Verstoss gegen das Abstimmungsergebnis im BR?
Problem: Ergebnis über Abstimmung zum Abhalten einer Abteilungsversammlung: eine Ja-Stimme, eine Nein-Stimme, eine Enthaltung.(Dreier-Gremium im BR). das bedeutet 2 x nein, und nur einmal ja. Unser Vorsitzende setzt jetzt diese Abteilungsversammlung mit Brechialgewalt durch. Wie kann/sollte man sich verhalten? Nachtrag: einige Kollegen in dieser Abteilung wünschen den BR-Vorsitz nicht zu sehen, wegen seltsamer Ansichten und Äußerungen. Diese konnten und können nicht durch Gespräche aus der Welt geschafft werden. Wir haben nichts schriftlich festgehalten, allerdings mündlich so abgesprochen. Kommt dieses einem Beschluss gleich?
Community-Antworten (10)
29.06.2007 um 09:21 Uhr
@Summertime Du sagst 2xNein. Wahrscheinlich sagt der BRV 2xJa. Aber eigentlich habt ihr gar nichts, da ihr für einen Beschluss eine Mehrheit braucht. §33 Abs 1 BetrVG Rede noch mal mit ihm. Gruss
29.06.2007 um 10:07 Uhr
@Summertime, wobei ich mich frage, warum ihr euch so gegen eine Abteilungsversammlung wehrt.....
29.06.2007 um 10:29 Uhr
Guten Morgen,
schaut doch bitte mal in den §33 BetrVG "Beschlüsse des Betriebsrates" dort steht im Satz 2: Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
Gruß Der-Orion
29.06.2007 um 11:14 Uhr
Das kommt doch wohl erst mal auf den Beschlussantrag an. Je nach Formulierung könnte es ja mit der Abstimmung so sein, dass die Abt.-Vers. doch stattfindet. Auf jeden Fall sind es 2 Gegenstimmen und keine Stimmengleichheit. Und, wie Mona- Lisa schon schreibt: Warum seid ihr dagegen???
29.06.2007 um 11:29 Uhr
@rolfo2 Du hast natürlich Recht. Wenn man sich enthält , ist man dagegen. Wenn man wirklich gar nichts sagen will, muß man das noch mal ausdrücklich betonen. Diese Unlogik hatte ich mal wieder verdrängt:-) Gruss
29.06.2007 um 12:06 Uhr
@ Sommertime Warum wollt ihr die Abteilungsversammlung nicht? Wir als BR finden es als eine gute Sache. Bei jeder Abt.Versammlg. sind wir mit im Boot und können die MA besser informieren als zu einer Betriebsverslg., wo nicht alle aus einer Abtlg. anwesend sind. Es ist auch offener und es drauen sich auch viele MA zu reden und nachzufragen. Was ich allerdings vermute, euer BRV möchte die geforderten Betriebsversammlungen( einmal vierteljährlich) umgehen. Bei durchgeführten Abteilungsversammlg. muss er nur einmal im Jahr eine Betriebv. einberufen.
29.06.2007 um 12:45 Uhr
Jetzt komm ich nicht mehr mit
Rosa Müßte man dann nicht in allen Abteilungen Vers. machen? §43 BetrVG sagt, Abteilungsvers. sollen mögl. gleichzeitig stattfinden. Hier ist aber nur von einer Abteilungsvers. die Rede.
All Es gibt doch keine Teinahmepflicht der AN an Betr. Vers.(?) Wie ist das bei Abteilungsvers. geregelt?
Gruss
29.06.2007 um 13:24 Uhr
@Dummi Kein Wunder, dass Du "nicht mehr mitkommst"... ...beim Fragesteller und bei einigen Antwortern fehlt es an den Grundlagen des BetrVG.
29.06.2007 um 13:30 Uhr
Kölner,
gibt tage das bist du zu "direkt" ....
nun ist ja die ganze Luft aus dem Fred
Grundlagen .... mhhh auch nicht schlecht , da gib es doch seminare für .
02.07.2007 um 04:29 Uhr
... zum besseren Verständnis eine weitere Anmerkung: unser BRV sieht nur sich als DEN BETRIEBSRAT und handelt nach "ich bin der Chef". § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG interessiert dabei gar nicht. Nach § 42 Abs. 2 Satz 2 wurde entsprechende Übereinstimmung erzielt - die nun vom BRV wieder eigenmächtig verworfen wird mit den Argumenten: Nein, die Abt.versamml. will und muss ich abhalten - schließlich bin ich BRV! Das ganze Verhalten unseres BRV läuft gegen das BetrVG und ist leider in keinster Weise vertrauensvoll sondern ein regelrechter "Alleingang". Das ganze Verhalten veranlaßt uns (summertime und mich) in Kürze eine "Wahl des BRV" als TOP + Beschlussfassung aufzunehmen.
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