Diebstahlverdacht BV geschlossen
Liebe BR- Kollegen,
folgender Fall: Wir haben seit 1 Jahr eine neue BV erstellt, das bei Diebstahlverdacht nur der BRV oder sein Stellvertreter zu informieren ist, damit der BR nicht komplett informiert wird. Aus Schutz, wenn sich der Tatverdacht nicht bestätigt. Nun war die GL auf mich zugekommen und hatte mir von hohen Wechselgeld Differenzen berichtet. Nach Überprüfung und Mitarbeiteraussagen, stand sehr hoher Tatverdacht und ich hatte selbstständig eine versteckte Kamera installieren lassen.
Dabei sind andere Diebstähle zu tage gekommen und die Mitarbeiter haben eine Abmahnung erhalten.
War dies so rechtens?
Gruss Hansen
Community-Antworten (27)
08.03.2019 um 13:35 Uhr
Habe ich das richtig verstanden? Du hast als BR "selbstständig eine versteckte Kamera installieren lassen"? Ohne Vereinbarung mit GL und dem Gremium? Dann hast du das Material der GL gegeben, die daraufhin Abmahnungen ausgesprochen hat?
Und du fragst jetzt ernsthaft, ob das rechtens war? Für mich stellt sich die Frage, mit welchem Recht du im Alleingang die Kamera installiert hast.
Als BR würde ich auf die Barrikaden gehen, wenn irgendjemand heimlich ungenehmigt Aufnahmen macht.
08.03.2019 um 13:43 Uhr
Das wäre der Zeitpunkt an dem du über deinen Rücktritt nachdenken solltest.
08.03.2019 um 13:50 Uhr
Wenn du mein BR Kollege wärs würde ich mir Zeugen dafür suchen und dich vom Gericht aus dem BR schmeißen wegen grober Pflichtverletzung.
oder wie Kratzbürste schon geschrieben hat solltes du gleich deinen Hut nehmen und aus dem BR austreten.
08.03.2019 um 14:30 Uhr
"Wir haben seit 1 Jahr eine neue BV erstellt, das bei Diebstahlverdacht nur der BRV oder sein Stellvertreter zu informieren ist, damit der BR nicht komplett informiert wird."
Welcher BR würde so etwas denn überhaupt absegnen ? Habt Ihr mal einen Fachanwalt gefragt, ob das rechtlich überhaupt in Ordnung ist ?
08.03.2019 um 14:38 Uhr
Die BV halte ich auch für etwas bedenklich. Ich hielte es für zielführender wenn über solche Probleme das Gremium informiert wird, ohne Namensnennung.
Das mit der Kamera verstehe ich so dass Du ohne Beschluss des Gremiums der Installation einer verdeckten Kamera zugestimmt hast. Das finde ich auch bedenklich.
Die stehlenden Mitarbeiter haben eine Abmahnung bekommen? Diese sollten auf Knien nach Lourdes rutschen und dort 2000 Kerzen entzünden sowie den Arbeitgeber in jedes nachtgebet einschließen.
08.03.2019 um 14:58 Uhr
Hallo,
die BV hatte beinhaltet, dass ich alleine als BRV eine Überwachung durchführen darf. Die BV wurde im Gremium abgestimmt.
Gruss Hansen
08.03.2019 um 15:03 Uhr
Kollege- denk mal am WE drüber nach, ob Du nicht besser auf dem Markt Blumen verkaufen solltest! Dein Post ist hoffentlich ein viiiiiiiiel zu früher Aprilscherz!
08.03.2019 um 15:14 Uhr
"Die stehlenden Mitarbeiter haben eine Abmahnung bekommen? Diese sollten auf Knien nach Lourdes rutschen und dort 2000 Kerzen entzünden sowie den Arbeitgeber in jedes nachtgebet einschließen."
Sehe ich zwar auch so. Macht aber die Handlung von GL und Hansen nicht besser. Da aber sogar der BR das abgesegnet hat ....
08.03.2019 um 15:33 Uhr
"die BV hatte beinhaltet, dass ich alleine als BRV eine Überwachung durchführen darf."
Manche Betriebsvereinbarungen sind schlichtweg unterirdisch. Der Arbeitgeber hat einen Diebstahlsverdacht und dann beauftragt er den BRV als Privatdetektiv tätig zu werden? Das hat was...
08.03.2019 um 15:57 Uhr
"die BV hatte beinhaltet, dass ich alleine als BRV eine Überwachung durchführen darf. Die BV wurde im Gremium abgestimmt." -> also das ist ja echt der Hammer! So ein BR ist ja nicht zum aushalten! OMG!
08.03.2019 um 16:07 Uhr
Ja, ich erhänge mich auch gleich! Es ist schön festzustellen, dass es so viele fehlerfreie Menschen gibt.
Ich mache den Job noch nicht so lange und jeder hat am Anfang schon einmal Fehler gemacht. So lange man einen Fehler nicht zweimal, ist dass in Ordnung. In dem Fall ist ja noch keiner zu Schaden gekommen.
