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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schutz der MA vor Gewalt, sowie die Verarbeitung Gewaltätiger Situationen.

G
Gremium7
Jan 2018 bearbeitet

Hilfen und Ratschläge benötigt. Wir Einrichtung der Eingliederungshilfe mit 9 Köpfigen BR haben folgende Anfrage von Kollegen gestellt bekommen. Anfrage .In einen Wohnheim kam es in letzter Zeit vermehrt zu gewaltätigen Bedrohungen von Ma durch Bewohner, der Krisendienst wurde gerufen um Situation zu entschärfen, Der Krisendienst erwähnte das es einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Supervision /Mediation zu aufarbeitung und Verarbeitung des Geschehenen gibt.Wer weiß hierrüber. Wir können uns nur vorstellen das Fürsorgepflicht des Ag,sowie Arbeitssicherheits ableitungen dies ermöglichen könnten.Wer kann zu den arbeitsrechtlichen Anspruch etwas sagen.

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Community-Antworten (6)

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Jube

11.07.2007 um 16:11 Uhr

Ihr habt doch Kontakt zu Sozialen Diensten, vielleicht können die Euch weiterhelfen. Eigentlich solltet Ihr auch zertifiziert sein, da gehört Supervision oder Mediation eigentlich ins QM-Handbuch und wird so zur Selbstverständlichkeit (, die man manchmal allerdings auch beim AG einfordern muss). Habt Ihr denn schon mal nachgefragt? Was sagt der BR dazu, habt Ihr einen Fortbildungsausschuss o. ä.?

B
betriebsratten

11.07.2007 um 16:47 Uhr

Seid Ihr Berugsgenossenschaft Gesundheitsdienste? Die haben einiges zu dem Thema

G
Gremium7

11.07.2007 um 17:26 Uhr

Jube Was sein könnte oder sollte haben wir auch schon mal gelesenund gehört.glaube aber nicht nur weil wir im sozialen Bereich tätig sind,wäre der Ag auch sozial eingestellt.Solche Selbstverständigkeiten wie du sie nennst(oder auch kennst)gibt es nicht überall.Nein wir sind nicht zertifiziert und er gibt kein QM Handbuch.Deine Meldung Hilft uns augenblicklich nicht weiter,macht uns nur klar was wir schon wußten Das wir einen schwierigen AG haben ,der so was wie Regeln für den Notfall nun mal nicht will.(Haben wir schon vor 8 und 3 Jahren versucht über BV zu regeln. Betriebsratten Tip mit der Berufsgenossenschaft ist gut,sind wir schon dran,hatten die hoffnung das jemand noch rechtliche Hintergrundinfo (BAG-Urteil etc)liefern könnte welche uns neue Möglichkeiten des handelns ermöglicht. Grüße vom Gremium7

B
betriebsratten

12.07.2007 um 11:13 Uhr

Mir fällt noch was ein...jeder Arbeitgeber hat im Rahmen der allgemeinen Arbeitsschutzgesetzgebung eine Gefährdungsermittlung/Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und Massnahmen zu ergreifen um diesen Gefährdungen zu begegnen.

Da hättet Ihr noch das Staatlliche Amt für Arbeitsschutz mit im Boot. Und das wirkt!!!!!

K
Kölner

13.07.2007 um 00:03 Uhr

@Gremium7 www.bgw-online.de Die Broschüre 11GU herunterladen und dann Punkt 3.8 lesen - das wird helfen. Und den AG kann man mit der Hilfe der BG ganz gut erziehen, wenn die von betriebsratten angedachte Gefährdungsanalyse ergibt, dass die AN massiven Aggressionen ausgesetzt sind. Helfen könnten auch... ...Deeskalationstrainings ...eine Überfallmeldeanlage

G
Gremium7

13.07.2007 um 11:45 Uhr

Danke für die guten Tips,und "Links", gute basis zum weiter recherchieren. sagen allen Antwortenden das Gremium7

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