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Länger als 6 Monate auf einem AP?

K
Küssi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Hilfe... mir fällt der Begriff nicht ein... Wie heißt das, wenn ein AN länger als 6 Monate auf einer Position arbeitet und sich damit das Recht auf diese Position "ersessen" hat???? Mir brummt schon der Kopf.... ;o) Danke für Antwort & Gruß! Küssi

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Community-Antworten (15)

A
Angi1

27.06.2007 um 15:12 Uhr

Hallo Küssi,

dass einzige was mir hier spontan einfällt, wäre der Beginn des Kündigungsschutzes nach 6 Monaten.

Aber ob das mit dem Brummen deines Kopfes zusammenpaßt, wer weiss.

MfG Angi1

P
paula

27.06.2007 um 15:19 Uhr

Die von Dir geschilderte 6-moantsfrist gibt es nicht. Ob einem MA ein anderer Arbeitsplatz zugewiesen werden kann ist anhand des Arbeitsvertrages zu prüfen. Welche Tätigkeitsangabe gibt es dort. Gibt es Verweisungsklauseln. Eine Konkretisierung auf einen bestimmten Arbeitsplatz kann man vielleicht nach 20 Jahren annehmen aber dann auch nur wenn der AG einen besonderen Vertrauenstatbestand gesetzt hat.

Von der ganzen Frage ist aber bitte die Mitbestimmung nach § 99 BetrVG zu trennen

DPVK
Der Pfleger vom Königssee

27.06.2007 um 15:21 Uhr

AP gleich abkürzung für Altenpfleger ????

K
Küssi

27.06.2007 um 15:56 Uhr

AP = Arbeitsplatz Okay, ich liege hier offensichtlich ganz falsch.... :( Danke & Gruß!

E
Eule

27.06.2007 um 17:23 Uhr

Hallo Kussi, mir fällt da spontan das Wort "Gewohnheitsrecht" ein. Hast du das vielleicht gemeint? Gruß Eule

D1€ZVDH
Der 1 € Zivi von der Hundebadeanstallt

27.06.2007 um 17:34 Uhr

Ich liege hier offensichtlich falsch.... mhhh .Bei länger als 6 Monate auf einem Altenpfleger . JA hast recht.

1.1 Du meinst seit 3 Monaten raus aus der Probezeit 1.2 Gewohnheitsrecht ( lach, nee geht gar nicht) 1.3 Du meinst wer länger als 6 Monate das gleiche macht, hat anspruch dieses öde Arbeitsleben bis zur Rente weiter zu führen ? mhh , > Beamte haben das wohl :-) wir hier nicht .-)

Eule

Das gewohnheitsrecht .... es greift bestimmt nicht nach so kurzerzeit und auch stellt sich mir die frage wie ist in diesen hinblick der Arbeitsvertrag bereift ?

B
Baum

27.06.2007 um 18:12 Uhr

Hallo Küssi,

meinst vielleicht das Direktionsrecht des Arbeitgebers einen MA für bestimmte Zeit zu versetzen.

K
Küssi

27.06.2007 um 18:20 Uhr

@ Eule Gewohnheitsrecht war auch so mein Gedanke, aber ich glaube mein Hinterstübchen meint ein Grundsatzurteil. Aber ich weiß es leider nicht genau.

@ Baum Nein, Direktionsrecht kann es ja eigentlich auch nicht sein. Da greift ja eine 4- Wochen Frist.

Der Fall, um den es geht: Ein Mitarbeiter arbeitet länger als 6 Monate auf einer Position, die "über" der in seinem Arbeitsvertrag ist. Ich dachte, er ist dann automatisch in dieser Position und muss auch entsprechend entlohnt werden.

Tut mir leid, dass ich so für Verwirrung sorge!! ;o)

DBZB
Der Blau-Gelbe Zug Begleiter

27.06.2007 um 18:20 Uhr

oder das recht auf Platzverbot ! weil das gilt ja bekanntlich auch immer 6 Monate oder auch mal gerne ein Halbes Jahr .

oder die häfte von der Häfte bei 2 Jahren.

Es gibt da aber auch noch etwas von der Bahn .Beschwerde vom Fahrgast: An die Bahn, 6 Monate lang War der Ausstieg in Fahrtrichtung Links ! Nun nicht mehr ! Ich finde es schade,da ich mir beim Runterfallen immer die Hosenbeine zerreisse !Deshalb fordere ich hiermit das die Bahn wieder in Fahrtrichtung Rechts den ausstieg "ersachfft" ausserdem hätte ich noch gerne Ersatz für mein Nähgarn"

mfg ihr Peter Pendler

W
Waschbär

27.06.2007 um 18:22 Uhr

Küssi

nein, hilft alles nicht .

Automatismuss ist nicht bei Beförderungen/Gehalt immer gegeben .-=

O
okiscorpion

27.06.2007 um 19:33 Uhr

hallo, ich habe das gegenteil was du geschildert hast erlebt,es war mal bei uns ein meister und er wurde verstezt,durfte nicht mehr sein meister aufgabe führen,sondern hat maschienen bedient.halbes jahr später hat der arbeitgeber dann zu ihm gesagt das er nicht mehr als meister bezahlt werden soll und haben sein gehalt gekürzt.daraufhin hat diese mitarbeiter gekündigt. ps:ich war damals nicht mit in BR

K
Kölner

27.06.2007 um 19:42 Uhr

@Küssi Meinst Du das Eingruppierungsrecht gemäß BAT, dass jemandem erlaubte nach sechs Monaten bei einer höherwertigen Tätigkeit auch deren Lohn zu fordern? Das wäre allerdings TV-Recht!

DT
Der TED

27.06.2007 um 19:55 Uhr

Kölner

Ich glaube nicht das das Fernsehrecht hier hilft !Ich bin übberzeugter gegner von diesen Talkrunden !

M
mille

27.06.2007 um 22:39 Uhr

@küssi, ich möchte auch mitraten und tippe auf den Begriff Versetzung. Zum Begriff der Versetzung empfehle ich dir die Kommentierung DKK RN 86-114 §99 BetrVG. In Fällen der Versetzung stellt sich auch immer die Frage einer neuen Eingruppierung.

S
SSGG

28.06.2007 um 11:41 Uhr

ich will auch raten.....

ähh,....Bevorzugte Berücksichtigung?

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