Gruss Hansen
08.03.2019 um 16:11 Uhr
Ach so das Mitarbeiter Abmahnung bekommen habe ist für dich kein Schaden.
Gute Einstellung
08.03.2019 um 16:13 Uhr
Für den Ein oder Anderen ist eine Abmahnung schon ein Schaden. Und Mancher hat danach einen davongetragen- am Hirn.
08.03.2019 um 16:14 Uhr
"Ich mache den Job noch nicht so lange und jeder hat am Anfang schon einmal Fehler gemacht."
Richtig!
"So lange man einen Fehler nicht zweimal, ist dass in Ordnung."
Kann ich so nicht unterschreiben. Das bei einem Mehrpersonengremium so eine BV zustande kommt und da niemand mal VORHER Rat einholt oder sich mal schlau macht ... also da habe ich ernste Schwierigkeiten, dies als "wir machen den Fehler halt nicht nochmal und deshalb ist es in Ordnung" einzustufen.
"In dem Fall ist ja noch keiner zu Schaden gekommen."
Das ist wohl Ansichtssache. Es haben mehrere Personen Abmahnungen bekommen. Gut ... man mag jetzt sagen: "selber Schuld, haben ja auch wirklich geklaut". Kann man durchaus so sehen.
ABER ... es wurden sicherlich auch einige MA überwacht, die nichts getan haben. Ein materieller Schaden im Sinne von "kostet Sie Geld" ist nicht entstanden. Aber Ihre Persönlichkeitsrechte wurden verletzt und das sehe ich durchaus als Schaden an.
08.03.2019 um 16:18 Uhr
Verdient ist trotzdem verdient! Der AG kann ja nun auch keine Selbstbedienungsladen da stellen.
Diebstahl ist Diebstahl, egal ob ich nun einen dummen Fehler begangen habe oder nicht. Der BR darf keine Kollegen schützen, die einen Diebstahl begangen haben.
Gruss Hansen
P.S.: Schönes Wochenende!! :)
08.03.2019 um 16:22 Uhr
Der BR ist aber auch nicht handlanger des ArbGeb.
08.03.2019 um 16:39 Uhr
Für solche BVen gilt ja meist: "Gut gemeint ist die Mutter von schlecht gemacht."
Da überrumpelt der Arbeitgeber den jungen BR mit einer ganz tollen (vielleicht auch gut gemeinten) Idee === der BR, das sind ja die Guten und wenn der BR diese "Ermittlungen" übernimmt, dann kann er ja den "Beifang" gleich wieder löschen === alle sind begeistert und keiner schaut sich mehr das Ergebnis an. Dass aber dann bei der konkreten Anwendung keine Zweifel auftauchen, das ist wirklich bedenklich.
08.03.2019 um 16:55 Uhr
Okay , nehmen wir die Emotionen jetzt mal raus.
Ich glaube dir ist mittlerweile auch klar geworden, dass die BV in der Form eher "suboptimal" ist. Aber scheinbar ist dein Verhalten durch die BV sogar gedeckt. Wenn das aber bekannt wird, ist Eure Stellung im Betrieb kaum noch zu halten.
Ich kann dich ja sogar verstehen, Diebstahl geht nicht und kann auch nicht toleriert werden. Eine Abmahnung ist hier sogar noch human vom AG. Ich denke, da braucht sich kein AN beschweren.
Ich würde ganz schnell die BV überarbeiten und die Abläufe ändern. Die Überwachung soll nach Zustimmung durch das Gremium die GL machen. Es ist die Aufgabe der GL Fehlverhalten aufzudecken nicht eures/deines. Die Auswertung des "Filmmaterials" erfolgt nur gemeinsam.
08.03.2019 um 17:00 Uhr
Hallo Stehipp,
vielen Dank für Dein Feedback.
Gruss Hansen
P.S.: Du hast ja Recht!
08.03.2019 um 17:20 Uhr
"Verdient ist trotzdem verdient! Der AG kann ja nun auch keine Selbstbedienungsladen da stellen."
Ich hoffe, ich verstehe Dein letztes Posting hier falsch. Denn bislang hatte ich durchaus Verständnis für Dich. Aber:
"Der BR darf keine Kollegen schützen, die einen Diebstahl begangen haben."
Da kann ich nur sagen: Der Zweck heiligt nicht jedes Mittel. Wie gesagt, wurden sicherlich Unschuldige überwacht. Und ja ... IHR seid auch Vertreter der Diebe. Auch wenn es schwer fallen mag.
P.S. Vor allem muss man sich auch vor Augen halten:
"§ 77 Abs. 2 BetrVG:
1Betriebsvereinbarungen sind von Betriebsrat und Arbeitgeber gemeinsam zu beschließen und schriftlich niederzulegen. 2Sie sind von beiden Seiten zu unterzeichnen; dies gilt nicht, soweit Betriebsvereinbarungen auf einem Spruch der Einigungsstelle beruhen. 3Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen."
Ist diese BV den MA zugänglich ? Wenn nämlich nicht, habt Ihr Eure Überwachungsfunktion vernachlässigt.
