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Anhörungs- & Erörterungsrecht

L
Leo20
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, kann ein MA verlangen dass zu Gesprächen mit AL/GL ein Mitglied des BR als Zeuge dabei ist? Hintergrund: Derartige Gespräche -ohne BR Mitglied- wurden Tage später durch GL einfach abgestritten - sie hätten nicht stattgefunden. Gruß Leo20

4.81402

Community-Antworten (2)

W
Werwolf

26.07.2007 um 10:58 Uhr

Hallo Leo20,

selbstverständlich kann jeder MA einen BR seines Vertrauens zu derartigen Gesprächen mitnehmen, das ist sein gutes Recht.

Info z.B. unter: http://ostthueringen.verdi.de/rechtstipp/das_personalgespraech

oder etwas anders: http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/rechtsprechung/topnews07370.html#

DAH
Der alte Heini

26.07.2007 um 13:26 Uhr

BAG 16.11.2004 - 1 ABR 53/03 Auszug aus der Begründung des o.g. Urteils. 20 a) Ein genereller Anspruch des Arbeitnehmers darauf, bei jedem mit dem Arbeitgeber geführten Gespräch ein Betriebsratsmitglied hinzuzuziehen, folgt aus dem Betriebsverfassungsgesetz nicht. Vielmehr regeln § 81 Abs. 4 Satz 3, § 82 Abs. 2 Satz 2, § 83 Abs. 1 Satz 2 und § 84 Abs. 1 Satz 2 BetrVG das Recht des Arbeitnehmers auf Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds jeweils bezogen auf bestimmte Gegenstände und Anlässe. Aus diesem gesetzlichen Zusammenhang folgt im Umkehrschluss, dass der einzelne Arbeitnehmer keinen betriebsverfassungsrechtlichen Anspruch darauf hat, zu den von diesen Vorschriften nicht erfassten Personalgesprächen ein Mitglied des Betriebsrats hinzuzuziehen.

Das ganze Urteil findest Du hier:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Datum=2004&Sort=3074&Seite=16&nr=10245&pos=505&anz=614

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