Erstellt am 31.07.2007 um 15:51 Uhr von SchwarzerPeter
Es gibt eine Betriebsrats-Software, die Dir helfen könnte.
Dort gibst Du Euer Wahlergebnis ein und die Software sagt Dir wer nachrückt (Begründung kann ausgedruckt werden).
Ist auch bei Abwesenheit (Urlaubsvertretung usw.) ganz praktisch.
Die Software kannst Du 10 mal kostenlos nutzen / testen.
Siehe http://www.betriebsratgeber.de
Erstellt am 31.07.2007 um 16:32 Uhr von Robin H
Sehr hilfreiche Aussage, SchwarzerPeter. Nomen es omen!?
LENE, es zählt der Zeitpunkt der Wahl, und das ändert sich dann auch nicht über die Wahlperiode.
Ist aber ein interessanter Sonderfall. Däubler schweigt sich darüber aus.
Da im Wahlausschreiben kein Minderheitengeschlecht angegeben werden konnte, gibt es auch keine Quote für ein Minderheitengeschlecht. Damit rücken bei euch die Ersatzmitglieder nach der Stimmenzahl nach. So jedenfalls kommentiert Fitting in der RN 19 zum § 15 BetrVG-Kommentar