08.03.2019 um 17:29 Uhr
Die BV ist öffentlich (schwarzes Brett) für jeden Mitarbeiter zugänglich und Sie wurde gemeinsam beschlossen und unterschrieben.
08.03.2019 um 17:37 Uhr
dann muss man sich als BRM natürlich die Frage stellen, was man möchte. So eine BV, oder eine bei der der AG sich die Überwachung vom BR abnicken läßt?
Hast Du als BRV die Videos alleine gesichtet und nur die Teile dem AG ausgehändigt, die "relevant" waren? Oder wie lief das ab?
09.03.2019 um 07:33 Uhr
Die Ausrede: Ich bin neu und mach das ja noch nicht lange! Ist nun langsam auch ausgelutscht. Du bist hier im Forum schon mehrere Monate unterwegs. Und bei jedem Mist den du oder das Gremium bauen kommst du mit den selben Ausreden.
09.03.2019 um 09:28 Uhr
Ja, das stimmt. Das Problem ist, dass auch jedes andere BR- Mitglied keine einzige Schulung in den letzten Jahrzehnten (!!) bekommen hatte und konnte mich dort auch sehr wenig unterstützen. Vor meiner BRV Tätigkeit, wurden noch nicht einmal Protokolle angefertigt, Abstimmungen gehalten, etc. D.h. der neu gewählte BR fing fast bei Null an. Da kann man jetzt drüber streiten (was ich nicht will), aber ich muss mir alles neu erarbeiten und dabei passieren auch Fehler.
Es ist nun mal so. Ihr könnt mir glauben, dass mich dass nicht froh macht und auch schlaflose Nächte.
Trotzdem würde ich mich in Zukunft über Hilfestellungen von Euch sehr freuen.
Gruss Hansen
P.S.: Bitte nicht mehr Beleidigen, ich tue dies auch nicht. Danke.
10.03.2019 um 02:49 Uhr
Oh je. " Wer ohne Sünde ist der werfe den ersten Stein"
10.03.2019 um 03:16 Uhr
Nun mal ganz ehrlich. Ich bin selber 5 Jahre BRV gewesen und muss ersten hier ganz klar sagen der Fehler liegt nicht beim BR sondern an der Informations Strucktur der Lehrgänge. Jeder Arbeitnehmer kennt die Unsicherheit eines neuen Betriebsrates und versucht dieses auszunutzen Dinge zu machen die nicht rechtens sind . Aber ich als BR Mitglied werde als erstes mal mit Infos über Gesetze bekannt gemacht. Was viel zu früh ist.
Solche Fehler zu vermeiden ist viel wichtiger. Man sollte hier erstmal den 1 Lehrgang anbieten um gravierende Fehler zu vermeiden. Wie sollte ich als BR Mitglied überhaupt arbeiten. Fälle durchsprechen z.B Worauf muss ich achten! Wie sollte ich reagieren! Was sind meine Aufgaben. Wie sind meine Vorgehensmöglichkeiten. Was sind wichtige Entscheidungen wo ich generell erstmal "Nein" sagen sollte ( wie in diesem Fall erstmal die rechtliche Seite ab zu klären) auch ein Gremium kann sich vertun.
Das sind die wichtigen Grundlagen die man erstmal lernen sollte, bevor man sich mit Gesetzen und BV beschäftig.
10.03.2019 um 03:40 Uhr
Zu dir Hansen Ich kenne das aller Anfang ist schwerr. Das wird dich richtig Nerven kosten. In deinem Fall musst du dir erstmal einen Lehrgang aussuchen und dem Chef diesen schriftlich mitteilen dem zu zustimmen. Mit Vermerk nach Betriebsverfassungsgesetz § .... ( Bin schon 8 Jahre raus aus der Geschichte) schaue hier aber dennoch gerne vorbei. Was er wahrscheinlich ablehnen wird. Dann sagst du mal kurz das es dem BR zusteht diese Fortbildungen zu machen und ihr das Notfalls durch einen Anwalt durchsetzen müsst was dem Betrieb nur zusätzlich Kosten verursacht. Zusätzlich müsst ihr auf einer BRV Sitzung ( mit Protokoll) festhalten welchen Rechtsbeistand ihr bei Unklarheit hinzuzieht. Dieses teilt ihr dann in einem netten Brief der Geschäftleitung mit. Bei Ablehnung informiert ihr den Anwalt und der schreibt ihn dann an recht schnell bekommt ihr die zusagen .
Nicht jeder Chef ist einsichtig
PS: Sei dir bewußt, ab diesem Moment sitz du auf der Abschussliste aber keine Sorge du hast ja einen Kündigungsschutz PS: Mir hatte er auch schon 3 mal gekündigt. Zum Anwalt alles wieder ok. Nach vielen Reibereien weil der BR und die Angestellten ja aus seiner Sicht an sein Geld wollten wurden Anwälte Richter und BV abgeschlossen was ihn letzlich richtig Geld gekostet ab da wurde der BR vorher gefragt ob er das dürfte oder wie man sich einigen könnte.
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