Erstellt am 25.10.2018 um 09:29 Uhr von celestro
"Aussage vom BR:
- "Wenn du nicht in der Gewerkschaft bist können wir dir nicht helfen"
In dem Fall ging es um eine einfach Frage des MA der nach einer Lohnerhöhung fragen wollte."
Der BR ist für Lohnerhöhungen der falsche Ansprechpartener ... das gilt auch für Gewerkschaftsmitglieder. Grundsätzlich ist die Aussage "können wir Dir nicht helfen, weil Du nicht in der Gewerkschaft bist" natürlich völliger Unfug.
"Neu ausgehandelte Tarifverträge ( zb. Arbeitszeit Ausgleich IGMetall ) gelten nur für Gewerkschafts Mitglieder, andere haben keinen Anspruch."
"Lohn/Gehalts erhöhungen laut Tarifv. gelten nur für Gewerkschaftsmitglieder"
rechtlich stimmen diese beiden Aussagen. Praktisch allerdings meistens nicht. Denn Arbeitgeber haben kein Interesse daran, wenn viele MA in der GW sind und zahlen die Löhne auch den "Nicht-GW-Mitgliedern".
Erstellt am 25.10.2018 um 09:38 Uhr von UdoWoe
Ein BR der MA nötig in die Gewerkschaft einzutreten, den würde ich nicht wählen. Ein BR hat allen MA ob in der GW oder nicht zu helfen.
Die Sinnhaftigkeit einer GW möchte ich auch nicht diskutieren.
Es geht ja wohl eher darum, was der BR gesagt hat. Ich finde es unmöglich solch eine Äußerung seitens des BRs zu machen.
Lohnerhöhungen einzelner MA sind schwierig mit dem BR durchzusetzen. Aber der BR sollte zumindest die Möglichkeiten und Wege einer Erhöhung dem MA erläutern und eventuell auch bei Argumenten und einem eventuellen Gesprächen unterstützen.
Ansonten stimme ich celestro voll zu.
Erstellt am 25.10.2018 um 10:01 Uhr von paula
manche Aussagen des BR können ja ggf. sogar gar nicht so falsch sein. Der TV wirkt erst einmal nur wenn der AG tarifgebunden ist und MA die Gewerkschaftsmitglieder sind. Jetzt ist die Frage, was der AG hier in den Verträgen bzgl. der Wirkung des TV geregelt hat.
Erstellt am 25.10.2018 um 11:14 Uhr von Köpenicker
Wir können dir nur helfen wenn, du in der Gw bist ist Quatsch. Wenn der Betrieb ig-Metalltarif hat. Wird’s schwer mit einzelnen Lohnerhöhung. Wenn die Mitarbeiter gute Gründe haben, kann man versuchen eine era zusatzstufe zu bekommen. Da könnte der Br helfen. Die Gründe müssen in ihrer Aufgabe auf Arbeit liegen.
Erstellt am 25.10.2018 um 11:44 Uhr von Paddyp
Vielen Dank erst einmal,
ich bin überrascht über die sehr raschen und informativen antworten.
Ich arbeite in einem großen konzern und dieser ist tarifgebunden etc.
Zu der Lohnerhöhung ist gesagt: der MA erhält NOCH nicht die Vergütung welche in der Stellenausschreibung ausgeschrieben wurde, es ging lediglich um eine "kleine hilfe" das er diese schneller erhält, so habe ich das zumindest im hinterkopf gehabt.
Zum Rest:
Ja, das selbe dachte ich mir bereits was ihr mir gesagt habt.
Vielen Dank!
Wie sieht es eigentlich rechtlich aus?
Ich meine im bezug auf das AGG oder andere Gesetze, gab es da nicht eine Regelung das Nicht beide MA gleichbehandelt werden müssen?
Sprich, sobald laut Tarif gezahlt wird, es für alle gilt?
Ich frage speziell deswegen weil:
Der BR meinte das man ja aufpassen sollte das der AG nicht mitbekommt das man nicht in der Gewerkschaft vertreten ist, da er ja sonst den Lohn etc. senken könne.
Und das der Urlaub dann gekürzt werden würde und und und....
Ich finde es eigentlich schade da genau diese Beispiele dafür sorgen das sich MA vom BR abwenden und sich auch nicht selbst aufstellen lassen.
Vielen Dank für die Antworten und eine schöne "Restschicht" oder allgemeiner:
Einen schönen Tag!
PaddyP
Erstellt am 25.10.2018 um 12:54 Uhr von paula
"Wie sieht es eigentlich rechtlich aus?
Ich meine im bezug auf das AGG oder andere Gesetze, gab es da nicht eine Regelung das Nicht beide MA gleichbehandelt werden müssen?
Sprich, sobald laut Tarif gezahlt wird, es für alle gilt?"
Nein. Die meisten AG machen es aber, denn bessere Werbung für einen Gewerkschaftsbeitritt kann man nicht machen. Häufig wird es über Bezugnahmeklauseln im Arbeitsvertrag gelöst. Unser AG schreibt zum Beispiel in den Vertrag: soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, gilt der TV... Er nutzt dies z.B. dafür um bei Führungskräften eine höhere vertragliche Arbeitszeit zu vereinbaren. Nach TV 38 Std. Führungskräfte 42 Std. Schon muss man für die Führungskräfte nicht so häufig Mehrzeiten beantragen. Führungskräfte sind eh nicht geneigt in die Gewerkschaft einzutreten und schon kann man da anders agieren