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§33 Stimmenthaltungen - wie gewichten?

A
anna
Jan 2018 bearbeitet

Ein Antrag gilt als abgelehnt wenn die Abstimmung 5 x Ja, 4x Nein und 2 Enthaltungen ergibt. Die Stimmenthaltungen haben somit eine besondere Gewichtung und einen Vorteil für die Abstimmenden die somit Ergebnisse beeinflussen können, ohne dass sie sich zu einer Position bekennen müssen. Würden Sie im Vorfeld auf eine Stimmabgabe trotz Anwesenheit verzichten, würden Sie nicht mitgezählt und der Antrag wäre mit 5 zu 4 angenommen. Ich habe zu diesem Thema unterschiedliche Aussagen von Rechtsanwälten bekommen und im Fitting sind auch beide Varianten beschrieben. Wie handhabt ihr das?

7.080012

Community-Antworten (12)

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Werner

23.07.2007 um 14:01 Uhr

Hallo Anna, Abgelehnt!

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Frosch

23.07.2007 um 14:11 Uhr

Was gibts da zu händeln? 6 Betriebsräte haben nicht mit Ja gestimmt, der Beschluss ist abgelehnt. Da gibt es nix auszulegen. Richtig ist auch, hätten sie vorher klar ausgedrückt sie würden nicht teilnehmen, wäre der Beschluss angenommen. Das geht aber auch nich nach Lust und Laune. Persönliche Befangenheit wäre zB ein Grund nicht mit abzustimmen.

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Immie

23.07.2007 um 14:39 Uhr

Frosch ich brauche keinen besonderen Grund. Ich muß es nur vor der Beschlussfassung klar und deutlich sagen. Das heißt nicht das das erstrebenswert ist.

anna es ist genauso wie du schreibst. Entweder enthalten ,oder vorher sagen , ich mach nicht mit

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Frank B

23.07.2007 um 15:26 Uhr

Im Grundsatz ist das so!

Interessant wird es erst, wenn ein Beschluss im Bezug auf §99 BetrVG in dieser Konstelation gefasst wird. Dann gilt zwar die Einstellung als abgelehnt, der BR kann es aber nicht nach §99 Abs.2 BetrVG begründen! Viel Spass!

I
Immie

23.07.2007 um 15:36 Uhr

Frank, Dann muss man den Beschluss anders formulieren:-)

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Frosch

23.07.2007 um 20:00 Uhr

@ Immi Wenn du ohne erkennbaren Grund nicht an Beschlüssen teilnehmen möchtest könnte dir das als Behinderung des Betriebsrat ausgelegt werden dazu dann §119, wenn einer aber nur n bissl mir dir stänkern möchte macht er/sie evtl ne grobe Pflichtverletzung draus. Immer vorrausgesetzt du hält dich aus Jux und Dallerei aus der Beschlussfassung raus

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Immie

23.07.2007 um 22:31 Uhr

Frosch , wenn das BetrVG mir die Möglichkeit gibt,an einer Beschlussfassung nicht teilzunehmen, wo siehst du dann die grobe Pflichtverletzung? Und wenn bei der Berechnung der Stimmverteilung meine Anwesenheit unberücksichtigt bleibt, wo behindere ich dann die BR Arbeit? Das dieses Verhalten nicht erstrebenswert ist hatte ich schon erwähnt.

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Peanuts

23.07.2007 um 23:36 Uhr

wenn das BetrVG mir die Möglichkeit gibt,an einer Beschlussfassung nicht teilzunehmen, wo siehst du dann die grobe Pflichtverletzung?

Du solltest einmal eine Kommentierung zum §23 BetrVG lesen!

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Immie

23.07.2007 um 23:54 Uhr

Wie du schon selbst wiederholt hast .....an EINER Beschlussfassung.... Diese Möglichkeit wird eingeräumt und ist nicht gleichzusetzen mit -Nichtteilnahme an BRSitzungen und Abstimmungen im BR- Da muß man das schon penetrant betreiben.

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Peanuts

24.07.2007 um 00:06 Uhr

Da hast Du Recht!

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Frosch

24.07.2007 um 00:06 Uhr

Vernachlässigung gesetzlicher Befugnisse wäre ein Ansatz. Aber ich glaube wir driften allmählig ab

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anna

24.07.2007 um 17:34 Uhr

Danke für die vielen Antworten, dieses Thema kann man durchaus kontrovers diskutieren. Gut war es im HPVG, dort ist es gerichtlich geklärt , da zählen nur die Ja - und Neinstimmen.

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