Schutz der MA vor Gewalt, sowie die Verarbeitung Gewaltätiger Situationen.
Hilfen und Ratschläge benötigt. Wir Einrichtung der Eingliederungshilfe mit 9 Köpfigen BR haben folgende Anfrage von Kollegen gestellt bekommen. Anfrage .In einen Wohnheim kam es in letzter Zeit vermehrt zu gewaltätigen Bedrohungen von Ma durch Bewohner, der Krisendienst wurde gerufen um Situation zu entschärfen, Der Krisendienst erwähnte das es einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Supervision /Mediation zu aufarbeitung und Verarbeitung des Geschehenen gibt.Wer weiß hierrüber. Wir können uns nur vorstellen das Fürsorgepflicht des Ag,sowie Arbeitssicherheits ableitungen dies ermöglichen könnten.Wer kann zu den arbeitsrechtlichen Anspruch etwas sagen.
Community-Antworten (6)
11.07.2007 um 16:11 Uhr
Ihr habt doch Kontakt zu Sozialen Diensten, vielleicht können die Euch weiterhelfen. Eigentlich solltet Ihr auch zertifiziert sein, da gehört Supervision oder Mediation eigentlich ins QM-Handbuch und wird so zur Selbstverständlichkeit (, die man manchmal allerdings auch beim AG einfordern muss). Habt Ihr denn schon mal nachgefragt? Was sagt der BR dazu, habt Ihr einen Fortbildungsausschuss o. ä.?
11.07.2007 um 16:47 Uhr
Seid Ihr Berugsgenossenschaft Gesundheitsdienste? Die haben einiges zu dem Thema
11.07.2007 um 17:26 Uhr
Jube Was sein könnte oder sollte haben wir auch schon mal gelesenund gehört.glaube aber nicht nur weil wir im sozialen Bereich tätig sind,wäre der Ag auch sozial eingestellt.Solche Selbstverständigkeiten wie du sie nennst(oder auch kennst)gibt es nicht überall.Nein wir sind nicht zertifiziert und er gibt kein QM Handbuch.Deine Meldung Hilft uns augenblicklich nicht weiter,macht uns nur klar was wir schon wußten Das wir einen schwierigen AG haben ,der so was wie Regeln für den Notfall nun mal nicht will.(Haben wir schon vor 8 und 3 Jahren versucht über BV zu regeln. Betriebsratten Tip mit der Berufsgenossenschaft ist gut,sind wir schon dran,hatten die hoffnung das jemand noch rechtliche Hintergrundinfo (BAG-Urteil etc)liefern könnte welche uns neue Möglichkeiten des handelns ermöglicht. Grüße vom Gremium7
12.07.2007 um 11:13 Uhr
Mir fällt noch was ein...jeder Arbeitgeber hat im Rahmen der allgemeinen Arbeitsschutzgesetzgebung eine Gefährdungsermittlung/Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und Massnahmen zu ergreifen um diesen Gefährdungen zu begegnen.
Da hättet Ihr noch das Staatlliche Amt für Arbeitsschutz mit im Boot. Und das wirkt!!!!!
13.07.2007 um 00:03 Uhr
@Gremium7 www.bgw-online.de Die Broschüre 11GU herunterladen und dann Punkt 3.8 lesen - das wird helfen. Und den AG kann man mit der Hilfe der BG ganz gut erziehen, wenn die von betriebsratten angedachte Gefährdungsanalyse ergibt, dass die AN massiven Aggressionen ausgesetzt sind. Helfen könnten auch... ...Deeskalationstrainings ...eine Überfallmeldeanlage
13.07.2007 um 11:45 Uhr
Danke für die guten Tips,und "Links", gute basis zum weiter recherchieren. sagen allen Antwortenden das Gremium7
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