Erstellt am 10.07.2007 um 11:40 Uhr von Biberrat
@ TROISDORFER,
die Frage ist nicht was wir machen würden, sondern was ihr wollt.
Urlaubszeit ist planbar(Vetretungen).
Teilnahmerecht an BR-Sitzungen hat nicht der BRV zu entscheiden.
Also???
Gruss
Biberrat
Erstellt am 10.07.2007 um 11:43 Uhr von xxccvv
euch raten, euch abzusprechen, wer denn zur Betriebsversammlung geht - oder gleich darauf hinwirken, dass entsprechend §42 Teilversammlungen durchzuführen sind - wobei sich da für mich der Aufwand mit dem Nutzen net so in Verbindung setzen lässt.
Erstellt am 10.07.2007 um 12:10 Uhr von TROISDORFER
@Uhr von xxccvv es geht nicht um eine Betriebsversammlung ,sondern um eine
Betriebsratsitzung,wir haben jedesmal Ärger wegen der hohen Auftragslage,das gleich ZWEI BRM teilnehmen möchten,klar werden wir beide gehen und nach der Versammlung vor einen haufen Arbeit stehen .
@Biberrat
die Antwort denke ich war schon Richtig !!!
:-)))
Erstellt am 10.07.2007 um 12:14 Uhr von Biberrat
@TROISDOFER,
wenn du Lust hast, sag doch mal, was du denn jetzt gedenkst zu tun.
der neugierige
Biberrat
Erstellt am 10.07.2007 um 12:24 Uhr von TROISDORFER
@Biberrat
wir werden BEIDE Teilnehmen,weil wir als BETRIEBRATSMITGLIEDER teilnehmen und nicht als LAGERARBEITER,so hab ich es dem Vorsitzenden und auch meinen Chef gesagt,die Anwort war wie immer "und wer macht die Arbeit ?" ... Ich würde ihn gerne ins Gesicht sagen das er für die Personalplanung bezahlt werde ...
:-)))
Erstellt am 10.07.2007 um 12:29 Uhr von Biberrat
TROISDORFER;
ICH BIN STOLZ AUF EUCH !!
Gruss
Biberrat
Erstellt am 10.07.2007 um 15:07 Uhr von Jube