Erstellt am 29.06.2007 um 07:21 Uhr von Dummi
@Summertime
Du sagst 2xNein.
Wahrscheinlich sagt der BRV 2xJa.
Aber eigentlich habt ihr gar nichts, da ihr für einen Beschluss eine Mehrheit braucht.
§33 Abs 1 BetrVG
Rede noch mal mit ihm.
Gruss
Erstellt am 29.06.2007 um 08:07 Uhr von Mona-Lisa
@Summertime,
wobei ich mich frage, warum ihr euch so gegen eine Abteilungsversammlung wehrt.....
Erstellt am 29.06.2007 um 08:29 Uhr von Der-Orion
Guten Morgen,
schaut doch bitte mal in den §33 BetrVG "Beschlüsse des Betriebsrates" dort steht im Satz 2: Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
Gruß
Der-Orion
Erstellt am 29.06.2007 um 09:14 Uhr von rolfo2
Das kommt doch wohl erst mal auf den Beschlussantrag an.
Je nach Formulierung könnte es ja mit der Abstimmung so sein, dass die Abt.-Vers. doch stattfindet.
Auf jeden Fall sind es 2 Gegenstimmen und keine Stimmengleichheit.
Und, wie Mona- Lisa schon schreibt: Warum seid ihr dagegen???
Erstellt am 29.06.2007 um 09:29 Uhr von Dummi
@rolfo2
Du hast natürlich Recht.
Wenn man sich enthält , ist man dagegen.
Wenn man wirklich gar nichts sagen will, muß man das noch mal ausdrücklich betonen.
Diese Unlogik hatte ich mal wieder verdrängt:-)
Gruss
Erstellt am 29.06.2007 um 10:06 Uhr von Rosa
@ Sommertime
Warum wollt ihr die Abteilungsversammlung nicht?
Wir als BR finden es als eine gute Sache. Bei jeder Abt.Versammlg. sind wir mit im Boot und können die MA besser informieren als zu einer Betriebsverslg., wo nicht alle aus einer Abtlg. anwesend sind. Es ist auch offener und es drauen sich auch viele MA zu reden und nachzufragen.
Was ich allerdings vermute, euer BRV möchte die geforderten Betriebsversammlungen( einmal vierteljährlich) umgehen. Bei durchgeführten Abteilungsversammlg. muss er nur einmal im Jahr eine Betriebv. einberufen.
Erstellt am 29.06.2007 um 10:45 Uhr von Dummi
Jetzt komm ich nicht mehr mit
Rosa
Müßte man dann nicht in allen Abteilungen Vers. machen?
§43 BetrVG sagt, Abteilungsvers. sollen mögl. gleichzeitig stattfinden.
Hier ist aber nur von einer Abteilungsvers. die Rede.
All
Es gibt doch keine Teinahmepflicht der AN an Betr. Vers.(?)
Wie ist das bei Abteilungsvers. geregelt?
Gruss
Erstellt am 29.06.2007 um 11:24 Uhr von Kölner
@Dummi
Kein Wunder, dass Du "nicht mehr mitkommst"...
...beim Fragesteller und bei einigen Antwortern fehlt es an den Grundlagen des BetrVG.
Erstellt am 29.06.2007 um 11:30 Uhr von ichschmeissmichindieecke
Kölner,
gibt tage das bist du zu "direkt" ....
nun ist ja die ganze Luft aus dem Fred
Grundlagen .... mhhh auch nicht schlecht , da gib es doch seminare für .
Erstellt am 02.07.2007 um 02:29 Uhr von pünktchen
... zum besseren Verständnis eine weitere Anmerkung:
unser BRV sieht nur sich als DEN BETRIEBSRAT und handelt nach "ich bin der Chef". § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG interessiert dabei gar nicht.
Nach § 42 Abs. 2 Satz 2 wurde entsprechende Übereinstimmung erzielt - die nun vom BRV wieder eigenmächtig verworfen wird mit den Argumenten: Nein, die Abt.versamml. will und muss ich abhalten - schließlich bin ich BRV!
Das ganze Verhalten unseres BRV läuft gegen das BetrVG und ist leider in keinster Weise vertrauensvoll sondern ein regelrechter "Alleingang".
Das ganze Verhalten veranlaßt uns (summertime und mich) in Kürze eine "Wahl des BRV" als TOP + Beschlussfassung aufzunehmen.