Frage zur Gründung eines Wirtschaftsausschusses
Hallo, wir sind gerade dabei einen Wirtschaftsausschuss zu bilden. Frage: muß uns gegenüber der GF sitzen (einziger mit pro cura) oder kann er auch einen Beauftragten ernennen, z. b. die Verwaltungsleitung, die uns dann Auskünfte erteilen muss.
Community-Antworten (2)
26.06.2007 um 14:28 Uhr
@schätzle, :-)) selbstverständlich kann euer GF einen Vertreter zur Wirtschaftsausschuss-Sitzung schicken. Aber: Dieser sollte dann auch in der Lage sein, die vorgeschriebenen Auskünfte geben zu können! § 108 BetrVG DKK Rd. Nr. 11,
wer das ist, entscheidet der AG, Rd. Nr. 12, 13,
26.06.2007 um 14:33 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund wichtiger Systemarbeiten stehen
am Mittwoch, den 27.06.2007
von 06:00 Uhr bis 05:56 Uhr
sämtliche EDV-Anwendungen nicht zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich vor dem genannten Zeitraum von Ihrem PC ab, um Datenverluste zu vermeiden.
Geben Sie diese Information bitte auch an die Kolleginnen und Kollegen weiter, die keinen E-Mail-Zugang besitzen.
Mit freundlichen Grüßen
Der EDV-BR-Virus
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