§33 Stimmenthaltungen - wie gewichten?
Ein Antrag gilt als abgelehnt wenn die Abstimmung 5 x Ja, 4x Nein und 2 Enthaltungen ergibt. Die Stimmenthaltungen haben somit eine besondere Gewichtung und einen Vorteil für die Abstimmenden die somit Ergebnisse beeinflussen können, ohne dass sie sich zu einer Position bekennen müssen. Würden Sie im Vorfeld auf eine Stimmabgabe trotz Anwesenheit verzichten, würden Sie nicht mitgezählt und der Antrag wäre mit 5 zu 4 angenommen. Ich habe zu diesem Thema unterschiedliche Aussagen von Rechtsanwälten bekommen und im Fitting sind auch beide Varianten beschrieben. Wie handhabt ihr das?
Community-Antworten (12)
23.07.2007 um 14:01 Uhr
Hallo Anna, Abgelehnt!
23.07.2007 um 14:11 Uhr
Was gibts da zu händeln? 6 Betriebsräte haben nicht mit Ja gestimmt, der Beschluss ist abgelehnt. Da gibt es nix auszulegen. Richtig ist auch, hätten sie vorher klar ausgedrückt sie würden nicht teilnehmen, wäre der Beschluss angenommen. Das geht aber auch nich nach Lust und Laune. Persönliche Befangenheit wäre zB ein Grund nicht mit abzustimmen.
23.07.2007 um 14:39 Uhr
Frosch ich brauche keinen besonderen Grund. Ich muß es nur vor der Beschlussfassung klar und deutlich sagen. Das heißt nicht das das erstrebenswert ist.
anna es ist genauso wie du schreibst. Entweder enthalten ,oder vorher sagen , ich mach nicht mit
23.07.2007 um 15:26 Uhr
Im Grundsatz ist das so!
Interessant wird es erst, wenn ein Beschluss im Bezug auf §99 BetrVG in dieser Konstelation gefasst wird. Dann gilt zwar die Einstellung als abgelehnt, der BR kann es aber nicht nach §99 Abs.2 BetrVG begründen! Viel Spass!
23.07.2007 um 15:36 Uhr
Frank, Dann muss man den Beschluss anders formulieren:-)
23.07.2007 um 20:00 Uhr
@ Immi Wenn du ohne erkennbaren Grund nicht an Beschlüssen teilnehmen möchtest könnte dir das als Behinderung des Betriebsrat ausgelegt werden dazu dann §119, wenn einer aber nur n bissl mir dir stänkern möchte macht er/sie evtl ne grobe Pflichtverletzung draus. Immer vorrausgesetzt du hält dich aus Jux und Dallerei aus der Beschlussfassung raus
23.07.2007 um 22:31 Uhr
Frosch , wenn das BetrVG mir die Möglichkeit gibt,an einer Beschlussfassung nicht teilzunehmen, wo siehst du dann die grobe Pflichtverletzung? Und wenn bei der Berechnung der Stimmverteilung meine Anwesenheit unberücksichtigt bleibt, wo behindere ich dann die BR Arbeit? Das dieses Verhalten nicht erstrebenswert ist hatte ich schon erwähnt.
23.07.2007 um 23:36 Uhr
wenn das BetrVG mir die Möglichkeit gibt,an einer Beschlussfassung nicht teilzunehmen, wo siehst du dann die grobe Pflichtverletzung?
Du solltest einmal eine Kommentierung zum §23 BetrVG lesen!
23.07.2007 um 23:54 Uhr
Wie du schon selbst wiederholt hast .....an EINER Beschlussfassung.... Diese Möglichkeit wird eingeräumt und ist nicht gleichzusetzen mit -Nichtteilnahme an BRSitzungen und Abstimmungen im BR- Da muß man das schon penetrant betreiben.
24.07.2007 um 00:06 Uhr
Da hast Du Recht!
24.07.2007 um 00:06 Uhr
Vernachlässigung gesetzlicher Befugnisse wäre ein Ansatz. Aber ich glaube wir driften allmählig ab
24.07.2007 um 17:34 Uhr
Danke für die vielen Antworten, dieses Thema kann man durchaus kontrovers diskutieren. Gut war es im HPVG, dort ist es gerichtlich geklärt , da zählen nur die Ja - und Neinstimmen.
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