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Versetzungwunsch - den als BR durchsetzen auch wenn der Projektleiter nicht einverstanden ist?

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cerry123
Feb 2019 bearbeitet

Unser Unternehmen ist an mehreren Standorten tätig, nun kamen schon mehrfach die Anfragen von Mitarbeitern auf Versetzung an einen anderen Standorte. Die Mitarbeiter wären im gleichen Projekt tätig. Können wir als BR diesen Versetzungswunsch durchsetzen auch wenn der Projektleiter nicht einverstanden ist. Dem Mitarbeiter würden dadurch weniger Fahrkosten entstehen und somit auch mehr Freizeit.

Ergänzung: Kann man den MA unterstützend zur Seite stehen und ihm einen Standortwechsel ermöglichen. Da der Projektleiter ihn nicht einfach den Standort wechseln lassen möchte, unter der Begründung, dass er ja für Standort I einen AV nicht für Standort II einen hat.

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Community-Antworten (1)

A
Angi1

23.07.2007 um 12:17 Uhr

Hallo Cerry123,

im Fitting zu § 93 RN 10 gefunden " Eine unternehmens- oder konzernbezogene Ausschreibung ist durch den BR idR nicht erzwingbar. Sind jedoch die Voraussetzungen für den GesBR (KBR) gegeben, können auch diese Organe eine Ausschreibung in allen, auch betriebsratslosen Betrieben oder Unternehmen verlangen."

Zu § 50 RN 53 " Eine Ausschreibung von Arbeitsplätzen nach § 93 kann dann in die Zuständigkeit des GesBR fallen, wenn wegen der unternehmenseinheitlichen Personalplanung die Ausschreibung auf Unternehmensebene im Interesse der Arbeitnehmer liegt."

Dann noch im TzBfG § 7 Abs. 2 "Der Arbeitgeber hat einen Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Veränderung von Dauer und Lage seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, über entsprechende Arbeitsplätze zu informieren, die im Betrieb oder Unternehmen besetzt werden sollen."

MfG Angi1

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