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Ausgabe von Informationsunterlagen durch BR

N
Neuling45
Jan 2018 bearbeitet

Hey alle zusammen. Darf der BR Informationsschreiben an die AN, außer am schwarzen Brett, auch an verschiedenen Stellen, z.B. Kantine auslegen und darf er eine "Meckerbox" für Nachrichten der AN an den Betriebsrat, aufhängen - ohne Erlaubnis der Geschäftsleitung- od. gilt hier das Hausrecht und der BR muß vorher um Erlaubnis fragen ? Wer kann weiterhelfen. Danke im voraus.

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Community-Antworten (1)

K
kmovie

29.06.2007 um 17:55 Uhr

Im Zweifelsfall gilt das Hausrecht des AG und ohne seine Zustimmmung hat der BR nur das "schwarze Brett".

Eine "Meckerbox" kann man ja schon mal am "schwarzen Brett" selbst anbringen :)

Bei Infos in der Kantine bin ich überfragt. Könnte mir aber vorstellen, dass bei betriebseigenen Kantinen o. g. gilt. Bei Kantinen-Subunternehmern hat aber der Betreiber das Hausrecht über die (gepachteten?) Räume und dann müsst ihr es mit dem Kantinenbetreiber ausmachen.

Aber mal ehrlich: Wer hat schon wirklich gerne Info-Material in der Kantine rumliegen? Egal von wem und mit welchem Inhalt. Egal ob als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer.

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