Länger als 6 Monate auf einem AP?
Hallo! Hilfe... mir fällt der Begriff nicht ein... Wie heißt das, wenn ein AN länger als 6 Monate auf einer Position arbeitet und sich damit das Recht auf diese Position "ersessen" hat???? Mir brummt schon der Kopf.... ;o) Danke für Antwort & Gruß! Küssi
Community-Antworten (15)
27.06.2007 um 15:12 Uhr
Hallo Küssi,
dass einzige was mir hier spontan einfällt, wäre der Beginn des Kündigungsschutzes nach 6 Monaten.
Aber ob das mit dem Brummen deines Kopfes zusammenpaßt, wer weiss.
MfG Angi1
27.06.2007 um 15:19 Uhr
Die von Dir geschilderte 6-moantsfrist gibt es nicht. Ob einem MA ein anderer Arbeitsplatz zugewiesen werden kann ist anhand des Arbeitsvertrages zu prüfen. Welche Tätigkeitsangabe gibt es dort. Gibt es Verweisungsklauseln. Eine Konkretisierung auf einen bestimmten Arbeitsplatz kann man vielleicht nach 20 Jahren annehmen aber dann auch nur wenn der AG einen besonderen Vertrauenstatbestand gesetzt hat.
Von der ganzen Frage ist aber bitte die Mitbestimmung nach § 99 BetrVG zu trennen
27.06.2007 um 15:21 Uhr
AP gleich abkürzung für Altenpfleger ????
27.06.2007 um 15:56 Uhr
AP = Arbeitsplatz Okay, ich liege hier offensichtlich ganz falsch.... :( Danke & Gruß!
27.06.2007 um 17:23 Uhr
Hallo Kussi, mir fällt da spontan das Wort "Gewohnheitsrecht" ein. Hast du das vielleicht gemeint? Gruß Eule
27.06.2007 um 17:34 Uhr
Ich liege hier offensichtlich falsch.... mhhh .Bei länger als 6 Monate auf einem Altenpfleger . JA hast recht.
1.1 Du meinst seit 3 Monaten raus aus der Probezeit 1.2 Gewohnheitsrecht ( lach, nee geht gar nicht) 1.3 Du meinst wer länger als 6 Monate das gleiche macht, hat anspruch dieses öde Arbeitsleben bis zur Rente weiter zu führen ? mhh , > Beamte haben das wohl :-) wir hier nicht .-)
Eule
Das gewohnheitsrecht .... es greift bestimmt nicht nach so kurzerzeit und auch stellt sich mir die frage wie ist in diesen hinblick der Arbeitsvertrag bereift ?
27.06.2007 um 18:12 Uhr
Hallo Küssi,
meinst vielleicht das Direktionsrecht des Arbeitgebers einen MA für bestimmte Zeit zu versetzen.
27.06.2007 um 18:20 Uhr
@ Eule Gewohnheitsrecht war auch so mein Gedanke, aber ich glaube mein Hinterstübchen meint ein Grundsatzurteil. Aber ich weiß es leider nicht genau.
@ Baum Nein, Direktionsrecht kann es ja eigentlich auch nicht sein. Da greift ja eine 4- Wochen Frist.
Der Fall, um den es geht: Ein Mitarbeiter arbeitet länger als 6 Monate auf einer Position, die "über" der in seinem Arbeitsvertrag ist. Ich dachte, er ist dann automatisch in dieser Position und muss auch entsprechend entlohnt werden.
Tut mir leid, dass ich so für Verwirrung sorge!! ;o)
27.06.2007 um 18:20 Uhr
oder das recht auf Platzverbot ! weil das gilt ja bekanntlich auch immer 6 Monate oder auch mal gerne ein Halbes Jahr .
oder die häfte von der Häfte bei 2 Jahren.
Es gibt da aber auch noch etwas von der Bahn .Beschwerde vom Fahrgast: An die Bahn, 6 Monate lang War der Ausstieg in Fahrtrichtung Links ! Nun nicht mehr ! Ich finde es schade,da ich mir beim Runterfallen immer die Hosenbeine zerreisse !Deshalb fordere ich hiermit das die Bahn wieder in Fahrtrichtung Rechts den ausstieg "ersachfft" ausserdem hätte ich noch gerne Ersatz für mein Nähgarn"
mfg ihr Peter Pendler
27.06.2007 um 18:22 Uhr
Küssi
nein, hilft alles nicht .
Automatismuss ist nicht bei Beförderungen/Gehalt immer gegeben .-=
27.06.2007 um 19:33 Uhr
hallo, ich habe das gegenteil was du geschildert hast erlebt,es war mal bei uns ein meister und er wurde verstezt,durfte nicht mehr sein meister aufgabe führen,sondern hat maschienen bedient.halbes jahr später hat der arbeitgeber dann zu ihm gesagt das er nicht mehr als meister bezahlt werden soll und haben sein gehalt gekürzt.daraufhin hat diese mitarbeiter gekündigt. ps:ich war damals nicht mit in BR
27.06.2007 um 19:42 Uhr
@Küssi Meinst Du das Eingruppierungsrecht gemäß BAT, dass jemandem erlaubte nach sechs Monaten bei einer höherwertigen Tätigkeit auch deren Lohn zu fordern? Das wäre allerdings TV-Recht!
27.06.2007 um 19:55 Uhr
Kölner
Ich glaube nicht das das Fernsehrecht hier hilft !Ich bin übberzeugter gegner von diesen Talkrunden !
27.06.2007 um 22:39 Uhr
@küssi, ich möchte auch mitraten und tippe auf den Begriff Versetzung. Zum Begriff der Versetzung empfehle ich dir die Kommentierung DKK RN 86-114 §99 BetrVG. In Fällen der Versetzung stellt sich auch immer die Frage einer neuen Eingruppierung.
28.06.2007 um 11:41 Uhr
ich will auch raten.....
ähh,....Bevorzugte Berücksichtigung?
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