Kündigung bei Gewerkschaftsbeitritt?
Kann ich als Betriebsrat einem Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag firstlos kündigen, wenn dieser einer Gewerkschaft beitritt?
Community-Antworten (10)
30.06.2007 um 20:53 Uhr
@ Dich ,
laut § 133 (88)b Betr.VG ist das jederzeit mit Wahrung der gesetzl. Kündigungsfrist möglich.
30.06.2007 um 21:07 Uhr
ein Betriebsrat kann keinen Arbeitsvertrag kündigen! Beitritt in eine Gewerkschaft ist kein Kündigungsgrund! -und schon gar kein fristloser!
30.06.2007 um 21:46 Uhr
Hallo,
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ein Betriebsrat kann niemanden kündigen.
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warum soll ein AN gekündigt werden, weil er einer GEW beitritt? Das ist sein gutes Recht!!!
Was bist du denn für ein BR???
verdattert guckt
Miezi21
30.06.2007 um 22:14 Uhr
Ich schau schon lang nicht mehrverdattert, seidem es sogar BR im Co Managment gibt.
Amerika Amerika Juche`nach Amerika (Minna von Barhelm-Kleist ???)
Grüssle
30.06.2007 um 22:16 Uhr
Ach so, habe was vergessen. Ein Seminar hilft !!!!! SeminarSeminar Juchè Seminar
01.07.2007 um 13:02 Uhr
@all Ich sehe das so wie pirat!
01.07.2007 um 13:27 Uhr
@ all +Spassvogel.
es ist ja wohl nicht wahr ! den ollen §§ zu ziehen ... welcher vom Text her gleich das Herz erschwert !
an alle welche es nicht so sahen , wie zwei hier, bitte infos einhohlen zum tehma :
Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern nach neuem Recht
Kölner, war klar.pirat du bist also auch Hochsee tüchtig ! sehr gut
01.07.2007 um 13:51 Uhr
Loide,
also laut § 134 BetrVG ( Kaperwesen): haben kölsche Piraten oder seeräuberische Einwohner Kölns immer Recht!
§ 135 BetrVG:
sollten die im vorigen § Genannten einmal nicht Recht haben, tritt automatisch § 134 BetrVG in Kraft!
Schönen Sonntag noch.. :-)
01.07.2007 um 14:07 Uhr
An alle Landratten,
also hat sich meine patriarchaische Geduld doch ausgezahlt.
Der Kollektivismus ist eine gewaltige Idee die nur einen sichtbaren Nachteil hat, daß sie sich verwirklichen lässt.
01.07.2007 um 14:15 Uhr
Pirat,
niemals nicht .
Die Königliche Flotte .
Käpt. der Bunten Kuh II
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