Erstellt am 28.07.2007 um 16:07 Uhr von amazing
Nein, Du hast keinen Fehler gemacht. Wenn der BRV in Urlaub ist, und Du die Vertretung übernimmst, muss das 1. Ersatzmitglied eingeladen werden.
§ 25 (Ersatzmitglieder), § 30 (BR-Sitzungen) und § 33 (Beschlüsse) BetrVG helfen Dir hier weiter.
Wenn euer BRV natürlich meint, trotz Urlaub an der Sitzung teilnehmen zu wollen, hätte er das im Vorfeld kommunizieren sollen.
Erstellt am 28.07.2007 um 16:16 Uhr von Die Fellnase mit Streifen Schwanz
amazing
Herzilein ..... bist du allein´ ?
Erstellt am 28.07.2007 um 16:20 Uhr von amazing
fellnase
trägt Deine Frage irgendetwas zur Beantwortung von Paxe's Frage bei?
Erstellt am 28.07.2007 um 16:28 Uhr von Die Fellnase
ja, es zeigt Praxe, das du ihr schon die richtige Antwort gegeben hast ! So das ich keine weitere oder koregierende Antwort habe . Prxe könnte also der Meinung sein das Du und ich die Selbe Antwort haben .
So un bist du dran ! Ich mache dir auch ein "Geheim Kasten" auf .-)
Erstellt am 28.07.2007 um 16:57 Uhr von amazing
Fellnase
wenn meiner Antwort von Deiner Seite aus nichts hinzuzufügen ist, hättest Du dir das Posting sparen können - gelle ;-)
Aus Deiner Frage an mich, kann Paxe maximal ableiten, daß Dir langweilig ist.
Erstellt am 28.07.2007 um 17:14 Uhr von die Fellnase
amazing,
Du hast ja recht, komplett , selbst in dem Bereich der hier nicht zu sehen ist . Wer sollte es sonst sein ....
Als Langweilig würde ich die Komunikationsanbahnung mit dir übrigends nicht bezeichnen. .-)
Da Paxe ein guter BRM ist wird er oder sie es mir nach sehen, BRM´s haben ja Verständniss für alles und jeden , selbst für klein Bären ,welche hundeärtig sein sollen ich sagte sein sollen , nicht sind (Mega wichtig)