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Erziehungsmaßnahmen des Chefs

M
Metaller4571
Feb 2019 bearbeitet

Guten Tag Kollegen,

heute erhielt ich folgende Nachricht aus der Belegschaft.

5 Mitarbeiter wurden vom Chef am Kaffeeautomaten gesehen, diese mussten dann den Firmenhof vor den Augen der restlichen Belegschaft mit dem Besen kehren.

Ich frage mich in wie weit ein Arbeitgeber solche Mittelaltermethoden anwenden darf. Ist es Rechtens seine Mitarbeiter vor dem Rest der Belegschaft so vorzuführen?

Ich wünsche noch einen angenehmen Tag und freue mich auf eure Meinungen.

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Community-Antworten (8)

K
krambambuli

21.02.2019 um 15:50 Uhr

nein - ist es nicht. Im Grunde genommen eine Frechheit. Führt den Chef vor!

M
Matze

21.02.2019 um 15:52 Uhr

Auch wir werden nicht angehalten, Augenbinden zu tragen, wenn der Putztrupp durch die Räume zieht. Aber Scherz beiseite: Was ist das Verwerfliche? Wurden die Pausenzeiten überzogen? Wurden hier vertragswidrige Taten geahndet? Der Arbeitgeber könnte dann auch abmahnen oder gar kündigen wegen Arbeitszeitbetrugs... Du hast es so gehört. Ist es auch so geschehen? Besonders in Metall verarbeitenden Betrieben, u.a. Autowerkstätten, ist es nicht ungewöhnlich, dass die gesamte Belegschaft auch für die Ordnung in der Werkstatt und auf dem Gelände zuständig ist. Soll heißen, der Tatbestand ist unklar, Dir liegen anscheinend keine Beschwerden von den Betroffenen vor. Bevor Du als BR anfängst zu "rühren", hole ausführlichere Informationen ein.

S
Schwarzwälder

21.02.2019 um 16:05 Uhr

Mir missfällt es immer wenn Reinigungsarbeiten als unwürdige und niedere Tätigkeiten bezeichnet werden - hier sogar als demütigend. Redet ihr so auch mit Kollegen aus dem Reinigungssektor? Niemand - auch kein noch so hoch Studierter - bricht sich einen Zacken aus der Krone mal einen Besen anzufassen. Anscheinend haben die fünf demonstriert, dass sie etwas Zeit zu viel haben in den Augen den Chefs. Ich würde das Thema trotzdem beim nächsten Monatsgespräch ansprechen - aber erst alle Infos einholen und beide Seiten hören.

M
Metaller4571

21.02.2019 um 16:37 Uhr

Woho! Moment, es geht mir hier nicht um den Besen um Gotteswillen, das geht jetzt in die falsche Richtung. Ich denke mal, es ist doch in Ordnung sich einen Kaffee vom Automaten zu ziehen, dafür steht er doch da. Informationen über den Wahrheitsgehalt der Aussage einholen ist mir schon klar, trotzdem erstmal danke für die Antworten....

B
BRHamburg

21.02.2019 um 21:45 Uhr

Wenn man dem Argument von Schwarzwälder folgt, muss der Chef ja mit gutem Beispiel voran gegangen sein. Den der hat ganz offensichtlich nicht genug zu tun und zuviel Zeit.

M
Moreno

21.02.2019 um 22:52 Uhr

Ach wenn der Chef nicht arbeitet dürfen die Angestellten die Arbeit niederlegen und Kaffee holen? Ich gehe Mal davon aus, dass es in der Arbeitszeit war und dann sollen die Kollegen eigentlich froh sein wenn sie mit Hof fegen davon gekommen sind!

D
DummerHund

21.02.2019 um 23:46 Uhr

1X1 eines BR. Ordnung und Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb. § 87 Abs. 1 Nr 1

M
Metaller4571

22.02.2019 um 00:56 Uhr

Ich danke für die hilfreichen und sachlichen Antworten.

Auf wiedersehen.

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