Erstellt am 30.06.2007 um 18:53 Uhr von pirat
@ Dich ,
laut § 133 (88)b Betr.VG ist das jederzeit mit Wahrung der gesetzl. Kündigungsfrist möglich.
Erstellt am 30.06.2007 um 19:07 Uhr von Heinz
ein Betriebsrat kann keinen Arbeitsvertrag kündigen! Beitritt in eine Gewerkschaft ist kein Kündigungsgrund! -und schon gar kein fristloser!
Erstellt am 30.06.2007 um 19:46 Uhr von Miezi21
Hallo,
1. ein Betriebsrat kann niemanden kündigen.
2. warum soll ein AN gekündigt werden, weil er einer GEW beitritt? Das ist sein gutes Recht!!!
Was bist du denn für ein BR???
*verdattert guckt*
Miezi21
Erstellt am 30.06.2007 um 20:14 Uhr von Alter Betriebsrat
Ich schau schon lang nicht mehrverdattert, seidem es sogar BR im Co Managment gibt.
Amerika Amerika Juche`nach Amerika (Minna von Barhelm-Kleist ???)
Grüssle
Erstellt am 30.06.2007 um 20:16 Uhr von Alter Betriebsrat
Ach so, habe was vergessen.
Ein Seminar hilft !!!!! SeminarSeminar Juchè Seminar
Erstellt am 01.07.2007 um 11:02 Uhr von Kölner
@all
Ich sehe das so wie pirat!
Erstellt am 01.07.2007 um 11:27 Uhr von waschbär
@ all +Spassvogel.
es ist ja wohl nicht wahr ! den ollen §§ zu ziehen ... welcher vom Text her gleich das Herz erschwert !
an alle welche es nicht so sahen , wie zwei hier, bitte infos einhohlen zum tehma :
*Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates
bei der Beschäftigung von
Leiharbeitnehmern nach neuem Recht*
Kölner, war klar.pirat du bist also auch Hochsee tüchtig ! sehr gut
Erstellt am 01.07.2007 um 11:51 Uhr von sphinx
Loide,
also laut § 134 BetrVG ( Kaperwesen):
haben kölsche Piraten oder seeräuberische Einwohner Kölns immer Recht!
§ 135 BetrVG:
sollten die im vorigen § Genannten einmal nicht Recht haben, tritt automatisch § 134 BetrVG in Kraft!
Schönen Sonntag noch.. :-)
Erstellt am 01.07.2007 um 12:07 Uhr von pirat
An alle Landratten,
also hat sich meine patriarchaische Geduld doch ausgezahlt.
Der Kollektivismus ist eine gewaltige Idee die nur einen sichtbaren Nachteil hat, daß sie sich verwirklichen lässt.
Erstellt am 01.07.2007 um 12:15 Uhr von Karl Lagerhaus
Pirat,
niemals nicht .
Die Königliche Flotte .
Käpt. der Bunten Kuh II