfach abzubügeln. Werde Dir bitte erst einmal bewußt wie Du selber wirkst.
Erstellt am 06.08.2007 um 11:20 Uhr von hans
@ Alter Heini,
wenn ich Bibers alten Thread richtig im Kopf hab: Die Bereitsschaft des ArG zu einer BV war nur mit Androhung der Einigungsstelle zu erreichen.
Wenn also a) keine Erfahrung und b) ein unwilliger ArG gegen einen steht, sollte das Gremium einen Sachverstand auch einklagen;
egal ob es zwei, drei Monate länger dauert oder nicht.
Wenn Du hier unterschwellig rätst (jo, ich weiß, das hast du nicht geschrieben aber so kommt es rüber) das Biber erstmal gucken soll, ob man ohne Sachverständigen nicht besser fährt, läßt du ihn in's Messer laufen und unterstützt den ArG.