Anhörungs- & Erörterungsrecht
Hallo Leute, kann ein MA verlangen dass zu Gesprächen mit AL/GL ein Mitglied des BR als Zeuge dabei ist? Hintergrund: Derartige Gespräche -ohne BR Mitglied- wurden Tage später durch GL einfach abgestritten - sie hätten nicht stattgefunden. Gruß Leo20
Community-Antworten (2)
26.07.2007 um 10:58 Uhr
Hallo Leo20,
selbstverständlich kann jeder MA einen BR seines Vertrauens zu derartigen Gesprächen mitnehmen, das ist sein gutes Recht.
Info z.B. unter: http://ostthueringen.verdi.de/rechtstipp/das_personalgespraech
oder etwas anders: http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/rechtsprechung/topnews07370.html#
26.07.2007 um 13:26 Uhr
BAG 16.11.2004 - 1 ABR 53/03 Auszug aus der Begründung des o.g. Urteils. 20 a) Ein genereller Anspruch des Arbeitnehmers darauf, bei jedem mit dem Arbeitgeber geführten Gespräch ein Betriebsratsmitglied hinzuzuziehen, folgt aus dem Betriebsverfassungsgesetz nicht. Vielmehr regeln § 81 Abs. 4 Satz 3, § 82 Abs. 2 Satz 2, § 83 Abs. 1 Satz 2 und § 84 Abs. 1 Satz 2 BetrVG das Recht des Arbeitnehmers auf Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds jeweils bezogen auf bestimmte Gegenstände und Anlässe. Aus diesem gesetzlichen Zusammenhang folgt im Umkehrschluss, dass der einzelne Arbeitnehmer keinen betriebsverfassungsrechtlichen Anspruch darauf hat, zu den von diesen Vorschriften nicht erfassten Personalgesprächen ein Mitglied des Betriebsrats hinzuzuziehen.
Das ganze Urteil findest Du hier:
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